Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Sicherheitskoordination
Baustellenverordnung
SiGeKo in der Planung
SiGeKo in der Ausführung
Die Baustellenverordnung (BaustellV) gilt für alle Bauvorhaben sowie jeden Bauherrn, wenn mehr als zwei Firmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig sin.
Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind, ist der Bauherr gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Bitte melden Sie sich bei mir, dann können wir alles weitere besprechen.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot.
Folgende Qualifikationen können vorgewiesen werden:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30 B/C (TÜV-Süd)
- Sachkundiger / Befähigte Person für Hebewerkzeug/Krane und Lastaufnahmemittel
- Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen
- Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Ladungssicherungshilfen
- Sachkundiger zur Überprüfung und Bewertung von PSAgA nach DGUV G 312-906
- Sachkundiger / Befähigte Person für Hebebühnen