Fördermittel für Heizungen
Sanierung:
Seit 01.01.2009 werden auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch der Heizung gegen ein Brennwertgerät durch die KfW-Förderbank gefördert.
„CO2-Gebäudesanierungsprogramm“:
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (Baujahr 1994 und früher) können einen Zuschuss für einzelne Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit, beantragen. (Investitionshöhe mindestens 6.000 Euro)
Programm „Wohnraum Modernisieren“ ÖKO-PLUS:
Für den Austausch der Heizung als Einzelmaßnahme kann ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Im Unterschied zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm gibt es hier kein Mindestalter für das Gebäude. Der Kredit kann mit Mitteln aus anderen Fördertöpfen kombiniert werden, nicht aber mit der KfW-Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.
Was sind förderfähige Investitionskosten?
Als förderfähige Einzelmaßnahme gilt unter anderem der Einbau von Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie oder von Kraft-Wärme-Kopplung. Neben den Kosten für den Heizkessel sind auch alle sonstigen Maßnahmen, die zur vollen Funktion der Anlage erforderlich sind, förderfähig. Dazu gehören beispielsweise die Schornsteinanpassung oder die Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen, die Dämmung von Rohrleitungen, die Entsorgung alter Heizkessel, der Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik sowie der hydraulische Abgleich der Anlagen.
Weitere Informationen:
KfW-Förderberater “Sanierung”
(PDF)
Neubau:
Die KfW finanziert auch den Neubau und die Herstellung von KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern sowie KfW-Energiesparhäusern 60.
Finanziert wird außerdem der Einbau von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen, z. B.:
solarthermische Anlagen (interner Link zu Solarthermie): ggf. inklusive Einbau von Zentralheizungen auf Basis von Gas/Öl (Brennwertkessel)
Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen u.a. Holzpellets, Holzhackschnitzel
Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Wirkungsgrad mindestens 90 %)
Wärmepumpen
Erdwärmeübertrager
Abluftanlagen mit geregelten Außenwandluftdurchlässen
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 %
Weitere Informationen:
KfW-Förderberater „Neubau“
(PDF)