Energieausweise

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Österreich, Wien
Energieaudits für optimale Energieeffizienz in Betrieben; Energieausweise und thermische Gebäudesanierung; Ausschreibung, Planung und Beratung im Bereich erneuerbarer Energie und Energieeinsparung
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Energieplanung Energieplanung Energieausweise Energieausweise Energieausweise sind Pflicht Nach den aktuellen Richtlinien der EnEV (§16) muss für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude ein Energieausweis erstellt werden. Zum Beispiel nach der Errichtung eines Gebäudes. Ein Energieausweis zeigt die energetischen Grundeigenschaften des Gebäudes. Er enthält Angaben zu energetischen Qualität der Gebäudehülle sowie zum Energiebedarf. Verkauf Vermietung muss der Energieausweis beim Besichtigungstermin vorliegen, um die Effizienzklasse einer Immobilie, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, zu verdeutlichen. Mit der EnEV-Novelle wird nicht nur die Vorlagepflicht eingeführt, sondern auch die Einteilung in Effizienzklasse A - H. Als eingetragener „Sachverständiger für EnEV“ (Energie-Einsparverordnung) bewerten wir Ihr Gebäude bezüglich seiner Energieeffizienz. Energiesparpotenzial wird sichtbar Über den Energieausweis und eine gesamtenergetische Gebäudebewertung (DIN 18599 für Nichtwohngebäude) zeigen wir Ihnen konkrete Maßnahmen und deren Energie-Einspareffekte auf. Wenn möglich, müssen auf diesem Ausweis auch Modernisierungsempfehlungen angegeben werden. Er gilt 10 Jahre lang. Zwar ist die Aussagekraft eines Energieausweises nicht 100% exakt. Er dient vielmehr dazu, die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbar zu machen und als einfacher Einstieg zur Planung einer energetischen Gebäudemodernisierung. Da wir von der Deutschen Energieagentur (dena) zertifiziert und als „Sachverständiger für EnEV“ (Energie-Einsparverordnung) eingetragen sind, können wir diese Ausweise ausstellen. Wärmeschutz Wir erstellen Nachweise zum Mindestwärmeschutz nach DIN 4108. Hier kommen unsere Spezialkenntnisse im Bereich der Wärmebrückenberechnung zum Tragen. Auch führen wir Berechnungen zur thermischen Behaglichkeit im Sommer (sommerlicher Wärmeschutz) durch – vereinfacht oder mittels thermischer Simulationsrechnungen. Bildnachweis © ehuth – pixelio.de
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Energieausweise und Energieberatung zu fairen Preisen! Wir erstellen Energieausweise für Wohngebäude und Nicht - Wohngebäude für Einreichplanung, Vermietung, Verpachtung oder Verkauf!
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Wir bieten Ihnen Energieverbrauchsausweise und Energiebedarfsausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude an. Verbrauchsausweis: Wohngebäude: Energieverbrauchsdaten der Heizung von 3 aufeinanderfolgenden Jahren. Nichtwohngebäude: zusätzlich der Stromverbrauch im gleichen Zeitraum Bedarfsausweis: Wohngebäude: Berechnung des Energieverbrauchs. Nichtwohngebäude: zusätzliche Berechnung des Stromverbrauchs Bei einem Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch von mind. drei aufeinanderfolgenden Jahren ermittelt und so die Energieeffizienzklasse des Gebäudes errechnet. Bei modernen oder teils auch bei sanierten Gebäuden ist diese Art des Ausweises mittel der Wahl. Bei älteren Gebäuden wird hingegen ein sog. Energiebedarfsausweis benötigt. Hierbei muss u.a. die Hüllfläche das Gebäudes anhand von Daten aus dem Bauplan detailliert erfasst werden. Wir erstellen in solchen Fällen ein CAD-Modell des Gebäudes und geben dann die Schichtaufbauten ein und erstellen eine Kalkulation über den Energieverbrauch. Dies ist unter anderem auch bei Neubauten notwendig, da hier noch keine Heizungsverbräuche vorliegen.
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Für Ihr Unternehmen führen wir Energieaudits durch und unterstützen bei der Implementierung von Energiemanagementsystemen.
