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Sicherheitsfachkräfte

Sicherheitsfachkräfte

Wir unterstützen Sie als Sicherheitsfachkraft zuverlässig und kompetent in allen Fragen der Arbeitssicherheit, damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Jedes Unternehmen, egal welche Branche und Größe, ist verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft (SFK) bzw. einen Arbeitsmediziner einzusetzen. Unternehmen bis 50 MitarbeiterInnen werden von der AUVA kostenlos betreut. Ist dem Unternehmer aber die Betreuung durch die AUVA zu wenig, eventuell bei besonderen Gefahren am Arbeitsplatz (Baustellen, Produktionsbetriebe, usw.) bedient er sich auch als KMU <50 MitarbeiterInnen einer externen SFK zur Betreuung seines Unternehmens. Was sind die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft? Unterstützung und Beratung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Heranziehung durch den Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit: -> Planung von Arbeitsstätten -> Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln -> Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren -> Einführung von Arbeitsstoffen -> Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen -> Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes -> Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung -> Ermittlung und Beurteilung der Gefahren -> Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung -> Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen -> Genehmigungsverfahren Die erfahrenen Sicherheitsfachkräfte der Übleis Sicherheitstechnik GmbH übernehmen für Ihr Unternehmen die sicherheitstechnische Betreuung und beraten Ihr Unternehmen, Ihre ArbeitnehmerInnen und Sicherheitsvertrauenspersonen in allen Fragen zum Thema Arbeitssicherheit und menschengerechter Arbeitsplatzgestaltung.
baubiologische Beratungsstelle.

baubiologische Beratungsstelle.

Im Jahr 2010 erfolgte die Ausbildung zum geprüften Baubiologen IBN in Deutschland. Danach die Gründung der ersten baubiologischen Beratungsstelle IBN in Österreich. 2014 – Namensänderung von „bauunternehmen weixlbaum gesmbh“ in  „weixbau gmbh“ – der naturbaumeister. Menschen mit Hausverstand und nachhaltiger Denkweise.
Auftragsbearbeitung, Warenwirtschaft, Lagerverwaltung

Auftragsbearbeitung, Warenwirtschaft, Lagerverwaltung

Arbeitsabläufe optimal steuern und kontrollieren Die Auftragsbearbeitung ermöglicht die Festlegung individueller Basisdaten und Ablaufentscheidungen. Grundlage für eine automatische Verarbeitung bildet die einmalige Erfassung der Stammdaten wie Kunden, Artikel und Preise/Rabatte. Die Prozesskette erstreckt sich von der Kundenanfrage bis zur Fakturierung. Dabei werden die Softwarebereiche Einkauf, Produktion und Lagerverwaltung durchlaufen oder im Direktvertrieb Barverkäufe abgewickelt. AUFTRAGSBEARBEITUNG Erstellen von Angeboten, Aufträgen/Bestellungen, Lieferscheinen, Rechnungen, Gutschriften sowie weiteren Belegtypen (z.B. Anzahlungsrechnungen, Teil- und Schlussrechnungen, Kommissionierscheine, Retourlieferscheine etc.). Dabei können auch Fremdwährungen sowie unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen. ECOMMERCE-INTEGRATIONEN Die Anbindung eines Webshops an den globemanager ist ein enormer Zeitgewinn für Sie. Durch den automatischen Abgleich müssen Sie weder Bestellungen im globemanager manuell eingeben, noch Lagerbestände im Webshop manuell pflegen. Ihre Artikeldaten (Bezeichnung, Beschreibung, Artikelbild, Preis und vieles mehr), aber auch Lagerstatus, Bestellstatus, Einheiten,… werden im globemanager verwaltet und mit Ihrem Webshop synchronisiert. LAGERVERWALTUNG Lagerverwaltung mit Mehrlagerfähigkeit, Seriennummern-, Varianten- oder Chargenverwaltung sowie Warenbuchungsschablonen. Automatisch generierte Bestellvorschläge, Verwaltung mehrerer Lagerorte sowie innerbetriebliche Warenzugänge bzw. -abgänge sind weitere Funktionen. Die Artikel werden mit dem gewichteten Durchschnittspreisverfahren auf Lager gebucht. Dadurch sind zu jedem Zeitpunkt korrekte Lagerwerte und Einstandspreise vorhanden.
Beratung und Umsetzung von Swimming Pools, Schwimmbad und Sauna

Beratung und Umsetzung von Swimming Pools, Schwimmbad und Sauna

Markus Schwimmbadbau beratet und baut hochwertige Swimming Pools, Saunas und Wellnessbereiche. Unser Ziel ist es, Ihnen magische Momente der Entspannung zu ermöglichen, die Ihren Körper, Geist und Seele bereichern. Mit unseren individuell gestalteten Swimming Pools, Whirlpools, Saunas und Infrarotkabinen können Sie nicht nur wunderbar entspannen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zu Ihrer eigenen Gesundheitsvorsorge leisten. Wir bieten Ihnen persönliche Beratung und setzen Ihre Wünsche professionell um.
§82b-Überprüfung

