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Schnelllauf-Spiraltor EFA-SST® Secure (RC 4)

Schnelllauf-Spiraltor EFA-SST® Secure (RC 4)

Resistance class 4 (Widerstandsklasse) nach DIN/TS 18194:2020 - RC 4, Patentgeschützte Technologie, Getestet und zertifiziert vom ift Rosenheim, Automatisches Verriegeln bei jedem Schließvorgang Notöffnung durch vorgespannte Zugfedern Öffnen bis zu 1,0 m/s Schließen bis zu 0,6 m/s Bis 250.000 Lastwechsel p. a. Max. Größen B = 4.000 mm, H = 5.000 mm Höchster Schutz für Ihre Werte Einbruch, Raub und Vandalismus – längst sind diese Delikte keine Seltenheit mehr. Vor allem Einbruchs- und Raubdelikte sind in der Regel langfristig geplant und gut organisiert. Hinter diesen Taten stecken häufig keine Einzeltäter, sondern kriminelle Netzwerke, die über die nötigen Mittel verfügen, um sich gewaltsam Zugang zu Ihren Wertobjekten zu verschaffen. Sicherheit ohne Einschränkungen Mit dem EFA-SST® Secure sichern Sie sich und die Menschen in Ihrem Umfeld maximal ab, ohne auf die Geschwindigkeit eines effizienten Schnelllauftors verzichten zu müssen. Beidseitige automatische Verriegelungen schließen das Tor sicher bei jedem Schließvorgang und machen es zum nahezu unüberwindbaren Hindernis. Gleichzeitig fügt sich das Tor nahtlos in Ihre Gebäudestruktur ein und überzeugt mit höchsten Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten. Ihre Prozesse bleiben schnell und effizient, Ihre Wertgüter bestens geschützt. Geprüft und zertifiziert Durch die Zertifizierung nach DIN/TS 18194:2020 - RC 4 des ift Rosenheim erreicht das Tor Resistance class 4 (Widerstandsklasse). Es bietet ein Maximum an Sicherheit gegen Einbrüche, Raub und Vandalismus. Wer sich gegen diese Gefahren schützen möchte, greift häufig zu elektronischen Sicherheitssystemen – allerdings können diese logistische Prozesse verkomplizieren und interne Abläufe verlangsamen. Dies kann zu erheblichen Einschränkungen im laufenden Betrieb führen.
S 2020 SEL Innen- und Außentor mit SoftEdge und Anti-Crash

S 2020 SEL Innen- und Außentor mit SoftEdge und Anti-Crash

SoftEdge für den Außenbereich Mit Soft-Edge Toren bleiben alltägliche Anfahrschäden in der Regel folgenlos. Ein Zugmechanismus in dem Seitenteil des Tores sorgt dafür, dass der Behang unabhängig von der Position des Tores stets gespannt bleibt. Federstahlwindsicherungen in Behangtaschen sorgen für einen besonders ruhigen Torlauf. Speziell für den Einsatz im Außenbereich für Windklasse 3 kommt hier ein besonders robustes SoftEdge-Profil zum Einsatz. Sog- und Windlasten bis zu 100 km/h sind dank der Federstahl-Windsicherung kein Problem.
Außentor - Transrapid

Außentor - Transrapid

Starke Behangausführung mit 2 Gewebeeinlagen, stabiles Alu-Bodenprofil Die Transrapid-Rolltore sind robust und flexibel und in der Ausführung. Die Schnelllauf-Rolltore Transrapid sind für hohe Windlasten ausgelegt. Standardmäßig sind im Behang Stahl-Winddrucksicherungen mit seitlichen doppelpaarigen Laufrollen integriert. Die serienmäßige Notöffnung gewährleistet in extremen Situationen die Aufrechterhaltung des Transportablaufs. • max 72 m² • max 9 Beaufort • 1,2 m/Sek öffnen Behang – die starke Ausführung PVC ca. 3 mm mit 2 Gewebeeinlagen und Sichtfenstern, Stahl-Winddrucksicherungen mit seitlichen doppelpaarigen Laufrollen Behangfarben RAL 2004 Reinorange RAL 5010 Enzianblau Notöffnung Durch Ziehen des Zugseils wird die Bremse am Antrieb gelüftet Optional: Not-Handkette max. Breite (LB): 10000 mm max. Höhe (LH): 8500 mm Öffnungs-/ Schließgeschwindigkeit: 1,2/0,6 m/sec. * max., Torgrößenabhängig
Feuerschutztüren - Drehtore - El2 30-C (T30) - 2 flügelig

