Rauchmelder
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Hitzemelder Fire Angel HT 630 mit 10 Jahres Batterie
Im hessischen Fernsehen wurde kürzlich davor gewarnt, wie gefährlich Wäschetrockner sind.
Demnach sind Wäschetrockner eines der größten Gefahrenpotentiale im Haushalt. Weiter wurde festgestellt, dass namhafte Hersteller oder hochwertige Geräte in keinster Weise diesbezüglich mehr Sicherheit böten.
Unsere Empfehlung dem vorzubeugen:
- Wäschetrockner nie bei Abwesenheit zu Hause laufen lassen.
- Trockenraum mit einem Funkrauchmelder ausstatten und das passende Gegenstück in der Wohnung platzieren
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Hitzemelder Fire Angel HT 630 mit 10 Jahres Batterie
Produktbeschreibung
Einsatzbereich:
• Der Funk-Hitzemelder HT-630-EU eignet sich am besten für Bereiche, wo Staub, Dämpfe und Feuchtigkeit Täuschungsalarme bei Rauchmeldern auslösen können, wie beispielsweise:
• Küchen, Waschküchen, Dachböden, Garagen, Heizungsräume
• Kann zur Vernetzung mit anderen W2-Produkten mit einem W2-Funkmodul nachgerüstet werden
• Über 50 % aller Brände im Haushalt entstehen durch Unfälle beim Kochen, diese clevere Technik ermöglicht eine zuverlässige Antwort auf schnell lodernde Feuer.
Vorteile:
• 10-Jahres-Hitzemelder mit Thermistek™ Technologie und fest eingebauter, Langzeit-Lithiumbatterie.
• Thermodifferential-Melder der Klasse A1 - das ThermistekTM Verfahren überwacht permanent die Temperaturveränderung und misst die Ansprechzeiten
• Verfügt über eine feste Ansprechtemperatur von 56° C - 64° C. Wenn ein Temperaturanstieg identifiziert wird, der den vordefinierten Alarm Schwellenwert überschreiten wird, ertönt ein Alarm.
• Der Hitzemelder kann zusammen mit den anderen W2-Funkkomponenten z.B. mit dem St-630-DE in einem Netzwerk betrieben werden
Weitere Funktionen:
• Bietet ein Höchstmaß an Sicherheit gegenüber herkömmlichen Batterie-Modellen
• Große Test/Stummschalttaste
• Universelle Montageplatte mit optionaler Diebstahlsicherung
Rauchmelderpflicht
Achtung: In Hessen müssen alle
Wohneinheiten seit Dezember 2014
mit Rauchmelder ausgestattet werden.
Einbaupflicht besteht
- für Neu- und Umbauten: seit 24.06.2005
- für bestehende Wohnungen: seit 31.12.2014
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)
Als Fachbetrieb mit der erforderlichen Zulassung nach DIN 14676 unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung und der anschließenden Wartung.