Brandschutztüren
Barrieren für Feuer und Rauch
Fachbetrieb für Beratung, Planung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren
Brandschutztüren
sind ein wesentliches Element der Rauchfreihaltung, welche die bauordnungsrechtlichen Schutzziele (Schutz vor Feuer und Rauch, Rettung von Mensch und Tier) sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr gewährleisten.
Durch die schnelle Ausbreitung von Rauch werden Flucht- und Rettungswege schlecht sichtbar und passierbar. Zusätzlich sind die toxischen Stoffe im Rauch gefährlich für den Menschen und können schon durch wenige Atemzüge zur Bewusstlosigkeit führen.
Feuerschutzabschlüsse verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch, sodass dahinterliegende Räume im Brandfall für etwa 10 Minuten zur Rettung von Menschen ohne Atemschutz genutzt werden können. Darüber hinaus verhindern Brandschutztüren, dass Feuer und Rauch in andere Bereiche übertreten. Die Anlagen sollten selbstschließend sein, damit sie sich im Brandfall durch Steuereinrichtungen automatisch schließen.
Gemäß der DIN 4102-2 muss eine Feuerschutztür den Anforderungen an ein raumabschließendes Bauteil entsprechen. So werden Türen in fünf Feuerwiderstandsklassen unterteilt, die die Widerstandsdauer in Minuten angeben. Eine Tür der Widerstandsklasse T 30 ist 30 Minuten gegen Feuer beständig. Die maximale Widerstandsdauer beträgt 180 Minuten.
Brandschutztüren …
... verhindern, dass Feuer und Rauch schnell auf andere Abschnitte übergreifen
... halten Feuer bis zu 180 Minuten lang ab
... können rauchdicht sein und den toxischen Rauch für eine bestimmte Zeit abhalten.
... ermöglichen so eine Rettung von Mensch und Tier durch die Feuerwehr.
... müssen fachgerecht geplant eingebaut werden.
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