Feuerschutztüren - Drehtore - El2 30-C (T30) - 2 flügelig

Flächenbündig in der Wand liegend. Detailinformationen auf Anfrage. Drehtore - El2 30-C (T30) -2 flügelig flächenbündig in der Wand liegend - Typ BAT 30-2 Besonderheiten - selbstschließend - Glasausschnitt nicht möglich - mit und ohne Servicetür - Öffnungsfläche max. 11,5 m2 Detailinformationen auf Anfrage.
Industrie-Sektionaltore

Industrie-Sektionaltore

Markenqualität für den Dauerbetrieb Zu den wichtigsten Faktoren bei der Entscheidung für ein gewerblich genutztes Tor zählen: • verlässliche Technik • hohe Qualität • zuverlässige Dauerfunktion • Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte • verlässlicher Kundendienst bei Reparaturen Mit dem Einbau unserer Industrie Sektionaltore verlassen Sie sich auf Qualitätstore, die diese Faktoren hundertprozentig erfüllen. Jedes Detail ist durchdacht und die Materialien für die starke Beanspruchung im Dauerbetrieb geeignet. Die eingesetzten Sektional-Torsysteme sind Platz sparend konstruiert, sie öffnen nach oben, so ist vor und hinter dem Tor Platz. Mit der Auftragvergabe an Samland Tore und Antriebstechnik verlassen Sie sich auf einen erfahrenen Partner, der bereits für viele Kunden verschiedener Branchen die Objektplanung, die Umsetzung und spätere Wartung von Industrie Sektionaltorsystemen umgesetzt hat. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir machen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für Ihr geplantes Projekt.
Schnelllauftore

Schnelllauftore

Schnelllauftore dienen als Außenabschluss vor allem der Verkehrsfluss-Optimierung, der Energieeinsparung und der Verbesserung des Raumklimas. Wir bieten vertikal und horizontal öffnende, transparente Tore mit flexiblem Behang. Die Kombination mit Sektionaltoren und Rolltoren sowie kraftvollen und servicefreundlichen Spiraltoren (mit glattflächigen Aluminium-Profilen) ist ebenfalls möglich. Die Aussenhüllen von gewerbliche Gebäuden bestehen häufig auch zu einem Großteil aus Toren bzw. Verladestellen. Darin liegt ein enormes Potenzial, Energie zu sparen. Beim Neubau von Logistikgebäuden gilt es dabei richtig zu planen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Verladestellen zu modernisieren.
Schnelllauftore

Schnelllauftore

Schelllauftore gelangen im Innen- und Außenbereich zur Optimierung des Raumklimas, zur Energie- einsparung und zur Verbesserung des Verkehrsflusses zum Einsatz. Diese transparenten Tore mit flexiblem Behang stellen eine bedarfsgerechte Lösung für unterschiedliche Einsatzbereiche dar. Sie werden u.a. in explosionsgefährdeten Bereichen, Reinräumen als auch Bereichen der Lebensmittelindustrie und Fördertechnik sowie in Verbindung mit Sektionaltoren und Rolltoren eingesetzt.
PVC-Streifenvorhang, PVC Lamellenvorhang, Hallenabtrennung, Industrievorhang, Kälteschutz, Windschutz, Torabdichtung

PVC-Streifenvorhang, PVC Lamellenvorhang, Hallenabtrennung, Industrievorhang, Kälteschutz, Windschutz, Torabdichtung

Zum Schutz vor Zugluft an Laderampen, fest montierte und zu öffnende Einheiten hinter den Außentoren Vorteile PVC-Streifenvorhang Scherenfaltsystem QUICK-STRIP . Einfaches Ein- und Aushängen der PVC-Streifen, ohne Werkzeug . Pendelnde Aufhängung, dadurch geringer Verschleiß der PVC-Streifen . Geringer Platzbedarf für die PVC-Streifen bei geöffnetem Vorhang . Durch das Scherenfaltsystem ist nur wenig Kraftaufwand zum Öffnen des PVC Streifenvorhangs nötig
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Industrie-Sektionaltore

Industrie-Sektionaltore

Unsere Sektionaltore verbinden auf optimale Weise Wirtschaftlichkeit, Strapazierfähigkeit und anspruchsvolle Optik. Durch ihre gut durchdachte Konstruktion lassen sie sich platzsparend hinter der Toröffnung montieren und gewährleisten damit maximale lichte Durchfahrtsmasse. Die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf Konstruktionsart und Farbgebung machen es möglich, diese Tore optimal in die Gebäudearchitektur zu integrieren.
Industrie-Sektionaltore

