Betone nach ZTV-ING und ZTV-W
Der Baustoff unserer Zeit
• Für den Bau und die Erhaltung von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076, insbesondere Brücken, Tunnel und Lärmschutzwände gelten die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING).
Die ZTV-ING übernimmt grundlegende Anforderungen der DIN EN 206-1/DIN 1045-2, stellt jedoch zusätzliche Anforderungen bzw. weicht in einzelnen Punkten von den Regelungen der Norm ab. Dies bezieht sich auf die Anforderungen an die Ausgangsstoffe und die Betonzusammensetzung. Die Grenzwerte der Betonzusammensetzung werden ebenfalls in Abhängigkeit von der Expositionsklasse festgelegt. Dabei erfolgt grundsätzlich die Zuordnung von Bauteilen zu den Expositionsklassen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Für die Expositionsklassen XD1 bis XD3 und XF2 bis XF4 regelt die ZTV-ING die Zuordnung von Bauteilen.
Zum Nachweis der Eignung der eingesetzten Baustoffe bzw. Baustoffsysteme für den vorgesehenen Verwendungszweck dienen Eignungsprüfungen bzw. Erstprüfungen.
• Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton“ (ZTV-W) gelten für den Bau von Schleusen, Wehren, Hafenanlagen und anderen Wasserbauwerken. Die ZTV-W übernimmt auch grundlegende Anforderungen der DIN EN 206-1/DIN 1045-2, enthält aber auch abweichende bzw. ergänzende Anforderungen an den Beton. So sind für die Grenzwerte der Betonzusammensetzung abweichend von DIN EN 206-1/DIN 1045-2 in Abhängigkeit von den Expositionsklassen spezifisch geregelt.
Im Rahmen der Eignungsprüfung sind eine Reihe von Standardprüfungen durchzuführen. Darüber hinaus sind für bestimmte Betone noch zusätzliche Prüfungen erforderlich.
Um den Nachweis der Eignung rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu erbringen, sind Umfang und Dauer der geforderten Prüfungen zu berücksichtigen.