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Immobilienvermietung

Immobilienvermietung

Wir sind Ihr Partner bei der Vermietung Ihrer Immobilie im Großraum Hamburg. Dabei gehen wir ganz auf Ihr Mieter-Wunschprofil ein. Durch unsere langjährige Erfahrung und unseren engen Austausch mit der Schmidt & Bethge Immobiliengruppe haben wir eine besonders große Expertise in der Auswahl vertrauenswürdiger und langfristiger Mieter/-innen. Nach Auszug eines Mieters oder einer Mieterin können wir auf Wunsch auch gerne prüfen, ob eine Modernisierungsmaßnahme zur Optimierung der zukünftigen Miete führt. Mit der Immobilienentwicklung der Schmidt & Bethge Immobiliengruppe haben wir auch hier den richtigen Ansprechpartner für Sie im Haus.
Gewerbeimmobilien

Gewerbeimmobilien

Ob als Ergänzungsleistung zum Property Management oder als Direktauftrag mit unserer langjährigen Kompetenz im Vermietungsmanagement von Gewerbeimmobilien garantieren wir Ihnen marktgerechte Mietpreise und geringe Leerstandsquoten. Unser Leistungsprofil umfasst das komplette Spektrum: Mietvertragsverlängerungen und Mietvertragsoptimierungen Neuvermietungen Besichtigungen mit Mietinteressenten Führen von Mietvertragsverhandlungen Steuerung der Umsetzung der mieterspezifischen Raumanforderungen und der Mieterausbaukosten Erstellung der Mietverträge Immobilien in guten Händen
3 Gründe, warum wir der richtige Partner für Ihre Immobilienvermietung sind

3 Gründe, warum wir der richtige Partner für Ihre Immobilienvermietung sind

Erstklassiger Service Wir bieten fundiertes Expertenwissen, hochkarätigen Service und stehen Ihnen als persönlicher Ansprechpartner jederzeit mit vollem Einsatz zur Seite. Denn wir lieben es, unsere Kunden glücklich zu machen. Dabei stützen wir uns auf Vertrauen und Transparenz. Erstklassige Makler Unsere Immobilienberater sind erfahren und nach höchsten Hamburger Standarts geschult und zertifiziert. Dabei grenzen wir uns mit unseren hoch spezialisierten Fähigkeiten im Hamburger Immobilienmarkt von herkömmlichen Maklerfirmen ab. Erstklassige Vermarktung Wir verstehen uns als digitales Zugpferd auf dem Hamburger Immobilienmarkt: Dabei kombinieren wir traditionelle Vermarktungsprozesse mit modernster Technologie und bieten ein umfangreiches Vermarktungspaket der Extraklasse. Erstklassige Vermarktung
Die Grundschuld: Alle Fragen für Immobilienkäufer und -Verkäufer beantwortet

Die Grundschuld: Alle Fragen für Immobilienkäufer und -Verkäufer beantwortet

Die Grundschuld kommt ins Spiel, wenn Immobilienkäufer planen, die gewünschte Immobilie zu finanzieren. Das Kreditinstitut kann in diesem Fall das bebaute Grundstück mit einer Schuld belasten und sichert so seine Interessen ab. Es handelt sich um ein Grundpfandrecht . Wichtige Voraussetzung: beide Parteien müssen mit diesem Vorgehen einverstanden sein. Was genau ist die Grundschuld, welche Folgen zieht sie nach sich, wie hoch sind die Kosten, die sie verursacht und welche Rolle spielt die Grundschuld beim Immobilienverkauf – all diese Fragen werden wir in unserem Ratgeber für Sie klären. Themen auf dieser Seite zur Grundschuld im Überblick: 1. Was ist eine Grundschuld?​​ 2. Welche verschiedenen Arten von Grundschulden gibt es?​​ 3. Kann man eine Grundschuld auch ohne Notar eintragen lassen?​​ 4. Löschung des Grundpfandrechts​​ 5. Was ist der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld? 6. Was sind Grundschuldzinsen? 7. Welche Rolle spielt die Grundschuld beim Verkauf einer Immobilie? Die Grundschuld gibt dem Kreditinstitut das Recht, im Falle eines Zahlungsverzuges des Schuldners, die Zwangsvollstreckung der Immobilie zu betreiben – das gilt für das Grundstück als auch für das daraufstehende Haus. Der Versteigerungserlös wird benutzt, um um das restliche Grundschulddarlehen zu tilgen. Es handelt sich somit um ein Pfand, das es dem Gläubiger ermöglicht, doch noch zu seinem Recht zu kommen, auch wenn sich der Schuldner nicht mehr an seine Verpflichtungen hält oder halten kann. In der Regel wird das Grundstück in der Höhe des aufgenommenen Betrages belastet. Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Eine Buchgrundschuld muss verpflichtend eingetragen werden. Eine Briefgrundschuld nicht unbedingt. Üblicherweise bestellt ein Notar die Grundschuld beim Grundbuchamt. Er lässt die Schuld durch das Einreichen einer entsprechenden Urkunde eintragen. Sowie die Grundschuld bestellt ist, unterwirft sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung und haftet mit seinem Privatvermögen. Banken haben mit dem Grundpfandrecht automatisch einen vollstreckbaren Titel in den Händen. Die Grundschuldbestellung enthält genau festgelegte Angaben zur Immobilie: es müssen die Flurstücknummer, Angaben zum Grundstück und zu den Eigentümern angegeben werden. Außerdem beinhaltet sie eine dingliche Vollstreckungs- und Unterwerfungsklausel. Mit dieser Klausel zeigen sich die Eigentümer einverstanden, dass die Bank die Zwangsvollstreckung vollziehen darf, wenn die Schuldner mit dem Schuldendienst in Verzug geraten. Es wird zwischen der Buchgrundschuld und der Briefgrundschuld unterschieden: Buchgrundschuld Wird in Abteilung lll im Grundbuch eingetragen, um Gläubiger abzusichern. Höhe der Grundschuld kann nur schwer geändert werden. Briefgrundschuld Wird zusätzlich zur Grundbucheintragung erstellt. Grundschulden können mit dem Brief an andere Gläubiger weitergegeben werden. a) Die Buchgrundschuld Die Buchgrundschuld wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Es wird ausdrücklich: „ohne Brief“ vermerkt. Das kann wertvolle Zeit sparen, da man nicht auf die Ausstellung eines Briefes warten muss, die 4-6 Wochen dauern kann. Auch fallen keine Ausstellungsgebühren an und der Grundschuldbrief kann nicht verlorengehen. Allerdings ist es aufwändig, die Höhe der Grundschuld nachträglich zu ändern. Und Dritte können einsehen, welches Kreditinstitut die Grundpfandrechte besitzt. b) Bei einer Briefgrundschuld Bei einer Briefgrundschuld ist es nicht zwangsweise vorgeschrieben, sie ins Grundbuch eintragen zu lassen. Anderer