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Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt nicht nur beim Neubau, sondern auch bei der Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Bestandsbauten einen Energieausweis. Der Energieausweis ist in folgenden Fällen vorzulegen: - bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung von Neu- und Bestandsbauten - für Eigentümer von öffentlich zugänglicher Gebäude (etwa: Geschäfte / Einkaufszentren, Supermärkte, Gaststätten, Theater, Banken, Hotels und Gebäude der „öffentlichen Hand“) gilt eine Aushangpflicht an gut einsehbarer Stelle Zweck: Käufer oder Mieter sollen die Möglichkeit zur Einschätzung des Energieverbrauchs haben und einen Vergleich mit anderen Objekten durchführen können. Bei Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien (Inseraten) sind der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor anzugeben (gilt für den Bestandgeber und für den beauftragten Immobilienmakler). ACHTUNG: Energieausweise bei Neu-, Zu- und Umbauten oder umfassenden Sanierungen benötigen nach Bauordnung (BO) und auch im Falle von Wohnbauförderungen (WBF) einen Energieausweis – der Detaillierungsgrad ist jedoch erheblich höher, als bei den reinen Bestandsenergieausweisen nach EAV-G Preise Bestandsbauten Gerne erstellen wir Ihnen für einzelne Wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Industriehallen, Einkaufszentren, Schulen und andere bestehende Gebäude ein individuelles Angebot. Hinweis: Für bestehende Gebäude dürfen Bauteile pauschaliert eingegeben werden, d.h. dass eine detaillierte Dokumentation über die Wände, Decken, etc. nicht notwendig ist. Falls Sie bereits einen Energieausweis in Auftrag gegeben haben und die Checkliste benötigen, verwenden sie folgenden Link: Checkliste (PDF). Neubauten Zur Einreichung von Neubauten (Wohngebäuden, gewerblichen Gebäuden und Gebäuden mit gemischter Nutzung) ist ein detailliertes Berechnungsverfahren vorgeschrieben.
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STATISCHE GUTACHTEN für Privat- und Gewerbekunden Deutsche Nachweisberechtigung fuer Standsicherheit (Art. 62 Abs. 2 Satz 4 i. V. mit Art. 61 Abs. 6 BayBO)
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Nachhaltigkeit, Behaglichkeit, Mehrwert Sie benötigen einen Energieausweis zur Vermietung oder zum Verkauf Ihrer Immobilie? Lassen Sie sich vom Experten beraten. Je nachdem, in welchem Zustand Ihre Immobilie sich befindet, kann ein Energieausweis in kompakter Form mithilfe sogenannter Default-Werte ermittelt werden oder durch genaue Ermittlung und Eingabe der tatsächlich verbauten Bauteile inklusive aller Baustoffe. Welche Art der Ermittlung für Sie die richtige ist, wird im Erstgespräch erörtert.
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Unser Angebot umfasst die Erstellung von Energieausweisen in ganz Österreich für einzelne Wohnungen in einer Wohnhausanlage, für ein bestehendes oder neu zu errichtendes Wohnhaus, für thermische Sanierungen von Klein- oder Großprojekten und für jegliche Art von Nichtwohngebäuden nach gültigen Richtlinien und Normen.
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Haben Sie gewusst, dass Sie den Energieausweis für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung vom Rauchfangkehrer ausgestellt bekommen? Daneben berät er auch unabhängig und objektiv über thermische Sanierungsmöglichkeiten und kann Sie bei der Durchführung begleiten.