Industrie-Sektionaltore

Sektionaltore für Betriebsgebäude werden individuell und nach Maß hergestellt, aus Stahl und Aluminium, mit oder ohne Fenster bzw. Schlupftür, in praktisch jeder gewünschten Größe und Farbe. Dank der zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten können die Tore sowohl in industrielle Gebäude als auch in Verkaufsgebäude integriert werden. Sie sind einfach zu bedienen, elektrisch oder handbetätigt, sind funktional und unterstreichen die Optik Ihres Gebäudes.
Industrie-Sektionaltore

Industrie-Sektionaltore

Unsere Industrie-Sektionaltore beziehen wir von marktführenden Herstellern. Dabei werden Ihre spezifischen Wünsche und Anforderungen bei der Planung und Fertigung in den Vordergrund gestellt. Die verwendeten Sandwich-Konstruktionen aus 40 mm bzw. 60 mm ISO-Paneelen garantieren ausgezeichnete Wärme- und Schallschutz-Eigenschaften in einem modernen Design. Dabei stehen für die Beschichtung der Aussenseite 10 verschiedene RAL-Farben, ohne Mehrkosten, zur Auswahl. Die Innenseite ist standardmäßig in dem Farbton RAL 9002 grauweiß beschichtet. Wenn gewünscht, kann durch den Einsatz von Licht- und Sichtelementen viel Licht von Außen in das Gebäude eindringen. Hierzu werden Sektionen mit Einscheiben- oder Mehrscheiben-Isolierverglasungen aus Plexiglas verwendet. Schlupf- und Nebentüren dienen als Personenzugänge, wobei eine Durchgangstür in der Gebäudefront einer Schlupftür vorzuziehen wäre. Schlupftüren können in das Sektionaltor integriert werden, dabei ergeben sich allerdings Einschränkungen bezüglich Breite und Höhe dieser Tür. Wollen Sie das Tor automatisch Öffnen und Schließen, können wir es mit einem Antrieb und Zubehör, passend zu Ihren Anforderungen ausstatten. Sicherheit ist beim Einsatz der zum Teil schweren Sektionaltore sehr wichtig. Daher werden mechanische und elektrische Sicherheitsvorrichtungen eingesetzt, die verhindern sollen, dass es zu Personen- oder Sachschäden kommt. Diese wichtigen Sicherheitsvorrichtungen sollten durch sachkundiges und geschultes Personal in einem jährlichen Wartungsintervall überprüft werden.
Schallschutztore

Schallschutztore

Die Schallschutztore von Wolfisberg garantieren trotz grossflächig möglicher Verglasungen optimalen Schutz vor Schallemissionen. Schallschutz-Sektionaltor SS 424 Schalldämmung bis R
Industrie-Sektionaltore und Rolltore

Industrie-Sektionaltore und Rolltore

Unser Angebot umfasst dabei alle Arten von Industrietoren. Sehr beliebt sind unsere Industrie-Sektionaltore. Industrie-Sektionaltore sind robust, optisch anspruchsvoll und in den meisten Fällen ohne sonderlich großen Mehraufwand einzubauen. Industrie-Sektionaltore laufen bei der Öffnung des Tores in vertikalen Führungsschienen. Anschließend läuft das Industrie-Sektionaltor in horizontalen, vertikalen oder schrägen Führungsschienen an der Decke oder Wand entlang. Ein weiterer beliebter Typ von Industrietoren, neben den Industrie-Sektionaltoren, sind Rolltore. Hier bieten wir ebenfalls verschiedene Varianten an. Das Torblatt von Rolltoren besteht aus vielen einzelnen Lamellen, die sich bei der Öffnung des Rolltors um eine horizontal liegende Achse wickeln.
Metallbau-Türen

Metallbau-Türen

als provisorische Bautüre entwickelt zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl Ihrer Maschinen, Werkzeuge und teuren Installationsmaterialien.
Dickfalz-Stahltür

Dickfalz-Stahltür

Wir bieten Ihnen Dickfalz-Stahltüren an. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Eine Dickfalztür ist deutlich stabiler, da diese neu aufgebaut und konstruiert wird. Somit sind auch endbeschichtete Bleche möglich. Verglasungen sind auch mit Aluminum-Glashalteleisten und in Edelstahl-optik möglich.
BATOR SPECIAL TORE

