Lebensmittelanalyse
Prüfung auf Verkehrsfähigkeit I Pestizidanalytik I Abgrenzungsgutachten I Nahrungsergänzungsmittel I Rückstandsmonitoring
Die Lebensmittelindustrie hat einen wesentlichen Einfluss auf die biologische Vielfalt und auf unser höchstes Gut – unsere Gesundheit.
Deswegen sehen wir es als unsere wichtigste Aufgabe, die Qualität in diesem Bereich bis auf das höchstmögliche Maß zu sichern.
Mit unserer Lebensmittelanalyse leisten wir unseren Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit und zur Sicherheit unserer Kunden.
Lebensmittel werden bei uns mit hoch speziellen Geräten und Verfahren untersucht. Gewissenhafte und hoch kompetente Mitarbeiter
sowie modernste Geräte machen ein effizientes und hoch qualitatives Arbeiten möglich.
Qualitätsmanagement:
Unser Qualitätsmanagement überwacht alle Schritte vom Eingang der Probe bzw. deren Abholung über die Analyse bis hin zur umweltgerechten Entsorgung. Das Arbeiten nach den strengen Regeln des Qualitätsmanagements ist für uns ebenso selbstverständlich wie die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen anerkannter Institutionen wie z.B.: FAPAS, QS GmbH, EUPT der nationalen Referenzlabore (Organisiert vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)). Wir arbeiten nach anerkannten amtlichen Methoden, um die ermittelten Ergebnisse für Sie vergleichbar zu machen wie z.B.: § 64 LMBG, ASU. Alle Teilbereiche unseres Labors sind nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Unsere Analysen werden nach den amtlichen Untersuchungsmethoden § 64 des LFGB und anderen durchgeführt.
Kompetenzzentrum Pestizidanalytik:
Unter dem Begriff Pestizide versteht man die allgemeine Bezeichnung für Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel. Diese Mittel werden bei der Pflanzenproduktion, in Lebensmittelbetrieben sowie während der Lagerung von Lebensmitteln oder Rohstoffen pflanzlichen Ursprungs eingesetzt. Pflanzenschutzmittel und deren Metabolite können über die Nahrungskette und den Wasserkreislauf in den menschlichen Körper gelangen. Wir prüfen Lebensmittel in allen gängigen Verfahren
auf Pestizidbelastung und sind laufend an der Entwicklung neuer Verfahren beteiligt.
Lebensmittelrecht:
Zum Schutze des Verbrauchers hat der Gesetzgeber im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Höchstmengen
für Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel in der VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005 festgelegt. Auch die Europäische Union (EU) erlässt Richtlinien zur Festsetzung von Höchstmengen, die innerhalb einer vorgegebenen Frist in die nationalen Verordnungen der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Der weltweite Handel mit Lebensmitteln und Rohstoffen pflanzlichen Ursprungs setzt die Einhaltung von europäischen und internationalen Höchstmengenregelungen voraus. Wir gewährleisten eine kompetente Beratung und Analyse zu den verschiedenen Höchstmengenregelungen. Somit können wir exakt feststellen und nachweisen, ob Ihre Ware verkehrsfähig ist.