Maschinenbau, Sicherheitstechnologie, Qualitätssicherung, Techn. Dokumentationen, Techn. Management, Sachverständiger, Schulungen
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Interesse. Wenn heute für Bediener und Anwender von Geräten, Maschinen und Anlagen vieles einfacher und besser überschaubar wird, ist dies das Ergebnis eines umfassenden Spezialisierungsprozesses und der Fähigkeit der Hersteller, s...
Geltende Gesetze und Richtlinien und auch die zugehörigen und weiterführenden technischen Standards verlangen Mindestangaben in den Betriebsanleitungen.
Dass die Betriebsanleitungen darüber hinaus möglichst einfach, verständlich, logisch aufgebaut und nachvollziehbar sein muss, gebietet Ihre Pflicht als Hersteller oder Verkäufer, um sichere Geräte und Anlagen in Verkehr zu bringen. Technische Dokumentationen sind jedoch noch weit umfangreicher. Schließen sie doch Ihre Aufzeichnungs- und Instruktionspflichten für den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, eines Prozesses, einer Anlage ein: Herstellung, Aufbau, Einrichtung, Benutzung, Wartung, Instandsetzung, Ausserbetrieb- setzung, Entsorgung etc.. Mit der Technischen Dokumentation sind Informationsinhalte systematisch aufzuarbeiten und strukturiert zu präsentieren. Eine gute Technische Dokumentation ist Ihre verlässliche haftungsrechtliche Absicherung!
Die CE-Kennzeichnung steht stellvertretend für die Einhaltung der Mindest-Sicherheitsstandards für technische Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt.
Mit dem CE-Zeichen ist ein freier Warenverkehr in ganz Europa möglich, ohne dass dem Hersteller beim Vertrieb Handelshemmnisse durch einzelstaatliche Regelungen auferlegt werden.
Die rechtliche Grundlage dafür ist das sog. „New Legislative Framework“ mit seinen Spezialrichtlinien für die einzelnen technischen Produkte sowie der zugehörigen harmonisierten Normen. In diesen Spezialrichtlinien sind produktabhängig die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an technische Produkte festgelegt. Da die Spezialrichtlinien nur einen Rahmen festlegen, sind jeder Richtlinie harmonisierte Normen zugewiesen, in denen die Sicherheitsanforderungen an das Produkt genauer beschrieben sind. Nicht immer ist nur eine Richtlinie auf ein Produkt anzuwenden, sondern ein Konglomerat aus verschiedenen Richtlinien und Normen. Dies macht die Bearbeitung für die Hersteller nicht unbedingt einfacher.
Hier ein Auszug unserer Leistungen zum Thema CE-Kennzeichnung:
+ Fragstellungen zu den folgenden Richtlinien, deren Geltungsbereich und die Abgrenzung zueinander
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG / Maschinenverordnung
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
+ Schaffung von hausinternen Strukturen für den notwendigen CE-Prozess
+ Unterstützung bei Auflagen der Marktaufsichtsbehörden
+ Bewertung Ihrer bereits am Markt befindlichen technischen Produkte
+ Koordination der abnahmepflichtigen Produkte mit notifizierten Stellen
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Stefan Dreischenkemper
Tel.: +49 209 19915100
s.dreischenkemper@cesitec.de
DORNBACH Instandhaltung® sorgt dafür, dass Ihre Maschinen sicher in Betrieb genommen werden können. Europäische Richtlinien schreiben vor, dass Produkte mit der CE-Kennzeichnung versehen werden müssen. Die CE-Kennzeichnung bringt zum Ausdruck, dass alle relevanten europäischen und nationalen Richtlinien berücksichtigt wurden, sowie den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurden.
Wann muss eine CE-Kennzeichnung erfolgen:
Erstmalige Inbetriebnahme
signifikanter Umbau der Anlage/ Maschine, sowie der Verkettung von Anlagen
Diese Vorteile können wir Ihnen bieten:
Kosten- und Zeitersparnis durch Reduzierung von Unfällen und Ausfallzeiten
Einhaltung von Rechtsvorschriften und somit gleichzeitiger Ausschluss von Haftungsrisiken
Verbesserung Ihrer Qualitäts- und Sicherheitsstandards
Umfassende Dokumentation
Was kostet eine CE-Kennzeichnung?
