Einbruchmeldeanlagen
2012 wurden 144.117 Fälle von Einbrüchen inkl. Einbruchsversuchen festgestellt. Durch Wohnungseinbrüche wurde 2012 ein Schaden in Höhe von 404,8 Millionen Euro verursacht. Diese Schäden wurden durch entwendete Gegenstände ebenso wie durch Schäden an Fenster und Türen durch den Einbruch verursacht. In die Wohnung gelangten Einbrecher zumeist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- und Terrassentüren. Dies zeigt wie wichtig der Schutz von Türen und Fenstern ist.
„Bei mir ist nichts zu holen!“ – Das denken sich viele, jedoch sieht die Realität der Einbruchsstatistik anders aus: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäuser, Villen usw. werden gleichermaßen von Einbrechern heimgesucht. Dabei ist es egal, welcher Gesellschaftsschicht die Bewohner angehören.
Die gute Nachricht ist, dass die Zahl der gescheiterten Einbrüche zunimmt. Während 2011 noch 38,5 Prozent der Einbrüche scheiterten stieg die Zahl 2012 auf 39,1 Prozent leicht an. Als Grund für die Zunahme gescheiterter Einbruchsversuche kann die geeignete Sicherheitstechnik genannt werden, die Einbrüche verhindert. Mehr als jeder dritte Einbruch wird durch Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Glasbruchdetektoren, sowie aufmerksame Nachbarn vereitelt.
Die Zunahme der Zahl an Einbrüchen sowie die Zahl der verhinderten Einbrüche durch Sicherheitstechnik zeigt deutlich, wie notwendig der Schutz des Eigenheims durch geeignete elektronische Komponenten wie Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Glasbruchdetektoren ist. Allein das sichtbare Vorhandensein einer Alarmanlage durch eine Außensirene kann Einbrecher schon abschrecken.“
Einruch- und Überfallmeldeanlagen schützen Menschenleben und Sachwerte.
Wir bieten Lösungen für alle Bereiche, ob Sie nun Ihre Wohnung, Ihre Villa oder Ihre Büro- und Produktionsräume absichern wollen.
Zum Einsatz kommen dabei unterschiedliche Technologien:
Funk-Gefahrenmeldeanlagen für den privaten oder den kleingewerblichen Verwendungsfall bis hin zu großen kabelgebundenen VdS-anerkannten Lösung, die den einschlägigen Regelungen und Forderungen der Versicherungen entsprechen.