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Lösemittelbilanzen

Lösemittelbilanzen

Wir erstellen für Ihren Betrieb die jährlichen Lösemittelbilanzen gemäß 31. BImSchV (Lösemittelverordnung). Die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel (31. BImSchV / "Lösemittelverordnung") stellt weitgehende Anforderungen insbesondere an die Substitution von Einsatzstoffen, die Abluftreinigung, den Einsatz von Reduzierungsplänen zur Begrenzung des VOC-Anteils (Volatile Organic Compounds) sowie die Erstellung von Lösemittelbilanzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Lösemittelbilanzen. Unsere Leistung umfasst insbesondere die ... - Aufstellung und Dokumentation der lösemittelhaltigen Produkte und des jährlichen Lösemittelverbrauchs. - Erstellung Ihrer jährlichen Lösemittelbilanzen. - Ausarbeitung eines betriebsspezifischen Reduzierungsplans - soweit erforderlich. Für Ihre Fragen rund um das Thema Lösemittelbilanz steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Interne Audits

Interne Audits

Unsere erfahrenen Auditoren unterstützen Sie bei der zielgerichteten Durchführung Ihrer internen Audits (Legal Compliance Audits, Systemaudits/1st Party Audits, "Entsorger-Audits" etc.). Interne Audits geben Ihnen wertvolle Anregungen zur Verbesserung Ihres Managementsystems und sind notwendig, um die Eignung der von Ihnen festgelegten Aufbau- und Ablauforganisation zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre verschiedenen internen Audits zielgerichtet durchzuführen. Zum Beispiel: - Legal Compliance Audits: Die Einhaltung der für Sie einschlägigen Rechtsvorschriften sollten Sie prinzipiell mittels eines Legal Compliance Audits fortwährend einem Soll-Ist-Abgleich unterziehen. Wir überprüfen für Sie in den Bereichen Umwelt, Energie und Arbeitsschutz die Einhaltung der für Sie einschlägigen Rechtsvorschriften. Sie erhalten einen detaillierten Soll-Ist-Abgleich und Verbesserungsvorschläge, wie Sie künftig noch rechtssicherer arbeiten. - Systemaudits (1st Party Audits): Die Auditgrundlagen sind insbesondere die Normen DIN EN ISO 9001 für Qualität, DIN EN ISO 14001 für Umwelt, DIN EN ISO 50001 für Energie, DIN ISO 45001 für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, Rechtsvorschriften wie das Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) und/oder spezifische Vorgaben Ihrer Branche. Im Rahmen eines Systemaudits (1st Party Audits) bewerten wir Ihr Managementsystem anhand der für Sie geltenden Norm(en). Wir überprüfen die Zweckmäßigkeit, Angemessenheit und ausreichende Wirksamkeit Ihrer Managementmaßnahmen. Zusätzlich erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Korrekturmaßnahmen sowie Verbesserungsvorschläge zu Ihrem Managementsystem. - "Entsorger-Audits": Um Ihren Sorgfaltspflichten als Abfallerzeuger gerecht zu werden, sollten Sie sich auch regelmäßig im Rahmen eines Audits Ihrer Entsorgungspartner über die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle vergewissern. Mit einem "Entsorger-Audit" erhalten Sie von uns eine standardisierte Prüfung und Bewertung der ordnungsgemäßen Entsorgung Ihrer Abfälle. Denn mit der Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben sind Sie gemäß § 22 KrwG noch nicht von Ihrer Pflicht befreit, sich regelmäßig über die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle zu vergewissern. Durch unsere Unterstützung kommen Sie Ihren Sorgfaltspflichten als Abfallerzeuger nach. Unsere erfahrenen Auditoren unterstützen Sie nach Bedarf bei der zielgerichteten Durchführung Ihrer internen Audits. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Arbeitsschutzmanagement: Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Arbeitsschutzmanagement: Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Wir stellen Ihnen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen und führen die Überprüfungen in wiederkehrenden Abständen durch. Eine Experteninspektion von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen muss wiederkehrend in einem Abstand von maximal 12 Monaten vorgenommen werden. Die Durchführung einer solchen Überprüfung hat laut § 2 Abs. 6 der BetrSichV durch eine sachkundige Person mit entsprechenden Fachkenntnissen zu erfolgen. So lassen sich etwaige Mängel zeitnah erkennen und beheben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Leitern und Tritte sowie Ihre Regalanlagen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Sie gewährleisten damit eine vorschriftsgemäße Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen für Ihr Unternehmen. Durch unsere Dienstleistung gewährleisten Sie insbesondere, dass ... - Ihre gewerblich genutzten Leitern und Tritte gemäß der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV sowie Regalanlagen gemäß DGUV Regel 108-007‎ und DIN EN 15635 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - die Prüfergebnisse dokumentiert und an den Leitern und Tritte sowie Regalanlagen Prüfplaketten visualisiert werden. - Ihre Mitarbeiter im sicherheitsgerechten Umgang geschult werden. - Sie Arbeitsunfälle so weit wie möglich verhindern. - Sie im Fall der Fälle eines Arbeitsunfalls eine ordnungsgemäße und regelmäßige Prüfungen lückenlos nachweisen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
- mit unserer Beratung geht es los

