Objektschutz
Der Objektschutz ist eine der meistgenützten Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe.
Diese Dienstleistung erfordert eine Reihe an Anforderungen, die der/die Mitarbeiter/in erfüllen muss. Darunter fallen unter anderem ein seriöses, kompetentes, bestimmtes und freundliches Auftreten gegenüber unseren Auftraggebern, ihren MitarbeiterInnen und Kunden sowie die rasche
Handlungsfähigkeit und vor allem Selbstständigkeit. Der erste Kontakt Ihres Kunden wird oft mit dem Sicherheitsorgan erfolgen, wir sind die Visitenkarte Ihres Unternehmens.
Beispiel
An der Werkspforte entscheidet vorab der Werkschutz, wer das Werk betreten darf und wer nicht. Somit ist klar erkenntlich, dass der Erstkontakt mit Sicherheitsorganen geschlossen wird und hiermit die oben beschriebenen Fähigkeiten des Mitarbeiters von Nöten sind. Über diese Befugnisse hinaus gibt es jedoch eine Menge weiterer Dinge zu organisieren, die nicht vergessen werden sollten. Zum Beispiel das Begleiten des jeweiligen Kunden zur gewünschten Ansprechperson, das Erstellen und Erfassen
von Ein- und Ausfahrtslisten und die Betreuung sowie die Vermittlung betriebsfremder Personen, wie z. B. Zulieferer, Transporthilfen usw.
Die Kernaufgaben
Kontrolle des Werksgeländes mittels Kontrollgänge, um nicht befugte Personen am Gelände ausfindig zu machen und etwaigen Vandalismusschäden oder sonstigen Störfällen vorzubeugen
Ein- und Ausgangskontrolle der internen Mitarbeiter und Kunden, um Diebstähle zu vermeiden
Ein- und Ausfahrtskontrollen betriebsfremder Personen
Zutrittsverweigerungen für nicht berechtigte Personen
Kontrolle der Notausgänge und Alarmmeldungen