Existenzgründungsberatung
Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Unternehmensgründung.
Persönlich bedeutet Existenzgründung regelmäßig einen entschiedenen Wandel im Lebensalltag: neben der Fachkompetenz sind insbesondere Selbstkompetenz und Methodenkompetenz gefragt, um die Unternehmeraufgaben zu lösen. Hierzu gehören:
- Definition von Produkten, Leistungen und Argumenten für Kundengespräche
- Marktbeobachtung und Einschätzung von Risiken und Chancen
- private Vorsorge für Unfälle, Alter und unvorhergesehene Ereignisse (auch die Sorge für die laufenden Betriebskosten, Löhne usw.)
- Kommunikation und Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden (Ordnungsamt, Finanzamt, Gesundheitsamt usw.)
- Kommunikation und Auseinandersetzung mit Verbänden (IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft usw.)
- Erstellen von Kalkulationen und Vorgaben (z. B. Absatzvorgaben) sowie deren Steuerung und Erfolgskontrolle
- Selbstmotivation und Selbstkontrolle (Termine, Aufgaben, Arbeits-/Freizeit usw.)
Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen. Für bestimmte Tätigkeiten aus den Branchen Industrie, Handel und Dienstleistung ist die Gewerbefreiheit eingeschränkt. D.h., dass die Erteilung der Erlaubnis an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Eine spezielle Erlaubnis benötigen z.B. Versicherungsvermittler, bestimmte Gastronomen sowie Waffenhändler oder Apotheker.
Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln ist in der Regel ein Geschäftsplan (Businessplan). Dieser enthält möglichst detaillierte Informationen zu den Gründern, zum Produkt, zum Markt und zur Finanzierung. Wepeco erstellt mit Ihnen zusammen diesen Businessplan.
Bund und Länder unterstützen Existenzgründungen durch Darlehen und Zuschüsse.
Vor der Gründung: Für die Beratungskosten stellen die Bundesländer Zuschüsse zur Verfügung. Informationen dazu bieten die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Förderinstitution (i.d.R. Investitionsbank) des Bundeslandes.
Wepeco ist Ihnen bei der Beantragung von Zuschüssen behilflich.
Nach der Gründung: Der Bund und der Europäische Sozialfonds (ESF) stellen über das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) Zuschüsse für Beratungs- und Coachingleistungen zur Verfügung. Im ersten Unternehmensjahr, insbesondere im Falle einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, gilt unter diesem Titel ein besonderer Fördersatz. Weitere Regelungen gelten für die ersten 5 Unternehmensjahre. Insbesondere können Zuschüsse aus dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ beantragt werden. Informationen zu beiden Programmen