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Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzteilkonzepte für Landkreise, Kommunen und soziale Einrichtungen

Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzteilkonzepte für Landkreise, Kommunen und soziale Einrichtungen

Die Kommunen sind unverzichtbare Akteure bei der Energiewende in Deutschland. Kompetente Unterstützung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben bietet veit-energie sprechen Sie uns an. Energieeffizienzberatung für kommunalen Mehrwert. Die Kommunen sind unverzichtbare Akteure bei der Energiewende in Deutschland. Kompetente Unterstützung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben kann veit-energie Ihnen bieten. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie dezentral umgesetzt wird. Das liegt nicht nur an den enormen Einsparpotenzialen, die noch immer in vielen kommunalen Liegenschaften schlummern. Städte und Gemeinden besitzen darüber hinaus für ihre Bürger eine wichtige Vorbildfunktion in Sachen Energieffizienz und Nutzung regenerativer Energien. Zudem haben sie die Chance, Rahmenbedingungen und konkrete Ziele für die Energienutzung auch privater Immobilien zu definieren. Klimaschutzmaßnahmen vor Ort bringen ein Vielzahl positiver Effekte mit sich: Der kommunale Haushalt wird entlastet, es entstehen neue Arbeitsplätze und die regionale Wertschöpfung steigt. Zu den notwendigen Instrumenten zählen beispielsweise Energiekonzepte für die eigenen Liegenschaften oder auch das Angebot einer Bürgerberatung zur Energieeffizienz. Beim Ausarbeiten und Umsetzen der verschiedenen Maßnahmen können kommunale Stellen auf ein Team spezialisierter Energie-Effizienz-Experten zurückgreifen. Klimaschutzkonzept: Klimaschutzteilkonzept für Kommunen: eigene Liegenschaften Landkreise: Mobilität soziale Einrichtungen: Portfoliomanagement
Bildschirmlesesysteme/ Technik für Schulen/ fe.screen-infoboard Education

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Entdecken Sie die Komplettlösungen für Schulen von F.EE. Das fe.screen-infoboard Education bietet eine intuitive Benutzeroberfläche für Schüler, Lehrer und Administratoren. Mit vollautomatisierter Systemwartung und -pflege sowie einfachen Instrumenten zur Unterrichtssteuerung wird der digitale Schulalltag effizient gestaltet.
SOLIDWORKS Composer

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Mit SOLIDWORKS Composer können Sie 3D-Konstruktionsdaten mühelos für die Erstellung und Aktualisierung von Grafikmaterialien wiederverwenden, die vollständig mit Ihrer 3D-Konstruktion assoziiert sind. Nahezu alle Unternehmen, die sich mit Konstruktion und Entwicklung beschäftigen, haben zwingende Gründe für umfangreiche Produktdokumentationen: seien es Zertifizierungsregeln nach ISO 9001 oder FDA, Teilzahlungen infolge nicht gelieferter Dokumente oder der Wunsch nach einer besseren Vertriebsunterstützung durch die Konstruktion und Produktentwicklung. Je höher der Bildanteil und je niedriger der Textanteil, desto hochwertiger und selbsterklärender sind Ihre Dokumentationen. Lizenz: SOLIDWORKS Composer Wartungspreis: € 1.700,00
Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Wir begleiten Sie und Ihre Mitarbeiter bei professionellem Arbeitsschutz und helfen zu verbesserten und sicheren Arbeitsbedingungen. Mit einem Zertifikat nach DIN ISO 45001, signalisieren Sie Gesetzeskonformität und Verantwortung. Arbeitsschutz durch die DIN ISO 45001 Arbeitsschutz-Management wird durch eine DIN ISO 45001-Zertifizierung professionell bestätigt. Die DIN ISO 45001 ist für jedes Unternehmen geeignet. Somit auch, wenn Sie nachhaltig die Arbeits- und Gesundheitsrisiken für Ihre Mitarbeiter, Besucher oder Kunden senken möchten. Die DIN ISO 4500 ist das bekannteste Arbeitsschutzmanagementsytem. Mit einer DIN ISO 45001-Zertifizierung belegen Sie gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern, dass in Ihrem Unternehmen Gesundheit und Arbeitssicherheit Priorität haben.
Ziele und Erfolgsfaktoren der Materialflussplanung

Ziele und Erfolgsfaktoren der Materialflussplanung

Kosten reduzieren Fehler minimieren Verschwendung vermeiden Qualität steigern Sicherheit erhöhen Automatisierungsgrad optimieren Schnellere Prozesse ermöglichen Grundlage schaffen für weitere Planungsaufgaben
Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz

Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz

Als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit werde ich Sie gerne mit meinem Fachwissen unterstützen und die genannten Aufgaben übernehmen! Das Arbeitssicherheitsgesetz (kurz 🔗 ASiG) regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit und definiert deren Aufgaben, ihre betriebliche Position, fordert ihre betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung, z. B. im Arbeitsschutzausschuss. Der Grundgedanke dieses Gesetzes ist die Prävention im betrieblichen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Laut § 1 Grundsatz soll erreicht werden, dass 1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, 2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, 3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. Darüber hinaus werden die zwingend notwendigen Aufgaben und Anforderungen an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte in den ersten Abschnitten beschrieben. Der vierte Abschnitt behandelt die gemeinsamen Vorschriften für die genannten Fachkräfte: § 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat § 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 11 Arbeitsschutzausschuss arbeitssicherheit§ 12 Behördliche Anordnungen § 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte § 14 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 15 Ermächtigung zum Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften § 16 Öffentliche Verwaltung § 17 Nichtanwendung des Gesetzes § 18 Ausnahmen § 19 Überbetriebliche Dienste § 20 Ordnungswidrigkeiten § 21 Änderung der Reichsversicherungsordnung § 22 Berlin-Klausel [gegenstandslos] § 23 Inkrafttreten Konkrete Anforderungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung werden in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 2 (DGUV Vorschrift 2) geregelt. Es handelt es sich hierbei um ein autonomes Recht der Unfallversicherungsträger. Hier wird neben anderen Vorgaben konkret vorgegeben, wie die Grundbetreuung, die Einsatzzeiten pro Beschäftigten und der betriebsspezifische Teil der Betreuung auszuschauen hat. Fachkraft für Arbeitssicherheit ( Kurzform FaSi oder SiFa ) Im § 6 des ASiG werden die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit wie folgt vorgegeben: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen, die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken, auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten, Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen, darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
Persönliche Hochbeet Beratung - Jetzt gemeinsam zum Gärtnerglück

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Die beste Zeit für dein neues Hochbeet ist jetzt! Wir beraten mit viel Wissen, Können und Leidenschaft. Gemeinsam geht es voller Freude zum Gärtnerglück.
Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzteilkonzepte für Landkreise, Kommunen und soziale Einrichtungen

Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzteilkonzepte für Landkreise, Kommunen und soziale Einrichtungen

Kommunen sind unverzichtbare Akteure bei der Energiewende in Deutschland. Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben in allen Bereichen. Klimaschutz in Kommunen Klimaschutzkonzept: Klimaschutzteilkonzept für Kommunen: Klimaanpassung Landkreise: Klimaschutzinovativ soziale Einrichtungen: Green-IT-Konzepte
fe.screen-infoboard Education

fe.screen-infoboard Education

Das fe.screen-infoboard Education bietet eine vollautomatisierte Systemwartung und -pflege sowie eine intuitive Benutzeroberfläche für Schüler, Lehrer und Administratoren. Es ermöglicht eine einfache Integration von PCs, Laptops und Tablets und bietet einfache Instrumente zur Unterrichtssteuerung. Mit SkoolControl wird der IT-Administrationsaufwand effektiv reduziert und die Nutzung digitaler Medien in der Schule vereinfacht. MODERN INFORMIEREN IN UNTERNEHMEN, GASTRONOMIE UND SCHULEN INFORMATION 4.0 – EFFIZIENT UND FLEXIBEL Mit fe.screen-infoboard, dem digitalen Informationssystem in den Varianten Business und Education, können Sie Besucher am Empfang modern begrüßen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Gästen, Kunden oder Patienten Informationen ansprechend präsentieren oder auch in produzierenden Betrieben über den aktuellen Stand der Fertigung informieren. Den Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt! Ihr Infoboard wird individuell für Sie angepasst. Mit den Funktionalitäten für Vertretungspläne, Aktuelles-Rubrik und vielem mehr gelingt außerdem moderne Kommunikation an Schulen von heute. INFOBOARD BUSINESS Ob Informationen in Empfangs- und Wartebereichen von Unternehmen, Arztpraxen und Behörden, Speisepläne in Kantinen und Restaurants oder Visualisierungen an Produktionsmaschinen – die Einsatzmöglichkeiten des Infoboards im Bereich Business sind so vielfältig wie die Unternehmen, die es einsetzen. Lassen Sie sich von den Möglichkeiten begeistern! Wir bieten Einstiegs-Komplettlösungen inklusive TV- und Hardware-Komponenten zum fairen Preis und ohne jährliche Kosten. Ihr F.EE-Ansprechpartner berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter 09672 506-0 oder schreiben Sie uns! INFOBOARD EDUCATION Egal welche Module und Funktionalitäten Sie sich wünschen, wir entwickeln nach Ihren Vorgaben ein Infoboard-System, das perfekt für Ihre Schule passt und stellen Ihre vorhandenen Inhalte passgenau dar. Dabei ändert sich der Workflow – z. B. beim Erstellen von Vertretungsplänen – nicht. Unsere Schnittstellen unterstützen Ihre vorhandenen Softwaresysteme und wir installieren die Hardware und das Infoboard komplett bei Ihnen vor Ort in der vorhandenen Infrastruktur. Damit können wir höchste Datenschutzvorgaben erfüllen – sensible Daten verlassen nie Ihr Haus. Inhalte erstellen und einpflegen könnte nicht einfacher sein. Beispiel Foto-Slideshow: Der Bediener speichert am PC eine Fotoauswahl des letzten Schulevents in einen vorbereiteten Ordner und wenig später erscheint eine automatisch generierte und animierte Foto-Slideshow im dafür vorgesehenen Infoboard-Bereich. Die persönliche Betreuung vor, während und nach der Installation in Kombination mit dem breiten Leistungsspektrum macht F.EE zum beliebten Partner in Sachen Infoscreens. Sämtliche Inhalte können zusätzlich auf PC-Arbeitsplätzen und Mobilgeräten dargestellt werden. Dabei sind unterschiedliche Nutzergruppen – z. B. Lehrer, Schüler und Administratoren – mit unterschiedlichen Ansichten und Zugriffsrechten möglich.