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PEB BRANDSCHUTZKONZEPT / BRANDSCHUTZNACHWEIS

PEB BRANDSCHUTZKONZEPT / BRANDSCHUTZNACHWEIS

Brandschutzkonzept und - Brandschutznachweis für Sonderbauten, alle Bundesländer kostenbewusst – zeitnah – bundesweit Eine große Anzahl von Gebäuden und Bauprojekten ist lt. Gesetzgeber als Sonderbau einzustufen. Weil diese Gebäude häufig besonderen Schutzzielen unterliegen, müssen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Brandschutzkonzepte mit den erforderlichen Bauantragsunterlagen eingereicht werden. Bautechnische und sicherheitstechnische, sowie organisatorische Komponenten der brandschutztechnischen Planung werden in ein brandschutztechnisches Gesamtkonzept eingearbeitet. Ziel ganzheitlicher Brandschutzkonzepte ist es, die Unbedenklichkeit der brandschutztechnischen Abweichungen nachzuweisen bzw. durch Erarbeitung von Kompensationsmaßnahmen die Schutzziele aus brandschutztechnischer Sicht zu erfüllen. Wir arbeiten für Sie in Hamburg, Bremen, München, Frankfurt, Hannover, Dortmund, Leipzig .
Den richtigen Feuerlöscher auswählen

Den richtigen Feuerlöscher auswählen

Es gibt verschiedene Brandklassen, die die Art des brennenden Materials oder Stoffs in einem Feuer beschreiben. Diese Brandklassen helfen bei der Auswahl des richtigen Feuerlöschmittels, um Brände effektiv zu bekämpfen. Die Brandklassen sind in der Regel mit Buchstaben oder Symbolen gekennzeichnet und werden oft nach Buchstaben oder Ziffern nummeriert. Die gebräuchlichsten Brandklassen sind: Brandklasse A : Brände von festen Stoffen wie Holz, Papier, Textilien, Kunststoffen und Gummi. Brandklasse B : Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen wie Benzin, Öl, Farben, Lacken, Alkoholen und Fett. Brandklasse C : Brände von Gasen wie Methan, Propan, Wasserstoff und Erdgas. Brandklasse D : Brände von Metallen wie Magnesium, Natrium, Kalium und Titan. Diese Art von Bränden erfordert spezielle Löschmittel, da Wasser kontraproduktiv sein kann. Brandklasse F : Brände von Fett und Ölen in Küchen oder industriellen Fettfängen. Diese Brandklasse ist nicht in allen Ländern oder Regionen standardisiert.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, durch sachkundige Person.
PEB Flucht- und Rettungspläne

PEB Flucht- und Rettungspläne

Wir erstellen für Sie zeitnah die von Ihnen benötigten Planzeichnungen und Aushänge und übernehmen für Sie die fortlaufende Aktualisierung. Über die für Sie gefertigte Revisionsmappe können Änderungen Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Ausnahmen ergeben sich aus § 4 Arbeitsstättenverordnung. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen gestaltet sein. Ausreichend groß bedeutet, dass Grundrisse, Sicherheitszeichen und Legenden aus üblichem Sehabstand eindeutig erkennbar sind. Wir arbeiten für Sie in Hamburg, Bremen, München, Frankfurt, Hannover, Dortmund, Leipzig .
Feuerschutz-Sektionaltore

Feuerschutz-Sektionaltore

Feuerschutz-Sektionaltor Feuerschutz-Sektionaltore (Hubstaffeltore) ermöglichen es, Öffnungen in Wänden brandschutztechnisch zu verschließen, bei denen kein Platz für die Parkposition von z. B. Brandschutzschiebetoren vorhanden ist. Durch seine Lamellenkonstruktion benötigt ein Feuerschutz-Sektionaltor wenig Platz oberhalb des Sturzes. Beim Schließen werden die einzelnen Lamellen oben abgestapelt oder unter der Decke entlang gezogen. Für diese Bauweise stellen auch sehr große Öffnungen technisch kein Problem dar. Das Feuerschutz-Sektionaltor besteht im Wesentlichen aus den Komponenten: Lamellen Konsolen seitliche Führungen elektrische Antriebseinheit, die den Öffnungs-/Schließprozess steuert Feuerschutz-Sektionaltore können auch als Förderanlagenabschluss eingesetzt werden. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Feuerschutz-Sektionaltoren Feuerschutz-Sektionaltore sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an Feuerschutz-Sektionaltore durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßig, aber mindestens einmal pro Jahr, eine fachgerechte Prüfung gem. Herstellervorgaben durchführen zu lassen. Funktionsbeeinträchtigungen an den Anlagen müssen so instand gehalten werden, dass kein Gefahrenpotenzial für Mitarbeiter und Besucher vorliegt. Alle Wartungen und Prüfungen müssen verpflichtend schriftlich dokumentiert werden und vom Betreiber dokumentarisch nachgewiesen werden können, z. B. durch Prüfberichte oder ein Prüfbuch. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Feuerschutz-Sektionaltore sowie nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreib