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Hochbau

Hochbau

Ob in dicht besiedelten Stadtvierteln mit engen Platzverhältnissen oder im steilen Gelände, hier kommen unser Erfahrungen besonders zum Vorschein. Wohnungsbau, wie Mehr- und Einfamilienhäuser Geschäfts- und Verwaltungsbau Industrie- und Gewerbebau Spitäler Alterszentren Schulische Einrichtungen Sport und Freizeitgebäude landwirtschaftliche Bauten An- und Umbauten Renovationen Wasserreservoires
Trennwände, Einhausungen, Überdachungen & Boxen

Trennwände, Einhausungen, Überdachungen & Boxen

Seit mehr als 30 Jahren entwickelt, produziert und montiert die Gerhardt Braun Unternehmensgruppe flexible Raumsysteme für die Bereiche Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe. Unsere Erfahrungen aus jährlich über 8.000 Projektrealisierungen machen uns zum führenden Unternehmen in unserer Branche und zuverlässigen Partner für jedes Bauvorhaben. Ob Trennwände, Einhausungen, Überdachungen oder Boxen - unsere Kundinnen und Kunden können sich auf die Qualität unserer Produkte und unsere Professionalität verlassen. Wir bieten eine ganzheitliche Projektabwicklung, von der Beratung und Planung bis zur überregionalen Montage im In- und Ausland. Trennwände Unsere Trennwände sind vielseitig einsetzbar, z. B. für Kellerräume, zur Abtrennung von gewerblichen Räumlichkeiten oder für Self Storage-Anlagen. Einhausungen Unsere Einhausungen sind stabil und wertig. Mit ihnen können Fahrräder, Mülltonnen, Kinderwagen oder Gartenutensilien sicher und witterungsgeschützt verstaut werden. Überdachungen Unsere Überdachungen kommen als Carport oder Bikeport zum Einsatz. Wir bieten flexible Ausführungen mit hohen Qualitätsstandards. Boxen Unsere Boxen können zum Schutz von Fahrrädern, Mülltonnen, Rollatoren oder Kinderwagen eingesetzt werden.
Schwierige Rekonstruktion

Schwierige Rekonstruktion

Während der exakte Unfallablauf mangels Augenzeugen im Dunkeln blieb, konnten die Gutachter, Pierre Schnaitmann und Hartmut Betsch, Details zum Garagentor erläutern. Die alte Mechanik hatte, außer einer Lichtschranke, keine Sicherungsvorrichtungen. Als Gutachter Schnaitmann zehn Tage nach dem Unfall vor Ort war, sei die Kupplung so eingestellt gewesen, dass man das Tor nicht von Hand habe stoppen können. Warum das Tor nach der Reparatur zunächst funktionierte, konnten die Gutachter nicht klären. Es sei aber die Aufgabe des Monteurs gewesen, die Frau des Besitzers ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anlage überaltert sei. Der Angeklagte und sein Anwalt, Marcus Ehm, wiesen den Vorwurf, der Monteur habe sich pflichtwidrig verhalten, zurück. Die Richterin folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin Simone Kieninger auf eine Geldstrafe plädiert hatte: Der Monteur wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagessätzen à 65 Euro verurteilt. Er habe, so die Richterin, bei der Reparatur seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zudem sei der Tod des Opfers zumindest eine mittelbare Folge des Unfalls gewesen. Quelle: Badische Zeitung