Finden Sie schnell inspizieren für Ihr Unternehmen: 932 Ergebnisse

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

Die STK ist eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des sicherheitstechnischen Istzustandes eines aktiven nicht implantierbaren Medizinproduktes. Das Ziel der Sicherheitstechnischen Kontrolle ist das rechtzeitige Erkennen von Gerätemängeln und Gefahren, bevor diese sich auf Patienten, Anwender und Dritte auswirken. Eine Sicherheitstechnische Kontrolle ist bei Geräte die nach Anhang 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung Kategorisiert sind erforderlich.
HU-Prüfung

HU-Prüfung

(gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung) in Kooperation mit der amtlich anerkannten Prüforganisation
Hauptuntersuchung bei uns täglich möglich ...

Hauptuntersuchung bei uns täglich möglich ...

Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall, sondern dem Fachmann. – Wir nehmen Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe und überprüfen es bis ins kleinste Detail. Unsere Autowerkstatt ist ein anerkannter Prüfstützpunkt. Als öffentlichen Service bieten wir täglich Hauptuntersuchungen mit Abnahme durch die DEKRA, GTÜ und TÜV Nord für alle Kraftfahrzeuge an. Hauptuntersuchungen (HU) Abgasuntersuchungen (AU) Bremsenprüfungen am eigenen Bremsenprüfstand Sollte Ihr Fahrzeug die HU nicht mängelfrei bestanden haben, dann bieten wir in unserer Werkstatt einen fachgerechten Reparaturservice.
Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung (HU)

Bei uns finden täglich Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und technische Abnahmen durch die GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung mbH) statt. Unser Preis: € 143 (inkl. AU)
Unser Service zur Hauptuntersuchung

Unser Service zur Hauptuntersuchung

Für Ihr Fahrzeug wird eine HU fällig? Unser Service umfasst die komplette Vorbereitung und Durchsicht des Fahrzeugs, inklusive Behebung von Mängeln. Auch übernehmen wir die Kommunikation mit der gesetzlichen TÜV-Abnahmestelle, bringen Ihr Fahrzeug zur Überprüfung. Wir begleiten den gesamten Prozess und holen Ihr Fahrzeug auch wieder ab. Möglich ist die Durchführung jeweils Montags, Mittwochs und Donnerstags. Sprechen Sie uns an!
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Bei uns im Hause können Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung nach §29 StVZO vorstellen. Jeden Mittwoch und Freitag besteht in unserer Werkstatt die Möglichkeit, die Hauptuntersuchung abnehmen zu lassen. Zuvor wird jedes Fahrzeug selbstverständlich von uns geprüft und die erforderliche Abgasuntersuchung erledigt, sodass eine Zweitvorstellung möglichst vermieden werden kann.
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Haupt- und Teiluntersuchung Abgas Sparen Sie sich die lästige Wartezeit bei der Prüfstelle und überlassen Sie uns die Arbeit. Die Hauptuntersuchung wird in unserem Haus nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten Prüforganisation zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt.
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Haupt- und Teiluntersuchung Abgas Sparen Sie sich die lästige Wartezeit bei der Prüfstelle und überlassen Sie uns die Arbeit. Die Hauptuntersuchung wird in unserem Haus nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten Prüforganisation zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt.
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Haupt- und Teiluntersuchung Abgas Sparen Sie sich die lästige Wartezeit bei der Prüfstelle und überlassen Sie uns die Arbeit. Die Hauptuntersuchung wird in unserem Haus nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten Prüforganisation zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt.
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks, um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen zu gewährleisten. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen. Seit 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Bei der Hauptuntersuchung wird Ihr Fahrzeug nach fest definierten Kriterien auf seine Verkehrstüchtigkeit untersucht. Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12 bis 24 Monate fällig und normalerweise zusammen mit der Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt. Hat Ihr Fahrzeug die Prüfung bestanden, wird als sichtbares Zeichen die runde HU-Plakette, welche den Monat und das Jahr des Fristablaufs für die nächste HU anzeigt, auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht. Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Ist bei Ihrem Fahrzeug die HU fällig, müssen Sie nicht den langen Weg zur nächsten Kfz-Prüfstelle auf sich nehmen. Die Prüfingenieure unseres Partners nehmen in unseren Werkstatträumen regelmäßig die erforderlichen Prüfungen gemäß StVZO vor.
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Haupt- und Teiluntersuchung Abgas Sparen Sie sich die lästige Wartezeit bei der Prüfstelle und überlassen Sie uns die Arbeit. Die Hauptuntersuchung wird in unserem Haus nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten Prüforganisation zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt.
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Nach §29 StVZO durchgeführt durch externe Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen.
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Haupt- und Teiluntersuchung Abgas Sparen Sie sich die lästige Wartezeit bei der Prüfstelle und überlassen Sie uns die Arbeit. Die Hauptuntersuchung wird in unserem Haus nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten Prüforganisation zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt.
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Fahrzeit und Wartezeit: Stunde um Stunde vergeht, bevor endlich die aktuelle Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) am Nummernschild klebt. Nutzen Sie unseren TÜV-Service, sparen Sie sich die Zeit! Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht für jeden Verkehrsteilnehmer.
Hauptuntersuchung.

