Massenaufstieg von Luftballons
Für Massenaufstiege von Luftballons ist nach § 16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.
Grundsätzlich muss ein Antrag auf Genehmigung 8 Werktage vor der Aktion bei der DFS gestellt werden.
Im Umkreis von 15 km um Regionalflughäfen und Militärflugplätze.
Die Freigabe gilt für weniger als 500 Luftballons erteilt, die außerhalb der angegebenen Schutzbereiche um Flughäfen stattfinden, wenn:
- keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.
- zum Befüllen kein brennbares Gas benutzt wird, sondern Helium oder Ballongas.
- die Luftballons nicht gebündelt werden (z.B. Ballontrauben)
- bei Regen fliegen die 11" (27,5cm) Latexballons nicht
- bitte Folienballons nicht steigen lassen, der Umwelt zu Liebe! Von Stromleitung fernhalten.