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Energieausweis Informationen über die Energieeffizienz von Gebäuden und damit den zu erwartenden Energiekosten sind bisher schwierig zu bekommen bzw. sie sind kaum aussagekräftig. Anders als bei Auto oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Häusern meist nur wenig über deren Energiebedarf. Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude hinsichtlich Wärmedämmeigenschaften und Qualität der Anlagentechnik. Sie legt fest wie der Energiebedarf und Heizwärmebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte bei der Errichtung oder beim Umbau von Gebäuden eingehalten werden müssen. Energieausweis online erfassen! Formular Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Bis zum 20. September 2008 herrscht Wahlfreiheit zwischen beiden Arten für alle Wohngebäude im Bestand. Verbrauchsausweis: Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis kann für alle Gebäude erstellt werden, für die der Bedarfsausweis keine Pflicht ist. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist im Bandtacho eingetragen. Dieser Kennwert zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes an und ist abhängig vom Verhalten der Bewohner. Vorteile: detaillierte Datenerfassung Bauteile und Anlagentechnik werden ausführlich berücksichtigt Ingenieurmäßige Berechnung aussagekräftiges Dokument 10 Jahre Gültigkeit für Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten vor Baujahr 1978 Aufführung von Sanierungsvorschlägen über Gebäudehülle und Anlagentechnik Auf Kundenwunsch, um die Angaben zu vergleichen, kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis, mit integriert werden. Ab dem 1. Juli 2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis die neu gebaut, großflächig saniert oder um mehr als 50 Prozent erweitert, vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Einige Hausbesitzer haben die Wahl zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
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Seit 2007 ist für fast jedes Gebäude ein Energieausweis Pflicht. Dieser informiert Kauf- und Mietinteressenten über die Energieeffizienz eines Gebäudes, bietet den Verwaltern aber auch einen guten Einblick, wo noch Einsparpotenziale liegen. Informieren Sie sich jetzt zu unseren Services rund um den Energieausweis.
Erstellung von Energieausweisen

Erstellung von Energieausweisen

Ein gültiger Energieausweis gemäß des Energieausweis-Vorlagegesetzes (EAVG 2006) ist vorzulegen bei: Neubauten; Auf- und Zubauten ab 50 m²; bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung konditionierter Gebäude
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Der Energieausweis dient zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden und Wohnungen, indem er eine Aussage über die Höhe des Energiebedarfs liefert.
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Für Neubauten als auch Umbauprojekten erstellen wir Energieausweise und erarbeiten Konzepte für die thermische Sanierung bzw. Optimierung von Gebäuden.
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Wie viel Energie in einem Gebäude gebraucht wird, hängt von seinem energetischen Zustand ab. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber. Mit dem Energieausweis können Mieter, Pächter und Käufer unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Energieeinsparverordnung Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts – kurz: Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrags übergeben werden. Hausbesitzern liefert der Energieausweis hingegen eine Orientierungshilfe für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes: Er legt systematisch die energetischen Mängel eines Hauses offen und zeigt zugleich, mit welchen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise, einen verbrauchs- und einen bedarfsbasierten. Der Verbrauchsausweis legt die Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde, die allerdings stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf eines Hauses unabhängig vom Nutzerverhalten, indem ein Energieberater vor Ort und detailliert den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage bewertet. Der Eigentümer kann in der Regel wählen, welchen er bevorzugt. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht. Auch ist nur der Bedarfsausweis möglich, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen. Dass zwei verschiedene Berechnungsgrundlagen für Energieausweise zugelassen sind, sorgt häufig für Verwirrung. Zudem ist die Vergleichbarkeit der Daten eingeschränkt. Daher ist langfristig die Konzentration auf einen Standard ratsam. Energieausweis bietet Orientierung Ähnlich dem Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten werden Gebäude anhand eines Bandtachos auf einer Farbskala von Grün nach Rot entsprechend ihres Energiebedarfs bzw. -verbrauchs eingeordnet. Damit lassen sich die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung abschätzen. Zudem liefern die Effizienzklassen Anhaltspunkte über den energetischen Zustand des Gebäudes. Grundsätzlich ist die Einführung der Klassen daher zu begrüßen. Die derzeitige Ermittlung der Klassen auf Basis der Endenergiebedarf birgt jedoch Risiken: es kann zu irreführenden Interpretationen führen, da u.a. der Kostenunterschied der Energieträger nicht berücksichtigt wird. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) Am 1. Mai 2014 sind neue gesetzliche Vorschriften zur Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilien: Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z.B. Zeitung, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten. Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 15.000,- belegt werden kann. Zusätzlich drohen Abmahnungen. Angaben in Immobilienanzeigen Vorgaben der EnEV Die EnEV 2014 macht Vorgaben zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (§16a EnEV 2014). Erscheinen diese in kommerziellen Medien, müssen folgende Informationen enthalten sein: Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) Endenergiebedarfs- oder -verbrauchswert Im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes Baujahr (bei Wohngebäuden) Effizienzklasse (bei Wohngebäuden, sollte ein Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegen) Bei Nichtwohngebäuden müssen die Werte für Strom und Wärme beim Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch getrennt angegeben werden. Bei bestehenden Energieausweisen nach EnEV 2007/2009 sind Angaben aus Nr. 2 bzw. bei Nichtwohngebäuden Nr. 6 verpflichtend und für Energieausweise nach EnEV 2002/2004 Angaben aus Nr. 2 und Nr. 3. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Vermieter, Verpächter oder Verkäufer der inserierten Immobilien.