BATOR SPECIAL TORE

SPECIAL steht für Sonderanfertigungen aufgrund aussergewöhnlicher Ansprüche an Technik, Abmessungen und Ästhetik. SPECIAL Tore sprengen und verschieben Grenzen, machen Aufträge zu Herausforderungen und Technologie zur Kunst. In Bezug auf Ausstattung und Dimensionierung sind die Ingenieure von BATOR echt herausgefordert. Anwendungsbeispiele Prestigebauten Labore Lebensmittelverarbeitung Sicherheitstore mit Schleusensystemen und zertifizierter Durchschusshemmung Bus- und Bahndepots mit erhöhten Anforderungen Tunneltore - Explosionsschutztore Aufbau und Ausstattung der SPECIAL Tore variieren je nach Kundenanforderung und Klassifizierung. Manchmal sind Chromstahl-Anwendungen gefragt oder besonders ausgefeilte Steuerungen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wir lassen Sie gerne an unserem Wissen teilhaben. Mit den BATOR Tor-Spezialisten können Sie unbeschwert an vermeintlichen Grenzen rütteln.
Multifunktionstüren

Multifunktionstüren

Von robusten Stahl-Innentüren und sicheren Wohnungsabschlusstüren über vollverglaste Bürotüren bis hin zu thermisch getrennten Außentüren bietet Hörmann ein großes Programm mit vielfältigen Farb- und Ausstattungsvarianten. Feuerschutztüren und Rauchschutztüren in T30, T60, T90 oder T120. Schlallschutztüren bis 53 dB. Sicherheitstüren in RC2, RC3, RC4, RC5 oder RC6.
Rauchschutztüren

Rauchschutztüren

Mit einer stabilen Bautiefe von 70 mm können Rauchschutztüren nach DIN 18095 mit großformatigen Flügelhöhen bis 3000 mm gefertigt werden. Dabei ist die Ausführung als 1- und 2-flügelige, sowie auch als einwärts oder auswärts öffnende Tür möglich, – wahlweise kombinierbar mit Seitenteil und/oder Oberlicht und mit glasteilenden Sprossen. Desweiteren sind auch Paniktüren mit speziellem Türflügel realisierbar. Die beidseitig flächenbündige Konstruktion hat in der Rahmen-Flügel-Kombination eine Ansichtsbreite von 149 mm und ist somit identisch zum isolierten System AT 740 SI. Die Sockelausführung ist mit umlaufendem Türflügel, Sprossen oder aber mit speziellem Sockelprofil möglich und variiert in der Höhe von 98 bis 238 mm. Optional bzw. je nach Bodenbelag ist eine Flachschwelle (4 mm) einsetzbar. Die Zubehörteile und Dichtungen sind weitestgehend einheitlich zu den übrigen AKOTHERM Profilsystemen für Türen und bedeutet somit eine größtmögliche Gleichteileverwendung. Ihre Vorteile: Rahmen, Flügel und Sprosen = 70 mm Bautiefe Verglasung 6 bis 52 mm (Isogläser aus ESG oder VSG bis 24 mm) Anti-Panik-Funktion ausführbar Flügelgewicht bis 136 Kg. Rauchdichtigkeit nach DIN 18095 ●Beispiel
Industrie- und Garagentore Steffen Papendorf

Industrie- und Garagentore Steffen Papendorf

Alles rund um den Metallbau Unsere langjährige Erfahrung und Fachkompetenz versetzt uns in die Lage, Sie jederzeit umfassend zu Ihrem Vorhaben beraten zu können. Als Fachbetrieb der Metallgestaltung legen wir großen Wert auf Qualität und Zufriedenheit unserer Kunden. Leistungen Unser Betrieb bietet Ihnen ein großes Leistungsspektrum. Bei der Planung und Modernisierung Ihrer Zaunanlage unterstützen wir Sie genauso wie bei der Reparatur und Instandsetzung Ihrer Antriebe oder Garagentore, ob privat oder industriell.
Sektionaltore

Sektionaltore

Sektionaltore bieten eine platzsparende Lösung. Sie öffnen senkrecht nach oben, ohne Platz zu verschwenden. Die Torglieder „verschwinden“ flach an der Decke oder über der Öffnung des Tores. Durch die verschiedenen Beschlagvarianten ist der Einbau von Sektionaltoren in nahezu allen Toröffnungen möglich. Jedes Sektionaltor wird individuell und nach Ihren Wünschen gefertigt.