§82b-Überprüfung

Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Betriebsanlage (Gebäude) nach den Vorgaben des §82b Gewerbeordnung. Rechtsgrundlagen: Jeder Inhaber einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage ist verpflichtet, diese dahingehend regelmäßig zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, ob die Betriebsanlage noch dem genehmigten Zustand und allen sonst geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Im besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist. Zu berücksichtigen sind dabei Änderungen an der maschinellen Ausstattung, der räumlichen Anordnung und der Produktionstätigkeit, welche eventuell ein Änderungsverfahren erforderlich machen. Neben der Eigenüberprüfung gem. § 82b Gewerbeordnung gibt es diverse Prüfverpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften mit zum Teil abweichenden Fristen. Fristen für die Eigenüberprüfung: Die Überprüfung nach § 82b ist erstmals fünf Jahre, bei nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 359b genehmigten Betrieben sechs Jahre nach Rechtskraft des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides durchzuführen und innerhalb dieses Zeitrahmens regelmäßig zu wiederholen. Eine vorübergehende Stillegung des Betriebes erstreckt die genannten Zeiträume nicht. Nur EMAS-zertifizierte Betriebe (nach bestandener Umweltbetriebsprüfung nach EU-Verordnung EWG Nr. 762/2001) oder nach ISO 14.001 zertifizierte Betriebe bedürfen keiner wiederkehrenden § 82b-Überprüfung, wenn aus den Zertifizierungsunterlagen nachvollziehbar hervorgeht, dass die tatsächlichen Betriebsverhältnisse dem Genehmigungsbescheid (oder den verschiedenen Bescheiden) sowie allen anderen zutreffenden Gesetzesgrundlagen entsprechen. Die Unterlagen der Umweltbeetriebsprüfung nach EMAS bzw. ISO 14.001 dürfen dabei nicht älter als drei Jahre sein. Unabhängig vom Zeitrahmen der wiederkehrenden Überprüfung werden einzelne Auflagen mit kürzeren oder längeren Prüfungsfristen in den Bescheiden aufscheinen, welche eben mehrmals während des festgesetzten § 82-Überprüfungszeitraumes fällig werden. Selbstverständlich können sich die verschiedenen Prüfungsfristen überschneiden. Bei einer wasserrechtlichen Genehmigung sind auch die Regelungen nach dem Wasserrechtsgesetz zu beachten. Wie wird das Ergebnis festgehalten: Als Beleg für die Überprüfung dient eine Prüfungsbescheinigung mit Datum, Name des Prüfers und Auflistung der Prüfbestände, welcher auf den Prüfbescheinigungen der Einzelprüfungen basiert. Darin enthalten muss auch das Ergebnis der Überprüfung sein (keine Mängel oder Mängelbeschreibung mit den Maßnahmen). Werden bei der § 82b Überprüfung keine Mängel festgestellt, so ist das Überprüfungsergebnis bis zur nächsten § 82b Überprüfung zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Behördenorgane bereitzuhalten. Es ist keine Meldung an die Behörde erforderlich! Werden bei der § 82b Überprüfung Mängel festgestellt (negatives Überprüfungsergebnis), so sind diese entweder bis zum Ende der Überprüfung zu beheben (positives Überprüfungsergebnis) oder die Ergebnisse den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Magistratisches Bezirksamt in Wien) zu übermitteln. Ein negatives Überprüfungsergebnis muss die vorgesehenen Maßnahmen sowie die voraussichtliche Dauer (selbst eingeräumte Frist) für die Mängelbehebung beinhalten. Auch ein (negatives) Überprüfungsergebnis ist bis zur nächsten § 82b Überprüfung in der Betriebsanlage aufzubewahren.
ÖNORM B1300/B1301

ÖNORM B1300/B1301

Wir übernehmen für Sie die Objektsicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B1300 (Wohngebäude) und B1301 (Nicht-Wohngebäude)! Sämtliche Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergesellschaften haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen und deren Eigentum ausgeht. Die ÖNORM B1300/1301-Überprüfung zeigt Gebäudeeigentümern und Hausverwaltern Mängel auf, die für den Nutzer oft nicht erkennbar sind und bei Nichtbehebung zu erheblichen Folgen führen kann. Die Begutachtung durch unseren Objektsicherheitsprüfer ist eine Sichtkontrolle der jeweiligen Bauteile und erfolgt zerstörungsfrei. Folgende vier Themenbereiche werden dabei überprüft: -> Technische Objektsicherheit -> Gefahrenvermeidung und Brandschutz -> Gesundheits- und Umweltschutz -> Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren