Finden Sie schnell einbruchschutz terrassentür für Ihr Unternehmen: 5 Ergebnisse

Balkonanbau+Abdichtung+Geländer

Balkonanbau+Abdichtung+Geländer

Weiß&Fietze Schalte Navigation Balkonanbau Von der Konstruktion bis zur Fertigstellung -Balkonanbau- Anbaubalkone mit Treppe Kombination BSH-Holz mit Stahl/Glas/Trespa Referenzen+Bilder Abdichtung-Bodenbelag
Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung enthält Regeln für das Verhalten bei Bränden und die Brandverhütung. Die Erstellung obliegt dem Arbeitgeber bzw. dem Betreiber eines Objekts und beinhaltet den Schutz der beschäftigten Mitarbeiter oder Besucher und bestimmte Sachgüter. Zur Erreichung des angestrebten Schutzziels wird die Brandschutzordnung auf die jeweiligen Bedingungen und spezifischen Gefahren eines Objektes eigens zugeschnitten und enthält spezifische Regeln für das Verhalten bei Bränden und die Verhütung von Bränden. Eine allgemein gültige Brandschutzordnung gibt es daher nicht. Sie muss auf dem jederzeit auf dem aktuellen Stand gehalten werden und muss alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person geprüft werden. Eine Brandschutzordnung kann bauaufsichtlich gefordert sein und ist somit Bestandteil der Baugenehmigung einer Anlage! Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C. Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen, Mitarbeiter und Besucher, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten und beinhaltet Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall. Teil A wird als Aushang laminiert oder im Rahmen gefertigt. Teil A fertigen wir für Sie in verschiedenen Sprachen wie Englisch, Französisch, Arabisch, Japanisch und viele mehr... Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Teil B enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung im Brandfall. Die Brandschutzordnung Teil B gliedert sich im Allgemeinen folgendermaßen: Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege Melde- und Löscheinrichtungen Verhalten im Brandfall Brandmeldung Alarmsignale und Anweisungen In Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen Besondere Verhaltensregeln Teil B der Brandschutzordnung muss allen Mitarbeitern in schriftlicher Form gegen Nachweis ausgehändigt werden und ist Teil der jährlichen Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter (§ 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1). Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C enthält die Regeln zur Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und bestimmt die verantwortlichen Personen. Die Brandschutzordnung Teil C gliedert sich im Allgemeinen folgendermaßen:: Brandverhütung Meldung und Alarmierung Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Löschmaßnahmen Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Nachsorge Neue Vorschriften für Sicherheitskennzeichnung im Gebäude Für die Sicherheitskennzeichnung ersetzt die DIN EN ISO 7010 die ehemalige BGV A8. Ob eine Verwendung der "alten" Sicherheitskennzeichen möglich oder der Austausch der Sicherheitskennzeichen in Ihrem Gebäude erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall entschieden werden.
Weitere Informationen zu Brandschutzverglasungen

Weitere Informationen zu Brandschutzverglasungen

F-Verglasungen (mit Strahlungsverhinderung) G-Verglasungen (ohne Strahlungsverhinderung) Die Verglasung darf unter Eigenlast nicht zusammenbrechen. Der Durchgang von Feuer und Rauch muss verhindert werden. Die Verglasung muss als Raumabschluss wirksam bleiben. Auf der feuerabgewandten Seite dürfen keine Flammen durchschlagen. Auf der feuerabgewandten Seite darf ein angehaltener Wattebausch nicht zünden oder glimmen. Die vom Feuer abgewandte Oberfläche darf sich nicht um mehr als 140 Kelvin (Mittelwert) erwärmen. Der größte Einzelwert darf 180 Kelvin nicht überschreiten.
Schrankenanlagen

Schrankenanlagen

Schrankenanlagen werden für Sie, entsprechend Ihrer Bedürfnisse gefertigt. Standardmäßig werden bei der TAM „leichte“ und „schwere“ Wegsperren für verschiedene Einsatzzwecke (z. B. Forstwegabsicherung) gefertigt. Auch hier gelten die Qualitätsrichtlinien der TAM. Produktionsstandort: Deutschland, Thüringen
Edelstahlgeländer mit Trespafüllung

Edelstahlgeländer mit Trespafüllung

Witterungsbeständig und farbecht Wartungsarm Stabil und widerstandsfähig. In vielen Farben erhältlich Seit Jahrzehnten vertrauen bekannte Balkonbauunternehmen auf Trespa. Balkone brauchen ein Produkt, das den strengsten Standards hinsichtlich kreativem Ausdruck, Sicherheit und Langlebigkeit genügt. Trespa Meteon bietet Bauunternehmern, Montagebetrieben und Architekten mit seiner 10 Jahren währenden Produktgarantie ein sicheres und langanhaltendes Produkt mit einem attrativen Design und einem geringen Wartungsaufwand. Aufgrund seiner hervorragenden Produkteigenschaften, ist Trespa Meteon das bevorzugte Produkt für die Gestaltung und Installation von Balkonen. Trespa Meteon Platten sind dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) mit einer integrierten Oberfläche, die mit der einzigartigen betriebseigenen „Electron Beam Curing (EBC)“ – Technologie von Trespa hergestellt wird. Die Mischung von bis zu 70% Fasern auf Holzbasis mit thermohärtenden Harzen, verpresst unter hohem Druck und hohen Temperaturen, liefert eine hochstabile, dichte Platte und einem guten Stärke-/Gewichtsverhältnis.