HSE / Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach BaustellV und TRGS 524
Der AG trägt die Gesamtverantwortung für die sichere Umsetzung sämtlicher gewerblicher Tätigkeiten und der Risikominimierung in allen Projektphasen der Umsetzung eines Bauvorhabens, d.h. von der Baustelleneinrichtung bis zur Inbetriebnahme der baulichen Anlage. Die gbm berät, konzipiert, entwickelt und setzt alle Maßnahmen im Projekt um, je nach Wünschen des AG.
Das zentrale Medium ist der „HSE-Plan“ des AG. Auf Basis des HSE-Plans sollen alle im Projekt tätigen Unternehmen selbst in die Lage versetzt werden, Arbeiten nach den gängigen und höchsten Standards zu planen und in der Örtlichkeit umzusetzen.
Die Kernkompetenzen eines HSE-Plans sind:
Das Erkennen von potentiellen Gefahren und der Risikobewertung. Ziel ist die Risikominimierung.
Die Umsetzung der Arbeitssicherheit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer; dies betrifft im Wesentlichen:
Die physische Einsatzbereitschaft des Personals.
Die Aufklärung über Risiken und Gefahren und enge Einbindung des eigenen und des fremden Personals anderer Unternehmen.
Die Bereitstellung der erforderlichen materiell-technischen Ausrüstung, deren vorschriftsgemäßen Anwendung durch das Personal und der Ausführungskonzepte der Unternehmen.
Die Umsetzung der Vorgaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzes nach BaustellV und einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und DGUV-Vorschriften.
Die Festlegung von und Aufklärung über arbeitsschutztechnisch erforderliche Schutzmaßnahmen.
Die Umsetzung der für den Umweltschutz definierten Projektmaßnahmen, bezogen auf die wesentlichen Schutzgüter Mensch, Boden, Grundwasser und Natur.
Die Gewährleistung eines sicheren und vorschriftsgemäßen Umgangs mit Betriebs- und Arbeitsmitteln.
Die Umsetzung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit in der Örtlichkeit wird durch das Bauüberwachungsteam des AG sichergestellt.
Die Projektleitung des AG übernimmt die Führung und HSE-Verpflichtung.
Davon losgelöst trägt der AN Ausbruch die Gesamtverantwortung für die Baustelle hinsichtlich der vortriebsrelevanten Sicherheitskonzepte und -anlagen!
Leistungen der Planungsphase
(BaustellV, § 3) und TRGS524 (ehemals BGR128)
Die gbm betreut seit über 15 Jahren sämtliche genehmigungsrelevante Teilaspekte im Zusammenhang mit der Erstellung der Unterlagen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere § 4 – Planung und Gestaltung sicherer Arbeiten, je nach Anforderung des Vorhabensträgers. Die Unterlagen gehen in die Planung, die Genehmigung und die Ausschreibung von Bauvorhaben ein.
besitzt Referenzen für Bauvorhaben des Erd-, Tunnel-, Gleis- und Konstruktiven Ingenieurbaus.
betreut ebenfalls Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS524 (ehemals BGR128). Hierbei werden die Arbeits- und Sicherheitspläne konzeptioniert, i.d.R. als Beilage für die Ausschreibungsunterlagen.
Stollen- und Tunnelbau: Abschnittsweise Verfüllung und Verdämmung eines alten Weltkriegsstollens, mit Abzweigen und Seitenstollen, bei Geislingen a.d. Steige (Kubatur: ca. 9.000 m³); Erstellen der SiGe-Unterlagen und des Flucht- und Rettungskonzepts, Einholen der Genehmigungen beim Landesbergamt; Koordinierung der Arbeiten in der Ausführungsphase.
Stollen- und Tunnelbau: Planung eines Pumpspeicherwerks als Kavernenspeicher mit Kraftwerkskaverne in Forbach; Erstellung der Unterlagen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz, einschließlich Maßnahmen zur Flucht- und Rettung, Brandschutz und Staubschutz. Be