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Erstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen Der verbrauchsbasierte Ausweis ermittelt den Energieverbrauchskennwert des Gebäudes anhand des tatsächlichen Verbrauches - in der Regel nach der Energiemenge, welche in der jährlichen Heizkostenabrechnung eingeflossen ist. Um nutzungsbedingte Einflüsse zu minimieren, sind dabei die Werte von 3 aufeinanderfolgenden Abrechnungszyklen zu berücksichtigen.
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Energiesparberatung Energieausweis Blower Door-Test Thermografie Planung Was ist ein Energieausweis? Der Energieausweis für eine Immobilie ist vergleichbar mit einem Typenschein für ein Kraftfahrzeug. Beide, der Typenschein und der Energieausweis, enthalten Informationen über Konstruktion, Bauweise, vorgesehene Nutzung und „Normverbrauch”. (Bei Immobilien beschreibt der Normverbrauch den Energieverbrauch für eine konstante Innentemperatur pro m² Bruttogeschossfläche während einer Heizperiode.) KURZ GESAGT: Was beim Auto der Treibstoffverbrauch auf 100 km ist, ist beim Haus der Energiebedarf pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche. Wer braucht einen Energieausweis? Seit 01. Jänner 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises nun auch für bereits bestehende Gebäude und Wohnungen, die verkauft oder vermietet werden. Wer um Fördermittel für energiesparende Maßnahmen ansuchen möchte, muss neben den Antragsformularen auch einen Energieausweis vorlegen. Welche Vorteile bringt Ihnen ein Energieausweis? Energiebilanz und vorhandene Schwachstellen werden dargestellt. Durchgeführte Analyse zeigt alle möglichen Verbesserungsmaßnahmen auf. Hilft langfristig Kosten zu sparen. Stellt wesentliches Verkaufsargument Ihrer Immobilie dar. ZERTIFIZIERUNG Ecoplan ist befugt, Energieausweise auszustellen. Aufgrund modernster Messgeräte sind wir in der Lage, über die reine Zertifizierung hinaus Vorschläge zu machen, wie der Energiebedarf Ihres Hauses reduziert werden kann. Wir zeigen sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen auf und berechnen für Sie die Amortisationsdauer für sinnvolle Investitionen.
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...ein Pass für Ihr Gebäude Bei Wohngebäuden muss seit dem 01.01.2009 bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorgelegt werden. turbulente Entwicklung der Energiekosten lässt Mieter bzw. Käufer inzwischen gezielt auf die energetische Qualität einer Immobilie achten. Mit dem Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) soll für Mieter/Käufer einer Immobilie eine Einschätzung des Energieverbrauchs möglich werden. Ähnlich der Effizienzklasse bei Kühlgeräten soll nun durch diesen Ausweis abgelesen werden können, wie gut oder schlecht der energetische Zustand des Gebäudes ist. Doch muss man hier vor unseriösen Angeboten warnen: Was passiert, wenn ein Energieausweis ausgestellt wird, der gar nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Oder Modernisierungsmaßnahmen empfohlen werden, die unnötig sind? Wenn das Gebäude falsch eingestuft wurde und so die Verkaufs-/Vermietungschancen stark gesunken sind? Hier empfielt es sich, einen qualifizierten Fachmann zu Rate zu ziehen. Profitieren Sie von meinen langjährigen Erfahrungen als Gebäudeenergieberater zertifizierter Thermograf! Beim Ausstellen des Energieausweises verlasse ich mich nicht auf Fernprognosen, sondern nehme bei jedem Objekt eine Ortsbegehung vor. So erhalten Sie wertvolle Hinweise für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen! Hier die wichtigsten Daten im Überblick. Durch steigende Nebenkosten wird in Zukunft "Energieeffizienz" zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
