Schutzprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3
Schutzprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3)
Alle ortsveränderlichen Elektrogeräte in Ihrem Unternehmen müssen einer Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) unterzogen werden. Ortsveränderliche Elektrogeräte sind nicht fest an der Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und leicht zu bewegen. Zu den ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen z.B.:
Mehrfachsteckerleisten, Computer, Monitore, Drucker, Kopierer, Radios, Tischleuchten, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Mikrowellen, Netzgeräte, Küchengeräte, Bohrmaschinen, Klebepistolen, Laminiergeräte, Aktenvernichter, Staubsauger u.v.m.
Unterlassung ist Straftat
Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Grundlage der BetrSichV, TRBS und BGV A3 ist Pflicht der Arbeitgeber. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung ist eine Straftat (BetrSichV).
Wir prüfen mit eigenen, geeichten, Prüfgeräten im Rahmen der Vorschrift ortsveränderlicher Betriebsmittel – mindestens alle 2 Jahre.