Lärmschutz
Nicht nur Pegel senken, sondern den Lärm verringern!
Lärm ist nicht nur ein lautes Geräusch, sondern jeder störende und/oder gesundheitsschädliche Schall. Lärmschutz ist dann effektiv, wenn die Störung und/oder gesundheitsschädlicher Schall beseitigt wird. Nur den Pegel zu senken reicht nicht immer aus.
Umweltgutachten für Parkplätze, Garagen, Tiefgaragen
Im Zuge von Genehmigungsverfahren für Parkplätze, Garagen und Tiefgaragen wird im Regelfall von der zuständigen Behörde ein Gutachten gefordert, welches gemäß den einschlägigen Richtlinien und Vorschriften zu erstellen ist. Das Gutachten stellt die Auswirkungen des Garagenbetriebs für die exponiertesten Anrainer im Bezug auf Schall sowie Schadstoffe dar und beinhaltet die Prognose der Schall- und Schadstoffimmissionen zufolge des Verkehrs, zu, innerhalb und aus der Garage sowie etwaiger Lüftungsanlagen.
Unser Ingenieurbüro verfügt über die geeignete Software, besitzt jahrelange Erfahrung auf diesem Sektor und unterstützt Sie gerne.
Schanigärten/Gastgärten
Bei der Neuerrichtung von Gaststätten die einen Schani-/Gastgarten für bis zu 75 Personen betreiben, ist Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 7. Dezember 2011 eine ausreichende Wahrung der Nachbarinteressen hinsichtlich einer möglichen Lärmbeeinträchtigung durch die Behörde notwendig. Auch für bestehende Betriebe können nachträgliche Auflagen möglich werden, sofern diese zum Schutz der Nachbarn als notwendig erachtet werden.
Im Rahmen von Einzelfallbegutachtungen durch die Wiener Umweltschutzabteilung MA22 kann ein Lärmgutachten für notwendig erachtet werden.
Wir erstellen für Sie das erforderliche Lärmgutachten und stimmen dieses direkt mit der Magistratsabteilung ab.
VOLV Messungen
Arbeitnehmer sind oftmals hohen Lärm- und Vibrationsbelastungen ausgesetzt. Sind diese Belastungen zu hoch, können gesundheitliche Schädigungen und Berufskrankheiten die Folge sein. Daher wurde in der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass an allen Arbeitsstätten, Baustellen und Büros, an denen Arbeitnehmer erhöhter Lärm bzw. Vibrationsbelastung ausgesetzt sind, Evaluierungsmessungen (§6 VOLV Messungen) stattfinden müssen, sofern die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte nicht ausgeschlossen werden kann. Vibrationsbelastungen treten in Form von Hand-Arm-Schwingungen (Bohrhammer, Schlagbohrer, Motorsäge, etc.) und Ganzkörperschwingungen (Fahrzeuge) auf.
Die Grenzwerte betragen bei bei Hand-Arm-Schwingungsbelastung 5m/s² bzw. bei Ganzkörperschwingung 1,15 m/s². Grundsätzlich sind Angaben betreffend Lärm- und Vibrationsbelastung den Herstellerangaben zu entnehmen, diese stellen allerdings oftmals nicht die reale Situation im Unternehmen dar. Daher empfiehlt es sich aus arbeitnehmerschutzrechtlichen Gründen, die angegeben Werte zu überprüfen und bei etwaiger Überschreitung entsprechende Gegenmaßnahmen zu setzen. Unser Unternehmen verfügt über geeichtes und kalibriertes Messequipment sowie geschultes Messpersonal zur Durchführung von VOLV Messungen.
Industrieanlagen (Bio-Masse Heizwerke, haustechnische Anlagen, Klimaanlagen, etc.)
Bei Neuerrichtung, Modernisierung bzw. Erweiterung bestehender Industrieanlagen kann es notwendig sein, ein Umweltgutachten für die Wiener Umweltschutzabteilung (MA22) zu erstellen. Hierfür werden die Schall-emissionswerte der betreffenden Gerätschaften