Staatliche Förderung für Ihre Badsanierung
Individuelle Beratung zu staatlichen Fördermitteln
Wenn Sie Ihr Bad barrierefrei gestalten, stehen Ihnen Fördermittel zu – neben den deutschlandweit einheitlichen KfW-Fördermitteln oder Zuschüssen von Kranken- und Pflegekasse gibt es auch länderspezifische Förderprogramme. Als Handwerkspartner kennen wir uns mit den Förderprogrammen unseres Bundeslandes aus und können Sie individuell für Ihr Projekt beraten!
Je nach Vorhaben gibt es verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Die KfW fördert zum Beispiel, je nach Maßnahme, 10–12,5 % der Kosten, aber maximal 5.000–6.250 € – und nur für Privatleute, die Bäder in ihrer Eigentumswohnung oder ihrem Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker durchgeführt werden.