Baustellenkoordination und Sigeplan
Durchführung der Projektleitung laut BauKG. Bauüberwachung und Koordination, Termin- und Kostenverfolgung, Qualitätskontrolle, Rechnungsprüfung, Bearbeitung von Mehr- und Minderkostenforderungen, Übernahme und Abnahme, Mängelfeststellung und -Bearbeitung, Einleitung von Ersatzvornahmen und Dokumentationen erledigen wir gerne mit unseren bestens geschulten Mitarbeitern und Team.
Ausgehend vom Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) sind viele weitere Sicherheitsvorschriften bei der Durchführung von Bauarbeiten zu berücksichtigen.
Die Erstellung des SIGE-Plans gemäß §7 BauKG, die Einarbeitung der SIGE-Positionen in die Ausschreibung, die Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß §8 BauKG zählen zu unseren Aufgaben.
Die Durchführung der Projektleitung laut BauKG, die Berücksichtigung des SIGE-Plans und der Unterlagen für spätere Arbeiten, die Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung, Baustellenbesuche nach Erfordernis, Erstellen der Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat; Übernahme der Pflichten, die gemäß BauKG den Bauherrn treffen.
Einfach beeindruckend