Hauptuntersuchung.

Fahrzeit, Wartezeit, Organisationsaufwand: Stunde um Stunde vergeht, bevor endlich die aktuelle Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) am Nummernschild klebt.
Hauptuntersuchung (HU).

Hauptuntersuchung (HU).

Die HU inklusive Abgasuntersuchung wird von staatlich anerkannten Prüforganisationen vorgenommen. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter. Die HU wird durch Prüfbescheinigung oder Untersuchungsbericht nachgewiesen. Ist die Verkehrssicherheit des Kfz nicht mehr gegeben, wird die Prüfplakette entfernt und auf das Verbot zur Teilnahme am Straßenverkehr hingewiesen. Nutzfahrzeuge müssen jährlich zur HU vorgeführt werden.
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

können Sie jeden Montag und Donnerstag nach Terminabsprache bei uns durchführen lassen. Hierzu wird Ihr Fahrzeug von uns der KÜS vorgeführt, ein Mitarbeiter der KÜS befindet sich jeden Montag und Donnerstag in unserem Tankport. Termin vereinbaren
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Raphael Schwarte RS2Rad Hauptuntersuchung Nutzen Sie unseren kostenlosen HU-Erinnerungsservice, damit Sie sich jederzeit sicher sein können, mit einem verkehrstechnisch einwandfreien Motorrad oder –roller unterwegs zu sein.
Hauptuntersuchung im Hause.

Hauptuntersuchung im Hause.

Dienstag, Mittwoch & Donnerstag vormittags. Fahrzeug bis 9.30 Uhr in Passau-Grubweg anliefern, Kfz-Schein mitbringen und Los geht´s. Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, durchgeführt durch externe Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation GTÜ. Alle Marken
Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Täglich bei uns möglich Von Montag bis Freitag können Sie die Hauptuntersuchung bei uns durchführen lassen. Kleine Mängel können wir sofort und unkompliziert beheben damit Sie schnell wieder Ihre Maschine nutzen können.
Prüfung nach DGUV V3

Prüfung nach DGUV V3

Energie- und Gebäudetechnik – Ihre erfahrenen Prüfexperten in Golßen Traurig, aber wahr: Durch Störungen oder Mängel in der Elektrik kommt es jedes Jahr in vielen Unternehmen zu Unfällen oder Bränden. Deshalb gibt es die DGUV Vorschrift 3, die regelmäßige Sicherheitsprüfungen von elektrischen Anlagen für Betriebe vorschreibt. Dabei geht es vor allem um den Schutz Ihrer Beschäftigten, aber natürlich auch um die Sicherstellung Ihres Geschäftsbetriebs. Ohne den Nachweis einer normgerechten Prüfung kommen Versicherungen nicht für Schäden auf und die Haftung liegt bei Ihnen. Alles geprüft für Ihre Sicherheit Wir haben hier für Sie die wichtigsten Fakten rund um die DGUV 3 zusammengestellt: Geprüft werden alle elektrischen Anlagen und Geräte Ihres Unternehmens, die mit einer Wechselspannung von bis zu 1.000 Volt und einer Gleichspannung von bis zu 1.500 Volt betrieben werden Bei den elektrischen Anlagen unterscheidet man zwischen stationär und nicht stationär Nicht stationäre Anlagen sind z. B. auf- und abbaubare Anlagen auf Bau- und Montagestellen Stationäre Anlagen sind fest mit der Umgebung verbunden. Dazu gehören z. B. Installationen im Gebäude, aber auch elektrische Betriebsmittel wie Steckdosen, Leuchten, Leitungen, RCD-Schutzschalter oder Sicherungskästen Es gibt Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen Erstprüfungen erfolgen vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen Anlage oder vor der Wiederinbetriebnahme einer instandgesetzten oder modifizierten Anlage Wiederholungsprüfungen betreffen laufende Anlagen. Diese werden alle 4 Jahre überprüft. Die Ausnahme: elektrische Anlagen in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“. Das sind z. B Nassräume, Baustellen oder medizinisch genutzte Bereiche. Dort muss jährlich geprüft werden Wir erläutern Ihnen gerne, welche Punkte insbesondere für Ihren Betrieb besonders relevant sind. Erfahren, kompetent und gewissenhaft Auf unser erfahrenen Prüfexperten können Sie sich ganz sicher verlassen. Sie sind spezialisiert auf die Prüfung von Betriebsmitteln und Anlagen. Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen sorgen dafür, dass sie immer auf dem neuesten Wissensstand der relevanten Technik bleiben. Sie arbeiten nach einem bewährten Prüfkonzept und sind mit modernsten Prüfgeräten ausgestattet. Unsere Leistungen rund um die Prüfung nach DGUV V3: Im Vorfeld beraten wir Sie persönlich und umfassend Unsere Experten führen die vorgeschriebenen Prüfungen fachgerecht und gewissenhaft durch Sie erhalten eine rechtssichere Dokumentation der Prüfungsergebnisse bzw. ein detailliertes Fehlerprotokoll Bei Bedarf machen wir Reparaturen oder tauschen fehlerhafte Teile aus Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von geprüfter Sicherheit für Ihren Betrieb
HU (Hauptuntersuchung), AU (ABGASUNTERSUCHUNG), Vorab-Check

