Elektrowerkzeuge
Elektrowerkzeuge müssen spätestens alle 12 Monate einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Der Inhalt dieser Prüfung umfasst folgende Punkte: Sichtprüfung, Messung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom, Berührungsstrom, Schutzleiter bzw. Differenzstrom, Funktionsprüfung, Gerätekennzeichnung, Dokumentation. Wir übernehmen auf Wunsch die Überwachung und Planung Ihrer Prüfungstermine.