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BEM

BEM

BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement nach §167 Bundesteilhabegesetz (Prävention) (2) „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.“ Was bedeutet das? Im Grunde sagt der Gesetzgeber, dass Beschäftigte, die mindestens 42 Tage am Stück oder 30 Tage innerhalb eines Erfassungsjahres (= 365 Tage; nicht ein Kalenderjahr!) arbeitsunfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen müssen. Oft gestaltet sich innerbetrieblich diese Umsetzung schwierig. Einerseits ist das Thema sehr umfangreich und jeder Fall (jedes BEM-Verfahren) ist individuell zu betrachten. Anderseits fehlen oft zeitliche und personelle Ressourcen, um ein verfahrensgerechtes Eingliederungsmanagement durchzuführen. Zudem stiegen in den letzten Jahren die formalen Ansprüche an das Betriebliche Eingliederungsmanagement. So gibt es bereits Gerichtsurteile die besagen, wie die Einladung zum BEM verfasst sein sollte und welche Abfolge und Inhalte das Verfahren haben muss. Zudem unterliegt das gesamte BEM-Verfahren der Vertraulichkeit (Schweigepflicht) und es bestehen gesonderte Anforderungen, wie mit den erhaltenen Informationen der Beschäftigten verfahren werden muss. Im häufiger werden BEM-Verfahren durch die Arbeitsgerichte im Rahmen von Verhandlungen zu gesundheitsbedingten Kündigungen überprüft und als Anhalt der durchgeführten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vorausgesetzt. Leider ist dadurch der Sinn und Zweck eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement aufgeweicht worden. Grundlegende Idee hinter dem BEM-Verfahren ist die Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes und der Erhalt der Arbeitskraft eines leistungsgewandelten Beschäftigten. Wichtig ist die deutliche Unterscheidung zur Wiedereingliederung nach Sozialgesetzbuch (SGB) V, §74. Hier wird das Hamburger Modell angesprochen, was eine stufenweise Wiedereingliederung auf dem alten Arbeitsplatz darstellt. Diese stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen einer Arbeitsunfähigkeit ist komplett abzugrenzen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Wenn Sie Fragen zum Aufbau oder zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wenn Sie Fragen zum Aufbau oder zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Zeitarbeit

Zeitarbeit

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) bedeutet, dass ein Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Kunde) für begrenzte Zeit überlassen wird. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Zeitarbeitsunternehmens ist in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Vertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen (diwa) ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Der Unterschied besteht ausschließlich darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer an einen Dritten zu verleihen (§ 613 Satz 2 BGB). Kurz gesagt: Sie werden von uns einem unserer Kundenunternehmen überlassen. diwa GmbH ist Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.), dem mitgliederstärksten Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche mit gültigem Flächentarifvertrag in Deutschland. Ergänzend zu dem Tarifvertrag des iGZ gelten für die Überlassung in bestimmte Branchen seit dem 1. November 2012 Branchenzuschläge. Die Höhe der Zuschläge ist gestaffelt und richtet sich nach der Einsatzdauer beim Entleiher. Auskunft erhalten Sie hierzu durch unsere Ansprechpartner auch bei Ihnen vor Ort. Wird der Arbeitnehmer für Tätigkeiten überlassen, für die ein Mindestlohn gilt, ist nach § 8 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz dem Zeitarbeitnehmer mindestens dieser Branchenmindestlohn zu zahlen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Dienstleistungen.
Chilipulver, natur und Chili-Mix: Gemahlene Gewürzmischung

Chilipulver, natur und Chili-Mix: Gemahlene Gewürzmischung

Das scharfe Chili-Pulver besteht aus gemahlenen Chilischoten der Art Capsicum annum und wird in Burkina Faso von einer Frauengenossenschaft hergestellt.
Integrierte Managementsysteme

