Beweissicherung
Baugutachten München: Sinn und Zweck der privaten Beweissicherung sind in der Regel Momentaufnahmen von
Zuständen, wie sie sich im Zeitpunkt der Besichtigung und Begutachtung für den Sachverständigen darstellen. Anlass dazu sind in der Regel Maßnahmen, die bei möglichen Veränderungen oder
sonstigen Einflüssen Auswirkungen auf das zu begutachtende Objekt haben könnten. Mit einer Beweissicherung soll dem vorgegriffen werden, dass bei eventuellen Veränderungen, z.B. durch
mechanische, dynamische oder auch handwerkliche Fehlleistungen, Schäden, zumindest aber Veränderungen auftreten können, die das betroffene Objekt in der Nutzung und im Gebrauch einschränken.
Anhand der gegebenen Zustände, die vor eventuellen negativen Einflüssen festgehalten werden, kann dann meist unmissverständlich gutachtlicherseits erkannt werden, was vorher war und welcher
Zustand nachher besteht. So lassen sich oft langwierige Streitigkeiten vermeiden.
Die Beweissicherung, d.h. die Wiedergabe der entsprechenden Gegebenheiten, wird in schriftlicher Form
vorgenommen werden. D.h. in Form von Beschreibungen, die die Verhältnisse und Zustände unzweifelhaft wiedergeben und für jedermann auch anhand der Texte erkennbar werden lassen.
Besonders wichtig ist das Festhalten von Momentaufnahmen bestimmter Zustände - während dem
Beweissicherungsverfahren - dann, wenn diese sich laufend verändern, beeinflusst durch Bewitterung, Bewegungen, chemische oder physikalische Einflüsse oder auch durch Bearbeitung gewisser
Bauteile. Hier ist an Bauwerke gedacht, die u.U. durch Einstürzen gefährdet sind. Dabei ist im Rahmen der Dokumentation klar zu beschreiben, wann, wo und unter welchen Umständen diese
Momentaufnahmen gemacht wurden, zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen. Diese Momentaufnahmen sind oft auch dann erforderlich, wenn es über die Ausführung einer Teilleistung
Meinungsverschiedenheiten gibt, wenn die Abweichungen in der Ausführung, bezogen auf die vertraglichen Vereinbarungen, jedoch nicht so gravierend sind, dass ein Rückbau oder Ähnliches
erforderlich wäre. Es kann nach einer Bestands- oder Zustandssicherung – in der Summe „Beweissicherung“ genannt – am Bauwerk weitergearbeitet oder weitergebaut werden. Über Sinn oder Unsinn
der fehlerhaften Leistung kann dann später verhandelt und/oder eine Wertung vorgenommen werden.