Hausverwaltung
Die Zeiten in jenen der Hausverwalter die Zinse persönlich bzw. über den nunmehr faktisch nicht mehr existierenden Hausbesorger kassierte, sind ein für alle mal vorbei. Konnte ein in Buchhaltung einigermaßen geschulter Hauseigentümer sein Zinshaus vor Jahren noch selbst verwalten, scheint dies heute nicht mehr möglich. Jedenfalls dann nicht, wenn es sich um eine gesetzeskonforme Verwaltung der Liegenschaft handeln soll.
Eine Fülle von sich teilweiser widersprechenden Gesetzen und Vorschriften macht es für jemanden, der nicht hauptberuflich mit dem Immobilienwesen beschäftigt ist, nahezu unmöglich eine
ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Liegenschaftsverwaltung
durchzuführen.
Um unseren Kunden die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen, ist es für uns daher unumgänglich, dass sich von jedem Mitarbeiter angeeignete
Spezialwissen
ständig zu erneuern und weiter zu vertiefen.
Allerdings ist das Thema des sicheren Gebäudebetriebs so komplex geworden, dass wir als
spezialisierten Partner
die Firma
Bluesave
in unser Leistungsangebot integriert haben. Optional können so die
Gebäudesicherheit gemäß der ÖNORM B 1300
genauso wie die Trinkwasserhygiene oder Schimmelprobleme evaluiert und notwendige Maßnahmen vorbereitet werden. Auch kann im vorgeschriebenen Rhythmus ein neuer
Energieausweis
erstellt oder eine
thermisch-energetische Sanierung
projektiert werden.
In den letzten Jahren hat sich das Bild des Immobilienverwalters insofern stark verändert als sich der "normale Immobilienverwalter" nunmehr zum
"Immobilienmanager"
bzw. zum
"Immobilientreuhänder"
weiter zu entwickeln hatte. Die Anforderungen an einen Immobilienverwalter haben sich nicht nur durch sich ständig ändernde Gesetzeslage und Judikatur und die damit zusammenhängende Notwendigkeit zur
ständigen Weiterbildung
sowie ständig zunehmende
"Haustechnik"
verändert, sondern auch durch das Abgehen von der bloßen werterhaltenden Denkweise!
Heute sind Hauseigentümer mit Ihrem Zinshaus echte Unternehmer: keine steuerlichen Rückstellungen mehr – stattdessen Einkommensteuer. So wie ein Zahnarzt, ein Bauunternehmer oder ein Inhaber einer Autowerkstätte.
Jeder muss in sein Unternehmen investieren um am Markt bestehen zu können – so auch der Hauseigentümer. Denn eine angestrebte
Realwertsteigerung
wird nur mit immer weiterentwickelten Immobilien erzielt!
Eine an Bedeutung immer mehr zunehmende Stellenwert im Leben eines Immobilienverwalters hat neben der Werterhaltung also auch die Wertsteigerung eingenommen. Sehen Sie diesbezüglich mehr unter
Immobilien-Entwicklung
Eine Realwertsteigerung wird nur mit immer weiterentwickelten Immobilien erzielt!
Ist die Verwaltung von im schlichten Eigentum stehenden Liegenschaften (Zinshäuser) oft einfacher zumal meist nur ein oder zwei Liegenschaftseigentümer zu vertreten sind, ist die Vertretung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (Wohnungseigentumshäusern) oftmals in einem schwieriger zu handhabenden Bereich angesiedelt.
Hier ist äußerst genau auf die, nunmehr durch das WEG 2002, genau normierten Willensbildungserfordernisse sowie die entsprechenden Einspruchsfristen und Zustellungserfordernisse zu achten.