Integrierte Managementsysteme

Wir bieten Ihnen passgenaue Lösungen für ein rechtskonformes und gleichzeitig preisgünstiges betriebliches Umweltmanagement. Ergänzend unterstützen wir Sie bei dem Aufbau, der Implementierung und der Pflege Ihrer Managementsysteme. Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau und der Implementierung von einzelnen oder integrierten Managementsystemen (Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit) entsprechend der einschlägigen Normen. Dazu helfen wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer Dokumentation (Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen usw.) und überprüfen die Funktionalität der Systeme durch interne Audits. Weiterhin bieten wir Ihnen auch die Zertifizierung Ihrer Systeme durch einen unserer Experten (als Zertifizierungsauditor für verschiedene Zertifizierungsgesellschaften) an. Bei Bedarf schulen wir Ihre Mitarbeiter und führen umfassende Umweltprüfungen sowie Legal Compliance Audits durch. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei dem Aufbau Ihres kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP). Das bedeutet zusammengefasst, wir sind für Sie da von A wie Aufbau bis Z wie Zertifizierung Ihrer Managementsysteme! Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Futtermittel

Futtermittel

Höveler Ludgers (Ludger Beerbaum) PAVO St. Hippolyt Getreide- & melassefrei Zucht & Stuten Getreide & Spezialsorten Kaninchen & Geflügel Kanne-Produkte
Verlagsservice

Verlagsservice

Sie wollen Ihr Buch offiziell publizieren, haben aber keinen Verlag zur Hand? Dann nutzen Sie den Verlags- und Publikationsservice von Wanderer. Wir sorgen für die Erledigung der bürokratischen Hürden, stellen ISBN-Nummern und sorgen für die Verfügbarkeit im stationären Buchhandel oder die Listung im Onlinehandel. Gerne können wir dabei auch die Lagerung Ihrer Bücher übernehmen und für eine zuverlässige Bestellabwicklung und Auslieferung sorgen. Kommen Sie zu Wanderer. Worauf warten Sie? Lassen Sie uns reden. Wir setzen uns gerne mit Ihrem Vorhaben und Ihrem Buch auseinander und präsentieren Ihnen unser Unternehmen und was wir für Sie tun können. Und lassen Sie sich nicht täuschen: Eigentlich sind wir sehr freundliche Menschen.
Gesundes, individuelles Wohnen im Holzhaus!

Gesundes, individuelles Wohnen im Holzhaus!

Planen Sie ein Wohn- oder Nutzgebäude? Den Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei - fast - keine Grenzen gesetzt! Und das Wichtigste: Holzhäuser sind bereits in der Grundversion Energiesparhäuser. Darüber hinaus lassen sie sich leicht zu Niedrigenergie- und Passivhäusern weiterentwickeln. Hierbei wird der zusätzliche Wärmeschutz außen oder innen hinter der Bekleidung angebracht. Besonders empfehlenswert für preiswertes und schnelles Bauen ist der Holzrahmenbau: Dieses Bausystem besitzt ein feingliedriges Tragwerk aus vorgefertigten Hölzern, innenliegender Wärmedämmung und beidseitiger Beplankung mit Holzwerkstoffen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es bleiben viele Möglichkeiten für freies Gestalten und Ausstattungswünsche von kostengünstig bis exklusiv. Durch die mehrschichtige Außenwandkonstruktion wird bis zu 10 % an Raum gespart. Und dennoch ist die Wärmedämmung äußerst hoch. Das Raumklima ist durch die günstige Holzoberflächentemperatur ausgewogen. Im Sommer haben Sie es kühl und im Winter warm. Außerdem können Sie durch einen hohen Anteil an Eigenleistungen Kosten sparen. So kommen Sie schneller als bei herkömmlicher Bauweise zu Ihrem eigenen Heim. Der Fassadengestaltung sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt zum Beispiel • Putzfassaden • Verkleidungen mit Holzwerkstoffen • Klinkerfassaden Dies alles sind Gründe dafür, dass ökologisches Bauen mit Holz für unsere zunehmend umweltbewusster werdende Bevölkerung nicht nur in Deutschland, sondern weltweit, im Trend liegt.
Die Bausteine der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Beamte

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ARAG BeihilfeBest rundum gut versichert: dank ambulanten, zahnmedizinischen und stationären Leistungen auf höchstem Niveau. BeihilfeKlinik BeihilfeEinbett sorgen für die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus. Mit Chefarztbehandlung und Zwei- oder Einbettzimmer. BeihilfeErgänzungBest macht den Gesundheitsschutz perfekt: Der Tarif schließt Leistungslücken der Beihilfe, zum Beispiel bei Brillen und zahntechnischen Leistungen. Oder bei Behandlungen, die über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte hinausgehen.
Arbeitsschutzmanagement: Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Arbeitsschutzmanagement: Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.