Gefährliche Abfälle verwerten und beseitigen
Die Verwertung bzw. Beseitigung von gefährlichen Abfällen richtet sich stets nach Art und Beschaffenheit der Abfälle. Unterschieden wird zum einen zwischen Verwertung und Beseitigung, wobei die Verwertung stofflich und thermisch erfolgen kann. Die stoffliche Verwertung wird hierbei der thermischen Verwertung vorgezogen, sowie die Verwertung der Beseitigung.
Einige Beispiele:
Zur Beseitigung (Deponie / Untertagedeponie / Verbrennung):
z. B. Asbest: Dieser Abfall wird auf Deponien verbracht. Er darf nicht verbrannt werden.
Zur Verwertung, stofflich:
z. B. Bleibatterien, bei denen das Blei aus den Batterien wieder genutzt wird
Lösemittel, die auch als Abfall noch eine gewisse Qualität haben, können destilliert und wieder als Produkt vermarktet werden
Aufbereitung von Säuren
Zur Verwertung, thermisch:
Es eignen sich alle Abfälle mit einem gewissen Heizwert. Sie werden in eine Anlage gebracht, die dazu ausgelegt ist, die entstehende Verbrennungswärme zu nutzen, z. B. zur Erzeugung von Wärme für Haushalte. Dies können Harze, Lacke, Lösemittel u. ä. sein.