Prüfplakette DGUV Vorschrift 79/80
Diese Prüfplakette ist zur Bestätigung der durchgeführten 2-jährigen Prüfung an Flüssiggasanlagen zu brennzwecken in Fahrzeugen bei Gewerbetreibende. Z.B. Imbiß- oder Grillwagen, Bauwagen o. ä..
Gewerbliche Betriebe mit Flüssiggasanlagen unterliegen der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ DGUV Vorschrift 79/80 – Verwendung von Flüssiggas. In dieser Vorschrift ist genau geregelt, welche Aufgabenbereiche und welche Verantwortung dem Betriebsleiter in Verwendung von Flüssiggasanlagen obliegen. Z. B. ist es notwendig die Gasanlage jede 4 Jahre von einem Fachbetrieb prüfen zu lassen. Die Prüfbescheinigungen müssen sorgfältig aufbewahrt und der zuständigen Berufsgenossenschaft auf Anfrage vorgelegt werden. Diese Plakette ist nicht offiziell und soll als einheitliches Kennzeichen dienen und ersetzt nicht das Prüfbuch, welches zu führen ist.