HU (Hauptuntersuchung), AU (ABGASUNTERSUCHUNG), Vorab-Check

Wir prüfen alle grundlegenden Faktoren ob ihr Auto HU-tüchtig ist. Eigenen HU Service im Haus! Falls ihr Auto keine HU & AU bekommt, können wir die nötigen Reparaturen vornehmen! In Kooperation mit
Sicher durch die Hauptuntersuchung

Sicher durch die Hauptuntersuchung

Um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen vor. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen. Fahrzeugart 1. Untersuchungs-interval nach der Erstzulassung Weitere Untersuchungs-intervalle 36 Monate 24 Monate Taxis und Mietfahrzeuge 12 Monate 12 Monate Motorräder / Leichtkrafträder 24 Monate 24 Monate Anhänger bis 750 kg 36 Monate 24 Monate Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate 24 Monate Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate 24 Monate LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate 12 Monate Bei der HU wird Ihr Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Funktion und des Zustandes der Bauteile und Systeme überprüft. Die Abgasuntersuchung (AU) ist ebenfalls fester Bestandteil der HU.
Wartung / Prüfung

Wartung / Prüfung

Wartung und Prüfung gemäß ASR A1.7: Sicherer Betrieb von Toren, gewährleistet durch sachkundiges Fachpersonal! Die regelmäßige Wartung mindert die Abnutzungen an Tore und verlängert deren Betriebsdauer, sichert Gewährleistungsansprüche und senkt Reparaturkosten.
Prüfung nach UVV

Prüfung nach UVV

Prüfung nach UVV / E-Check Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Pressen und ihre Schutzeinrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen je nach Beanspruchung, mindestens jedoch 1x jährlich, durch einen von ihm beauftragten Sachkundigen auf sicheren Zustand geprüft werden und das Ergebnis dieser Prüfung vom Sachkundigen in das Prüfbuch oder in die Maschinenkartei eingetragen wird. Die Monteure von ALLPRESS verfügen über das nötige Fachwissen, sämtliche marktübliche Presscontainer, stationären Pressen und Ballenpressen zu prüfen. Die Prüfergebnisse werden in einem Protokoll dokumentiert. Die Maschine erhält eine Prüfplakette und der Betreiber erhält auf Wunsch ein Prüfbuch. Die elektrische Wiederholungsprüfung nach VDE 0702 muss mindestens 1x jährlich an ortsveränderlichen Geräten durchgeführt werden. Alle Monteure von ALLPRESS sind geschulte Elektrofachkräfte und führen die Prüfung nach VDE 0702 mit speziellen Prüfgeräten durch.
Energetische Inspektion  von Klimaanlagen

Energetische Inspektion  von Klimaanlagen

Wir übernehmen selbstverständlich auch Wartung und Servicearbeiten von Anlagen welche nicht durch uns installiert wurden. Damit Ihre Anlage viele Jahre dauerhaft wirtschaftlich genutzt werden kann, sichern wir mit Wartungs- und Serviceleistungen, welche für den jeweiligen Einsatzbereich erforderlich sind, den optimalen Betrieb Ihrer Anlage.
Prüfung und Wartung

