Datenschutz im Unternehmen
Der betriebliche Datenschutz im Unternehmen kann durch einen externen Datenschutzbeauftragten sichergestellt werden.
Der Datenschutz im Unternehmen ist ein wichtiger Bestandteil des Geschäftslebens geworden. Nicht nur für den Kunden, sondern vor allem für Unternehmen und Behörden, denn diese müssen sich an die strengen Gesetze des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) halten.
Tun sie es nicht, kann es sehr schnell zu peinlichen Datenschutzpannen kommen, die dem Ansehen des Unternehmens schaden können. Schlimmstenfalls kann es sogar zu juristische Auseinandersetzungen führen.
Durch den Einsatz eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten kann dies vermieden werden.
Der Einsatz eines Datenschutzbeauftragten ist für Unternehmen Pflich, wenn sie personenbezogenen Daten (z. B. Name, Alter, Geburtsdatum, Anschrift, Vorstrafen, Kontonummer) mit Hilfe der EDV automatisiert verarbeiten und dafür mehr als 9 Mitarbeiter einsetzen.
Auch wenn Unternehmen nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, ist die Gewährleistung des Datenschutzes durch einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten eine gute Möglichkeit, sich positiv vom Wettbewerb abzuheben.
Wir bieten im Bereich Datenschutz folgende Lesitungen:
- Beratung bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten,
- Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
- Einsatz als externer Datenschutzbeauftragter,
- Datenschutzschulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- Vertretung gegenüber externen Stellen,
- Erstatten von Datenschutzgutachten.
Datenschutzberatung: Unternehmen und Behörden
Datenschutzgutachten: Gerichte, Unternehmen und Behörden
externer Datenschutzbeauftragter: Unternehmen und Behörden