Technische Anforderungen an den Doppelboden
Der Doppelboden muß an jeder Stelle zerstörungsfrei geöffnet werden können, damit nachträgliche Umrüstungen ohne große Kosten und Schmutzanfall möglich sind.
Der Doppelboden soll aus vorgefertigten Bauelementen zusammengesetzt sein, so daß der Boden auch jederzeit durch Einzelelemente ergänzt werden kann.
Die nachstehend geforderten technischen Daten müssen durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Instituten belegt werden können.
Die Doppelbodenplatten sind so zu bearbeiten, daß Maßtoleranzen bezüglich Länge und Stärke von weniger als 0,3 mm eingehalten werden, und somit die Austauschbarkeit der Trägerplatten untereinander gewährleistet werden kann.
Jede Vollplatte muß einwandfrei aufliegen, leicht herausnehmbar und untereinander auswechselbar sein. Durch die präzise Bearbeitung der Bodenplatten müssen dabei stets das Gesamtbild einer möglichst fugenlosen Gesamtfläche und eine annähernde Luftdichtigkeit für die Ausbildung als Druckkammer für klimatisierte Luft gegeben sein. Ausschnitte müssen an jeder vollen Trägerplatte möglich sein, um die Einrichtung variabel wählen zu können.
Die Anforderungen bezüglich der Feuerwiderstandsklasse, der Baustoffklasse und der Tragfähigkeit werden in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses näher ausgeführt.
Alle Eisen- und Stahlteile sind in verzinkter Ausführung zu liefern.
Die Stützenunterkonstruktion muß auf Anforderung für die Aufnahme von lose eingehängten bzw. verschraubten Rasterstäben vorbereitet sein. Die Stützfüße sind generell mit geeignetem Kleber auf den Rohfußboden dauerhaft zu fixieren. Zur Arretierung der Trägerplatten und zur Schalldämmung ist auf die Stützkopfplatten eine elektrisch leitfähige, pvc-freie Schalldämmauflage zu befestigen.
Unebenheiten des Rohfußbodens (Toleranzen innerhalb der DIN 18202) müssen durch die Höhenverstellbarkeit der Stützen ausgeglichen werden können.
Für die Überbrückung von Deckendurchbrüchen, Luftkanälen, Heizungsrohren oder sonstigen Installationen müssen Überbrückungsträger (Traversen) für eine oder zwei entfallende Stützen vorgesehen werden können.
Die elektrischen Eigenschaften der gegebenenfalls im Werk aufzubringenden Beläge müssen gewährleisten, daß einerseits elektrostatische Aufladungen in die Unterkonstruktion abgeleitet werden können, sofern diese gefordert wird, und andererseits der Standortübergangswiderstand der VDE-Richtlinie 0100 T 600 entspricht. Der Anschluß des Doppelbodens an den Potentialausgleich wird bauseits vorgenommen.
Zusätzlich muß der Doppelboden folgende Anforderungen erfüllen:
· Abdeckplatten Baustoffklasse schwer entflammbar bzw. nicht brennbar nach DIN EN 13501-1
· Unterkonstruktion Baustoffklasse A1, nicht brennbar nach DIN 4102
· Feuerwiderstandsklasse F-30, gültig für die Gesamtkonstruktion ohne Öffnungen
· Tragfähigkeit der Normplatten: Lastklasse 3 nach DIN EN 12825:
- Flächenlast 15.000 N/m² (bzw. 20.000 N/m² in Teilbereichen)
- Punktlast 3.000 N (bzw- 4.000 N in Teilbereichen)
· Ableitwiderstand der Gesamtkonstruktion: ≤ 8 x 10 Ohm *)
· Durchgangswiderstand (Platte mit Belag): > 5 x 10 Ohm
· Schallängsdämmmaß R nach DIN 4109: 46 – 50 dB *)
· Trittschallverbesserungsmaß Δ: 16 – 26 dB *)
●) je nach