Bedienungsanleitungen für Chemikalien
Umwelt und menschliche Gesundheit sollen durch die auf diese Weise standardisierten Registrierungs-, Bewertungs-, Zulassungs-, aber auch Beschränkungsverfahren geschützt werden. Für Dr. Isabella Hebeiß und ihre Kolleginnen der Stabsabteilung für Umwelt und Sicherheit bedeutet das vor allem viel Arbeit. Seit zwei Jahren begleiten sie unter anderem die Bestellung, Produktion und Auslieferung von Produkten. Sie sind für Brüggemann immer up to date und kennen die Bestimmungen jedes eingesetzten Rohstoffs. Sie beauftragen Tests, werten Testberichte aus, aktualisieren Registrierungsdossiers und verantworten die fristgerechte Datenübermittlung. Alle Altstoffe müssen in diesem Jahr in Europa registriert sein, so will es REACH. Doch auch bei der Bewertung von Entwicklungsprodukten in der Testphase dürfen die Damen der Abteilung Umwelt und Sicherheit nicht fehlen. Sie bewerten und erstellen die Sicherheitsdatenblätter für jeden neuen Stoff, der bei Brüggemann das Licht der Welt erblickt. Die Datenblätter sind so etwas wie eine Bedienungsanleitung oder ein Beipackzettel für Chemikalien.
In ihnen ist beschrieben, wie das Produkt aussieht, sind seine physikalischen Daten festgehalten, sein Gefahrenpotenzial dargestellt. Seine Einstufung entnimmt man in dieser Hinsicht den H- und P-Sätzen, den Gefahren- und Sicherheitshinweisen, zu Englisch „hazard and precautionary“, die in einem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) festgehalten sind. An ihnen ist abzulesen, wie man mit dem Stoff umgehen muss: Wie ist er zu löschen, wenn es brennt? Braucht der Anwender eine persönliche Schutzausrüstung? Wie muss der Stoff entsorgt werden, gibt es Bestimmungen für seinen Transport? Wie ist er rechtlich eingeordnet? Ist er in dem Land, wo er verwendet werden soll, überhaupt registriert?