Luftkanalreinigung
Obwohl Klima- und Lüftungsanlagen oft über ein kilometerlanges Netz von Luftkanälen verfügen, wird diesen Kanälen nur wenig Beachtung geschenkt.
Die regelmäßige Wartung beschränkt sich meist auf die Überprüfung und Reinigung der Filter und der Ventilatoren. Dies ist aus heutiger Sicht ungenügend!
Reinigung von Lüftungs- und Klimaanlagen - Wir reinigen Ihre Anlagen nach VDI 6022
Die eigentliche Verschmutzung in den Kanälen bleibt dadurch bestehen und vergrößert sich. Sie wird vom Luftstrom immer wieder in die Filter hineingeblasen. Es ist einleuchtend, dass die Leistungsfähigkeit und der Energieverbrauch hierdurch gravierend negativ beeinflusst werden. Um einen sicheren Betrieb raumlufttechnischer Anlagen zu gewährleisten, müssen trotz intakter Filtersysteme auch die Luftkanäle in regelmäßigen Abständen von Verunreinigungen befreit werden.
Zwei Aspekten kommt dabei eine besondere Bedeutung zu:
1. (vorbeugender) Brandschutz
2. Hygiene innerhalb der Anlage zum Schutz der Mitarbeiter vor Krankheitserregern und Allergenen.
Brandschutz
Ablagerungen in Lüftungsanlagen (z.B. Stäube, Fette) müssen in regelmäßigen Abständen entfernt werden, da sie die Ausbreitung von Bränden begünstigen können. Gerade in Küchen ist die Reinigung der Luftkanäle unverzichtbar, da Fettablagerungen aus Küchendämpfen zum Überspringen eines Brandes vom Herd auf die Lüftungsanlage führen können. Die dadurch entstehenden Schäden sind meist erheblich. Zudem können die Versicherer bei mangelhafter Reinigung die Regulierung des Schadens ganz oder teilweise ablehnen. Werden mangelhaft gewartete Anlagen durch die entsprechenden Aufsichtsbehörden stillgelegt, kommt zu den entstehen Reinigungskosten auch noch der Schaden durch die ungeplanten Stillstandszeiten hinzu.
Auch der Abluftventilator sollte einer Reinigung unterzogen werden. Es versteht sich von selbst, dass ein Ventilator voller eingebranntem Fett nicht die volle Leistung erbringen kann und in der Lebensdauer beeinträchtigt wird. Zusätzlich wird hier mehr Energie verbraucht. Auch die Temperatur ( oft Tropenhitze ) in der Küche lässt sich beispielsweise durch die Reinigung des Kanalsystems positiv beeinflussen.
Hygiene
Es ist einleuchtend, dass verschmutzte Lüftungsanlagen auch unter hygienischen Aspekten bedenklich sind. Der abgelagerte Schmutz stellt einen idealen Nährboden für Krankheitserreger und Kleinstlebewesen aller Art da, die dann über die Lüftungsanlage verteilt werden. Im günstigsten Fall kommt es lediglich zu Geruchsbelästigungen. Im schlimmsten Fall können jedoch auch extrem aggressive Krankheitserreger wie die Legionellen, die Auslöser der gefürchteten Legionärskrankheit, verbreitet werden. Die Symptome sind: trockene Haut, tränende und juckende Augen, Husten, Kopfschmerzen, Müdigkeit und Konzentrationsbeschwerden. Erkrankt auch nur ein Mitarbeiter aufgrund schlecht gewarteter Lüftungsanlagen, so ist der entstanden Schaden meist größer als die Kosten der regelmäßigen Reinigung.
Die rechtlichen Aspekte der Reinigung von Lüftungsanlagen finden sich in einer Vielzahl von Regelwerken und Verordnungen. Dabei fällt oft der diffuse Begriff vom "Stand der Technik". Um hier mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, ist seit kurzem die DIN VDI 6022 als Hygienestandard für die Raumlufttechnik in Kraft. Die DIN VDI 6022-3 besagt im Kapitel Betrieb und Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen, dass diese "... regelmäßig dahingehend zu überprüfen sind, dass sie die hygienischen Anforderungen dauerhaft einhalten. Raumlufttechnische Anlagen müssen regelmäßig auf Verschmutzungen überprüft werden und gegebenenfalls durch qualifiziertes Fachpersonal gereinigt werden.
Eine Anlage kann als sauber eingestuft werden, wenn luftführende Flächen besenrein und Feuchtstrecken nicht nachweisbar sind ..." Die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz ist staatliche Aufgabe und obliegt den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften). Diese kontrollieren ihre Mitgliedsbetriebe durch technische Aufsichtsbeamte. Verstärkte Kontrollen durch Behörden und z.B. TÜV sind in der Presse angekündigt worden und werden bereits durchgeführt. Auch der öffentliche Dienst ist an die Arbeitsstättenverordnung gebunden, da sie ein Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes ist und in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst Gültigkeit hat.