... und Gemeinden bedarf.
Bitte beachten Sie:
Seit dem 24.10.2015 darf die Sammlung und Rücknahme von Elektrogeräten ausschließlich von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern und Herstellern oder durch von diesen beauftragten Dritten i.S.d. § 43 ElektroG durchgeführt werden – Elektrogeräte dürfen wir leider weder von privaten, noch von gewerblichen Kunden mehr entsorgen.
Sie können Ihre alten Elektrogeräte jedoch jederzeit kostenfrei bei einem öffentlich-rechtlichen Recycling- oder Wertstoffhof in Ihrer Nähe anliefern und entsorgenlassen.
Haben Sie in Ihrem Haushalt oder in Ihren Gewerbefälchen Schrott und Sperrmüll, welcher entsorgt werden muss? Wir von Max Entsorgung helfen Ihnen jede Art von Sperrmüll zu beseitigen.