Prüfung und Wartung

Gerade für unsere Industriekunden und Hausverwaltungen ist es wichtig zu wissen, dass Tore und Schrankenanlagen nach der ASR A 1.7 einmal jährlich geprüft werden müssen. Diese Sicherheitsprüfung führen wir mit unseren sachkundig geschulten Mitarbeitern turnusmäßig durch. Selbstverständlich inklusive Wartungs- und Serviceleistungen.
Prüfungen & Instandhaltungen

Prüfungen & Instandhaltungen

Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen sind die Einhaltung sicherheitstechnischer Prinzipien unbedingte Voraussetzungen für die Vermeidung von Gefährdungen aller Art. Daher sind Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrende Prüfungen von Krananlagen nach den Vorschriften DGUV-V52 gesetzlich vorgeschrieben. Neben der Aufnahme des allgemeinen Zustandes eines Kranes durch Sichtprüfung werden auch Funktionsprüfungen durchgeführt. Diese stellen sicher, dass sich der Kran in einem arbeitssicheren Zustand befindet und keine Gefährdung für Menschen und Sachen darstellt. Werden Mängel festgestellt, können diese fachgerecht durch unsere Experten beseitigt werden Wir sind Experten für sicherheitsrelevante Prüfungen: Unsere auf Kranprodukte geschulten, spezialisierten und befähigten Sachkundigen garantieren zuverlässige Prüfungen Wir wenden gängige Prüfwerkzeuge an Dokumentationen der Prüfung in Form von Prüfberichten und Inventarlisten mit unserem eigens entwickelten Softwareprogramm direkt am Laptop Wir bieten folgende Prüfungen an: Inspektion nach dem DGUV Grundsatz 309-001 „Prüfungen von Krane“ Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbereich z.B. Traversen, Rundschlingen, Hebeketten Abnahmeprüfungen nach Neuinstallation oder nach wesentlichen Änderungen von Krananlagen Elektroprüfung an ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3
Regalprüfung

Regalprüfung

Die Regalprüfung nach DIN EN 15635 muss jährlich durch einen fachkundigen Regalinspektor durchgeführt werden. Geprüft wird das Regal dabei auf seine statischen Eigenschaften, die technischen Angaben, welche auf unseren Belastungsschildern mit Prüfplakette ausgewiesen werden, die Standsicherheit und Beschädigungen. Nach der Prüfung erfolgt ein Angebot gemäß der Mängelübersicht und Reparatur durch unser Fachpersonal.
WARTUNG & PRÜFUNG

WARTUNG & PRÜFUNG

Muss eine Blitzschutzanlage geprüft und gewartet werden? Unbedingt. Die VDE 0185-305 schreibt es zwingend vor. Nach dieser Vorschrift und den Vorgaben des Verbandes der Schadensversicherer müssen Blitzschutzanlagen ständig in betriebsbereitem Zustand sein. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel behoben und die Anlage auf den Stand der Wissenschaft und Technik gebracht wird. Alle öffentlichen Gebäude müssen alle 2 Jahre von einer Prüforganisation geprüft werden. Alle privaten Gebäude müssen alle 4 - 5 Jahre geprüft werden. Den Besitzer eines Hauses mit Blitzschutzanlage wird auferlegt, bei festgestellten Mängeln schnellstens die Instandsetzung durch eine Fachfirma zu veranlassen. Wird dies unterlassen und es kommt bei einem Blitzeinschlag zu Personenschäden, werden unweigerlich Verantwortliche gesucht und bestraft. Während man bei den meisten Bautechnischen Handwerkerleistungen sehen und merken kann, ob die Sache funktioniert, stellt man natürlich erst dann fest wie gut eine Blitzschutzanlage war, wenn der Blitz eingeschlagen hat. Also wenn das Haus einen schweren Schaden erlitten hat, oder noch schlimmer, jemand verletzt wurde, oder zu Tode kam. Viele Hausbesitzer kennen sich mit den meisten Handwerksarbeiten gut aus und führen oft auch Reparaturen selbst aus. Leider geht das beim Blitzschutz nicht so einfach, da müssen Spezialisten ran. Das ist in etwa so, als wollte man sein eigener Arzt sein. Natürlich sind auch viele Laien elektrotechnisch vorgebildet, aber um das Gewerk Blitzschutz richtig zu verstehen, muss man inzwischen ein voll ausgebildeter Fachmann sein, wenn man die Funktionsfähigkeit einer Blitzschutzanlage beurteilen will. Eben ein Profi.