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Praxisbeleuchtung mit Tageslichtlampen

Praxisbeleuchtung mit Tageslichtlampen

Der Besuch beim Arzt soll kein unangenehmer Pflichttermin sein. In der Arztpraxis sollen sich alle wohlfühlen: der Arzt, die Praxismitarbeiter und vor allem auch die Patienten. Naturnahes Licht reduziert den Stress für Ärzte, Mitarbeiter und für die Patienten. Positive Ergebnisse der Human Centric Lighting-Forschung zeigen, dass Inhaber und Mitarbeiter von Praxen von einem naturnahen Tageslicht wie dem ROSS Vollspektrumlicht profitieren, da es visuelle, biologische und emotionale Lichtbedürfnisse des Menschen gleichwertig berücksichtigt. Mitarbeiter arbeiten motivierter, werden weniger häufig krank, identifizieren sich stärker mit ihrem Betrieb und wechseln weniger häufig den Arbeitsplatz. Die stärkere Mitarbeiterbindung an ein Unternehmen sowie die damit verbundene geringere Personalfluktuation reduziert nicht nur die Personalkosten, sondern wirkt sich auch positiv im Wettbewerb um neues hochqualifiziertes Personal aus. Lichtkonzepte mit Tageslichtlampen Schulbeleuchtung Beleuchtung Zuhause 50 Plus Bürobeleuchtung Praxisbeleuchtung Kindergartenbeleuchtung prev next Das sagen unsere Kunden Licht gehört für uns zu einem wohltuenden Raumkonzept dazu. Helles Tageslicht bringt Energie und Bewegung – „Wohlfühlecken“ mit kleinen Lichtern laden zum Kuscheln und zum Rückzug ein. Astrid Lühmann Naturkindergarten Kokopelli Kunde seit 2011 Wir können Manfred Ross jederzeit weiterempfehlen und werden bei erneutem Bedarf gern wieder auf seine Dienstleistung zurückgreifen. Karsten Placke Placke Immobilien GmbH & Co. KG Kunde seit 2013 Die Patienten fühlen sich ausserordentlich wohl in der Praxis und viele sprechen mich auf die schönen Lampen an. Dr. Barbara Brandl Praxis Dr. med. Barbara Brandl Kunde seit 2011 Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen
Beleuchtung am Arbeitsplatz

Beleuchtung am Arbeitsplatz

Ganz schön helle: Die Arbeitsstättenverordnung regelt das Licht. Gesundheitsschutz für Beschäftigte Wie die Beleuchtung an Arbeitsplätzen gestaltet sein sollte, regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Genaueres beschreibt zudem die Technische Regel für Arbeitsstätten Beleuchtung. Dort steht, dass eine künstliche Beleuchtung erforderlich ist, wenn Tageslicht aus örtlichen und zeitlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist. Arbeitsstätten müssen mit angemessener künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten zu gewährleisten. Wichtig ist, dass mit zunehmendem Alter das Sehvermögen nachlässt. Augen neigen dann zu Empfindlichkeit und benötigen mehr Licht. So kann sich eine höhere Anforderung an die Beleuchtungsqualität ergeben. Licht im Büro Bei Büroarbeitsplätzen mit Tätigkeiten wie Schreiben und Datenverarbeitung muss die Beleuchtung mindestens 500 Lux betragen. Sind technische Zeichnungen per Hand Teil der Arbeit, müssen es mindestens 750 Lux sein. Bei dem Werkstattarbeitsplatz eines Augenoptikers sind beispielsweise 1.500 Lux vorgeschrieben. Gleiches gilt für Prüf- und Justieraufgaben in Elektrowerkstätten. Die Maßgaben in Abhängigkeit der jeweiligen Tätigkeit regelt Anhang 1 ASR A3.4. Die Mindestwerte dürfen nicht unterschritten werden. Zudem können je nach Arbeitsplatz individuelle Anforderungen hinsichtlich Beleuchtung notwendig sein. Dies kann sich unter anderem aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Mit dem Einsatz von TRUE-LIGHT® sind Sie über alle Zweifel erhaben. Lichtkonzepte mit Tageslichtlampen
Tageslichtlampen in Schulen

Tageslichtlampen in Schulen

In der Schule sollen Lehrer und Schüler ihre Aufmerksamkeit über mehrere Stunden am Tag auf die Lerninhalte richten. Durch Tageslichtlampen werden Konzentration und Wohlbefinden positiv beeinflusst. Das gesunde Licht erleichtert dabei nachweislich das Lernen, reduziert Stress, Aggressionen und Hyperaktivität.
Fruchtsäfte

Fruchtsäfte