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Vermietung 3422 Kirchberg/Schweiz Lagerfläche im Untergeschoss

Vermietung 3422 Kirchberg/Schweiz Lagerfläche im Untergeschoss

In Kirchberg/BE steht eine Lagerfläche von 680 m² im Untergeschoss zur Verfügung. Die Höhe beträgt 3.85 m/3.60 m, und die Fläche ist beheizt. Eine überdachte Heckverladerampe ermöglicht einen bequemen Zugang für das Be- und Entladen von Waren. Die Nutzung eignet sich hervorragend als Aussenlager oder Langzeitlager. Die Gewerbeliegenschaft befindet sich direkt an der Autobahnausfahrt A1 Kirchberg und ist nur 6 Min entfernt und ab 01.02.2025 verfügbar. Vermietung Lagerraeumen, Lyssach, Burgdorf, Bern, Aefligen, Schweiz, 3422 Kirchberg, Logistikberatung
Schweißerschulungen

Schweißerschulungen

Unsere Schweißerschulungen sind individuell auf Ihre Produkte und Produktion abgestimmt. Wir vermitteln Handfertigkeiten, Parameterkenntnisse und den Einsatz moderner Lichtbogenvarianten, um Ihre Schweißer auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Mit unseren Schulungen können Sie die Effizienz und Qualität Ihrer Schweißarbeiten deutlich steigern.
Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.