Wert von Autos nach Unfällen
Nach Unfällen wird oft darüber diskutiert, wie lange ein Auto noch als neu beziehungsweise neuwertig zu betrachten ist.
Hintergrund ist, dass Geschädigte, die mit einem fast neuen Fahrzeug einen unverschuldeten Unfall hatten, einen Neuwagen als Ersatz wollen, um nicht kurz nach dem Autokauf mit einem reparierten Fahrzeug fahren zu müssen.
Im nun entschiedenen Fall hatte der Besitzer eines Citroen C5 Kombi ziemlich genau zwei Monate nach dem Kauf bei einer Laufleistung von 1484 Kilometern einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten, wobei Reparaturkosten unter Einsatz von Richtbank von über 10.000 Euro geschätzt wurden. Er weigerte sich gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers, sich mit dieser doch erheblichen Reparatur und dem Ersatz dieser Kosten abzufinden, und verlangte ein neues Auto. Das Landgericht Leipzig lehnte seinen Wunsch ab. Unter Verweis auf andere gerichtliche Entscheidungen sei bezüglich des Anspruches auf ein Neufahrzeug eine strenge Linie zu ziehen. Ist der Wagen älter als einen Monat und beträgt die Fahrleistung mehr als 1000 Kilometer, muss sich der Autofahrer wohl oder übel mit der Reparatur zufrieden geben. Der Anspruch auf Schadenersatz ist damit auf die Reparaturkosten beschränkt (LG Leipzig 13 O 5594/04, SVR 2005)