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Für die Vermietung und den Verkauf von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gelten auch in Schweinfurt neue Vorschriften. Einen Energieausweis müssen Sie erstellen lassen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gerne erstelle ich auch für Ihr Gebäude einen rechtssicheren Energieausweis Die wichtigsten Punkte zum Energieausweis habe ich nachfolgend zusammengestellt. Vorlagepflicht Energieausweis bei Besichtigungen Bei einem Besichtigungstermin der Immobilie muss der Energieausweis dem möglichen Käufer oder Mieter vorgelegt oder gut sichtbar ausgehängt werden. Übergabe Energieausweis bei Miet- oder Kaufvertrag Kommt ein Miet- oder Kaufvertrag zustande, muss der Energieausweis übergeben werden. Kennwerte in Immobilienanzeigen In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Kennwerte, wie z.B. der Endenergiebedarf und die Energieeffizienzklasse, aus dem Energieausweis genannt werden. Werden die geforderten Angaben nicht gemacht, ist dies seit Mai 2015 strafbar. Kosten Energieausweis Bedarfsausweis für Ein-/Zweifamilienhaus auf Anfrage Bedarfsausweis für Mehrfamilienhaus auf Anfrage Verbrauchsausweis für Ein- / Mehrfamilienhaus € 150,- brutto, im Preis ist ein Ortstermin enthalten. Dieser ist nötig, um eine qualifizierte Aussage zu den Modernisierungsempfehlungen zu machen. Außerdem habe Sie die Möglichkeit, Fragen zu ihrem Gebäude zu stellen. Bedarfsausweis Nichtwohngebäude Preis auf Anfrage. Die Kosten sind von der Größe des Gebäudes und von der Anzahl der Nutzerprofile nach DIN 18599 abhängig. Welcher Energieausweis muss ausgestellt werden? Ein Bedarfsausweis muss für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten ausgestellt werden, wenn der Bauantrag vor dem 01.10.1977 gestellt wurde. Für alle anderen Gebäude ist auch der Verbrauchsausweis möglich. Alle Energieausweise müssen auch Modernisierungsempfehlungen enthalten. Ein bedarfsorientierter Energieausweis hat den Vorteil, dass er eine nutzerunabhängige Aussage über den Energiebedarf liefert. Die Werte im verbrauchsorientierten Energieausweis dagegen spiegeln alle auch das Nutzerverhalten wieder. Leistungen Energieausweis erstellen Ortstermin zur Datenerfassung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik Berechnen der Kennwerte beim Bedarfsausweis Grundriss- und Ansichtspläne sowie das letzte Schornsteinfegerprotokoll sind hilfreich. Die Berechnung erfolgt nach EnEV 2014 und legt somit ein Normnutzungsverhalten zugrunde. Erfassen der Energieverbrauchsdaten beim Verbrauchsausweis Es müssen Verbrauchsdaten dreier aufeinander folgender Abrechnungsjahre vorliegen. Außerdem müssen Leerstände genannt werden. Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Gebäudedämmung und Haustechnik
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Um Geld zu sparen, müssen bei der Altbausanierung Bausubstanz und Haustechnik fachgerecht beurteilt werden. Ziele und Wünsche des Bauherrn sind, zusammen mit erforderlichen Investitionskosten für eine nachhaltige Sanierung oder Renovierung, den Investitionskosten gegenüberzustellen. Wichtig bei Sanierung/Renovierung ist der richtige Zeitpunkt sowie Planung und Bauüberwachung der Arbeiten. Denn was gut geplant ist, muss auch gut umgesetzt werden. Wir sind ein Planer-Team, das für Ihre Sanierung die Energiesparberatung und den Energieausweis erstellt. Anträge für Zuschüsse und Fördergelder werden vom Bauphysiker und langjährigem BAFA-/ und dena-Berater (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhr) erstellt und bestätigt. Ein Energieausweis wird nach dena-Vorgaben erstellt (dena: Deutsche Energieagentur). Unser Team bearbeitet neben Wohngebäuden auch technisch anspruchsvolle Nichtwohngebäude. Gerne können wir bei einem unverbindlichen Gespräch die mögliche Umsetzung Ihrer Vorstellungen besprechen.
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Um Geld zu sparen, müssen bei der Altbausanierung Bausubstanz und Haustechnik fachgerecht beurteilt werden. Ziele und Wünsche des Bauherrn sind, zusammen mit erforderlichen Investitionskosten für eine nachhaltige Sanierung oder Renovierung, den Investitionskosten gegenüberzustellen. Wichtig bei Sanierung/Renovierung ist der richtige Zeitpunkt sowie Planung und Bauüberwachung der Arbeiten. Denn was gut geplant ist, muss auch gut umgesetzt werden. Wir sind ein Planer-Team, das für Ihre Sanierung die Energiesparberatung und den Energieausweis erstellt. Ein Energieausweis wird nach dena-Vorgaben erstellt (dena: Deutsche Energieagentur). Unser Team bearbeitet neben Wohngebäuden auch technisch anspruchsvolle Nichtwohngebäude. Gerne können wir bei einem unverbindlichen Gespräch die mögliche Umsetzung Ihrer Vorstellungen besprechen.
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Der Energieausweis ist eine standardisierte und normierte Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes. Diese Energiekennzahlen informieren über den Energieverbrauch für den Betrieb und die Gesamtenergieeffizienz des Bauwerks. Grundsätzlich ist der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen sowie der Errichtung von Neubauten und bei der umfassenden Sanierung von Gebäuden zu erstellen. Unser Angebot: - Energieausweis für Wohn- und Nicht-Wohngebäude - Bestandsenergieausweis (Verkauf, Vermietung, Grundlage für eine Gebäudemodernisierung) - Energieausweis Neubau (Baubehörde, Förderungen) - Energieausweis thermische Sanierung (Baubehörde, Förderungen) Thermische Sanierung. Wissen worauf es ankommt? Jetzt anfragen.
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Energieausweis: Bedarfsausweis Gültig bis: 13.06.2031 Wesentlicher Energieträger Energiekennwert 104,80 kWh/m2a Energieeffizienzklasse: PRIME VENDO Immobilien
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Ausarbeitung von Energieausweisen für Bestands- und Neubauten gemäß den Anforderungen der Landesregierung Optimierung der U-Werte hinsichtlich gewünschter energetischer Qualität Ermittlung der BGF und der Wärmeverlustflächen nach ÖNORM B 1800 Berechnung der U-Werte Ermittlung der Energiekennzahl und des LEK-Wertes
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Typ Verbrauch, Kennwert: 55,0 kWh (m²a), gültig bis: 14.07.2032, wesentlicher Energieträger: Fernwärme, Baujahr Anlagentechnik 2010, Energieeffizienzklasse: B
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Ein Energieausweis enthält zahlreiche energietechnisch relevante Kennzahlen eines Gebäudes. Sie benötigen verpflichtend einen Energieausweis bei: behördlichen Bauverfahren (Neubau, umfassende Sanierung, Zu- und Umbau) Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohnungen oder Gebäuden diversen Förderungen (z.B. Kärntner Wohnbauförderung, Sanierungsförderung,…) Bestandsgebäuden die von Behörden genutzt werden Innovative Verfahren Zur Berechnung von Energieausweisen setzen wir eine Reihe von innovativen Verfahren ein und können so höchste Qualität zu besten Preisen anbieten: 3D Geometrieerfassung photogrammetrische Verfahren zur effizienten Aufnahme von Bestandsgebäuden automatisierte Verschattungsberechnung CAD-Schnittstellen Zusatzleistungen Insbesondere bei behördlichen Bauverfahren oder Förderungsansuchen sind in manchen Fällen ergänzend zum Energieausweis noch weitere Unterlagen erforderlich: Nachweis zur Beurteilung der Sommertauglichkeit (ÖNORM B8110-3) Nachweis bauökologischer Kennwerte (z.B. OI3-Index) Sanierungskonzepte (OIB-RL6/2015) detaillierte Wärmebrückenberechnung (ÖNORM EN ISO 10211-1 bzw. 2) (ÖÖÖNORM EN ISO 10211-1 bzw. 2) detaillierte Verschattungsberechnung (ÖNORM B8110-6)
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Gemäß der Energieeinsparverordnung benötigen Vermieter und Verkäufer von Immobilien meistens einen sachgerecht erstellten Energieausweis. Wir beraten Sie!