WARTUNG & PRÜFUNG
Muss eine Blitzschutzanlage geprüft und gewartet werden? Unbedingt.
Die VDE 0185-305 schreibt es zwingend vor. Nach dieser Vorschrift und den Vorgaben des Verbandes der Schadensversicherer müssen Blitzschutzanlagen ständig in betriebsbereitem Zustand sein. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel behoben und die Anlage auf den Stand der Wissenschaft und Technik gebracht wird.
Alle öffentlichen Gebäude müssen alle 2 Jahre von einer Prüforganisation geprüft werden. Alle privaten Gebäude müssen alle 4 - 5 Jahre geprüft werden. Den Besitzer eines Hauses mit Blitzschutzanlage wird auferlegt, bei festgestellten Mängeln schnellstens die Instandsetzung durch eine Fachfirma zu veranlassen. Wird dies unterlassen und es kommt bei einem Blitzeinschlag zu Personenschäden, werden unweigerlich Verantwortliche gesucht und bestraft. Während man bei den meisten Bautechnischen Handwerkerleistungen sehen und merken kann, ob die Sache funktioniert, stellt man natürlich erst dann fest wie gut eine Blitzschutzanlage war, wenn der Blitz eingeschlagen hat. Also wenn das Haus einen schweren Schaden erlitten hat, oder noch schlimmer, jemand verletzt wurde, oder zu Tode kam. Viele Hausbesitzer kennen sich mit den meisten Handwerksarbeiten gut aus und führen oft auch Reparaturen selbst aus.
Leider geht das beim Blitzschutz nicht so einfach, da müssen Spezialisten ran. Das ist in etwa so, als wollte man sein eigener Arzt sein. Natürlich sind auch viele Laien elektrotechnisch vorgebildet, aber um das Gewerk Blitzschutz richtig zu verstehen, muss man inzwischen ein voll ausgebildeter Fachmann sein, wenn man die Funktionsfähigkeit einer Blitzschutzanlage beurteilen will. Eben ein Profi.