KLASSISCHE STEUERBERATUNG.
klassische Steuerberatung
besteht hauptsächlich darin, den Mandanten bei der Entscheidung steuerrelevanter Fragestellungen gestaltend zu unterstützen, die Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchführung samt Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu erstellen, aus den zu fertigenden Buchführungen die Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen aufzustellen.
Daraus wird die gesamten Steuererklärungen erstellt und die rücklaufenden Steuerbescheide geprüft und falls notwendig – Rechtsbehelfe gegen unrechtmäßige Steuerbescheide geführt.
Daneben führen wir ganz allgemein die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern und geben unseren Mandanten auch Unterstützung bei Betriebsprüfungen.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist zeitintensiv und aufwendig. Durch das Know-How unserer Fachleute können Sie diesen Bereich effizient auslagern und sich so auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren. Die erforderlichen Umsatzsteuervoranmeldungen liefern wir Ihnen unkompliziert und zeitgerecht. Die Finanzbuchhaltung ist ein unbestechlicher Zeuge der Unternehmensentwicklung und damit Dreh- und Angelpunkt unseres Frühwarnsystems, das laufend Liquidität und Rentabilität misst und bewertet und somit die Basis für unsere betriebswirtschaftliche Beratung darstellt.
Zur Durchführung der Buchführungsarbeiten verwenden wir modernste, ständig aktualisierte EDV-Systeme aus dem Hause HS Informationssysteme GmbH sowie Programme von Microsoft und DATEV.
Erstellung der kompletten Finanzbuchhaltung einschließlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen und betriebswirtschaftlicher Auswertungen sowie Offene-Posten-Buchhaltung
Durchführung eines an die Buchhaltung gekoppelten automatischen Zahlungsverkehrs
Erfassung der vom Mandanten vorkontierten Belege
Kontrolle der durch den Mandanten erstellten Buchhaltung (unser „Buchhaltungscheck“)
Individuelle (auch graphische) Aufbereitung und Erläuterung des Auswertungsmaterials
Installation eines betriebswirtschaftlichen Frühwarnsystems
Erstellung von Jahresabschlüssen
Wir erstellen Ihre handelsrechtlichen Jahresabschlüsse nach Handelsgesetzbuch (HGB), bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Anhang und ggf. Lagebricht.
Sollte eine gesonderte Steuerbilanz notwendig sein, so erstellen wir diese ebenfalls.
Selbstverständlich fertigen wir auch Einnahmen-Überschussrechnungen (Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)) an.
Lohnbuchführung
Wir erledigen alle Aufgaben, die im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung anfallen und unterstützen Sie bei Prüfungen durch das Finanzamt sowie durch Sozialversicherungsträger.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohnsteueranmeldungen
Führung der Lohnkonten
An- und Abmeldungen, Änderungen bei Sozialversicherungsträgern
Lohnsteuerberatung
Steuererklärung
Erstellung der Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen. Das Spektrum reicht von der Einkommensteuer- bis zur Erbschaftssteuererklärung.