- mit unserer Beratung geht es los

Wir planen und bauen ihre Solaranlage mit entsprechenden Komponenten wie z.B. Batteriespeicher und Wallbox. Alles was in ihrem Haushalt elektrische Energie verbaucht können sie nun selbst versorgen. Dazu gehören natürlich Waschmaschine, Gefrierschrank, Herd und Licht. Aber ein besonderes Augenmerk sollten sie auf die ideale Kombination mit Wärmepumpen, zum Heizen ihres Eigenheims, und Elektroladestationen (sog. Wallboxen) zum Laden von e-PKWs, haben. Hier ergeben sich starke Synergieeffekte.
Rechtssicheres Umweltmanagement

Rechtssicheres Umweltmanagement

Wir leisten für Sie sämtliche Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement und mindern Ihr Haftungsrisiko. Entdecken Sie eine neue Basis für Ihr betriebliches Umweltmanagement. Wir übernehmen Verantwortung für Sie, indem wir Ihre Mitarbeiter entlasten, Ihre Umweltabteilung unterstützen und diese auch komplett stellen können. Mit unserer externen Umweltabteilung sparen Sie zudem deutliche Kosten! Wir bieten Ihnen die professionelle Umsetzung sämtlicher Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement. Dabei zeigen wir Ihnen in der Organisation Ihres betrieblichen Umweltmanagements bestehende Schwachstellen auf, setzen für Sie praktikable Lösungen kostengünstig um und realisieren nachhaltig die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in anderen Unternehmen und Branchen und haben dadurch die größtmögliche Sicherheit. Im Rahmen unserer kontinuierlichen Zusammenarbeit richten wir den Blick auf Ihre umweltrelevanten betrieblichen Abläufe und sorgen für sicheres Arbeiten in Ihrem Unternehmen. Unser breites Dienstleistungsspektrum ermöglicht es uns, Sie im gesamten Bereich Ihres betrieblichen Umweltmanagements zu unterstützen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Sie erhalten die bedarfsgerechte und kontinuierliche Unterstützung zu einem fest kalkulierbaren Honorar. Zusätzliche Kosten für Fortbildungen/Schulungen, Urlaub und Ausfallzeiten sind für Sie nicht mehr relevant. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Erstellung von FMEA zur Identifizierung potenzieller Fehlerquellen in den fälschungssicheren Kennzeichnungsprozessen

Erstellung von FMEA zur Identifizierung potenzieller Fehlerquellen in den fälschungssicheren Kennzeichnungsprozessen

Die Erstellung einer FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) ist ein wichtiger Bestandteil unserer Dienstleistungen, um potenzielle Fehlerquellen in den fälschungssicheren Kennzeichnungsprozessen zu identifizieren und zu minimieren. Unsere Experten führen eine umfassende Analyse durch, um mögliche Schwachstellen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln. Die FMEA hilft dabei, die Zuverlässigkeit und Qualität der fälschungssicheren Kennzeichnungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Ihre Produkte optimal geschützt sind. Unsere Dienstleistungen zur FMEA-Erstellung sind darauf ausgelegt, Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten, die Ihren spezifischen Anforderungen entspricht und Ihnen hilft, Ihre Produkte effektiv vor Fälschungen zu schützen. Wir stehen Ihnen von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung zur Seite und unterstützen Sie bei jedem Schritt des Prozesses. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch, in dem wir Ihnen mehr über unsere Produkte und Dienstleistungen verraten können.
Unsere Anwälte

Unsere Anwälte

Unser Anwaltsteam besteht aus Experten, die auf Ihrem Fachgebiet höchste Kompetenz haben. Der Vorteil ist dabei, dass wir uns im Zweifel mit anderen Kollegen austauschen um ein optimales Beratungsergebnis für Sie zu erzielen.
Arbeitsschutzmanagement: Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Arbeitsschutzmanagement: Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.