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Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.