Kfz-Sachverständigenbüro Kock
Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstelle ich Ihnen schnell ein fachgerechtes Schadengutachten zur Sicherung der Beweise.
Kosten des Gutachtens
Die Kosten für das Kfz-Gutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadenumfang. Deshalb werden die Kosten für das Gutachten vollständig von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen. Des weiteren ermittle ich eine möglicherweise eingetretene Wertminderung an Ihrem Fahrzeug, sodass auch tatsächlich der gesamte Schaden von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird.
Cuxhaven und Umgebung
Ich bin für Sie im Großraum Cuxhaven und in der Umgebung von 50km tätig. Ich komme gerne zur Begutachtung zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug gefahren bis nach: Bremerhaven, Nordleda, Ottendorf, Nordholz, Langen, Geestland, Bad Bederkesa, Stinstedt, Steinau, Wanna und Cuxhaven.