Der Preis richtet sich nach
Größe,
Komplexität,
dem Gefahrenpotenzial der Anlage/ Maschine,
sowie dem Umfang des Dokumentationsaufwandes
Gerne unterbreiten wir Ihnen, ein auf Ihre Anforderungen angepasstes Angebot.
Unsere Vorgehensweise
Schritt 1
Bei bestehenden Produkten wird dieses inspiziert.
Bei Produkten in der Planungsphase werden die Pläne gesichtet
Schritt 2
Feststellen welche Richtlinien bei Ihrem Produkt Anwendung finden
Erstellung der Risikobeurteilung
Schritt 3
Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahren sowie aller erforderlichen Prüfungen
Optional: Bei als gefährlich eingestuften Produkten kann bspw. der TÜV Rheinland mit einbezogen werden
Schritt 4
Dokumentation der Einbau- oder Konformitätserklärung, sowie die Erstellung von Sicherheitsanweisungen
Schritt 5
Auszeichnung Ihres Produkts mit der CE-Kennzeichnung
Sind Sie sicher, dass Ihre technische Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Unsere Dokumentationsanalyse schafft Klarheit. Mit Hilfe unserer Prüf- und Analyseverfahren untersuchen wir Ihre technische Dokumentation auf Vollständigkeit bezüglich Normenkonformität.
Der Pass für Ihr Fenster - Umsetzung der Verordnung
Jedes Fenster wird handwerklich in unserer Produktionsstätte in Bremen gefertigt. Um die Identifizierung zu erleichtern, erhält jedes Fenster eine CE-Kennzeichnung; ähnlich einem persönlichen Pass.
Die CE-Kennzeichnung bestätigt als Hersteller, dass das Fenster den europäischen Richtlinien entspricht, die für das jeweilige Produkt gelten und somit den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wir befolgen die Produktnorm 14351-1/A1 und gewährleisten somit die Übereinstimmung mit der EU-Bauproduktenrichtlinie und den technischen Anforderungen
In der EU sind Localite TMS Navigator Software und Zubehör CE-konforme Medizinprodukte.
In den USA ist ausschließlich der Localite TMS Navigator TS von der FDA für folgende Zweckbestimmung freigegeben:
The TMS Navigator TS helps users to plan, implement and document treatment involving TMS of the brain. The system provides planning and navigation functions using anatomical MR data. Regions of the brain to be stimulated can be determined on the basis of anatomy, functional areas or by entering previously calculated coordinates from brain atlases. The product is intended for use with the MagVenture therapy systems supplied by Tonica Elektronik A/S (Farum, Denmark), more precisely the R20 and R30 stimulators, the R30 TMS stimulator with MagOption, the X100 stimulator and the X100 stimulator with MagOption only with following magnetic coils: C-100, C-B60, Cool-B65, Cool-B70, Cool D-B80, MC-125, MC-B70, MCF-75, MCF-125, MCF-B65 and MMC-140-II.
Andere Editionen (MR-compatible edition, robotic edition) dürfen außerhalb der EU nur zu Forschungszwecken eingesetzt werden.
Classic Edition
FDA-freigegebene Edition
MR-Compatible Edition
Robotic Edition
Kooperationen
Produkte
TMS Navigator
EEG PinPoint
Forschung
Vernetzter OP
Assistenzsystem
Ihr Unternehmen handelt z.B. mit gebrauchten Maschinen oder will eine gebrauchte Maschine kaufen und für die eigene Produktion umrüsten. Ihr Unternehmen will eine sogenannte Altmaschine umbauen oder erweitern.
In welchen Fällen ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich?
Wer ist hier eigentlich für die Sicherheit der gebrauchten Maschine verantwortlich?
Nach welchen Kriterien ist die Sicherheit zu beurteilen?
Maschinen können nicht immer gleich ersetzt werden, wenn moderne Technik auf den Markt kommt. Meist produzieren Maschinen lange Zeit und erfüllen ihren Zweck. Hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen müssen Maschinen den aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird der Betrieb von Maschinen wie folgt geregelt:
“Der Arbeitgeber hat die nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“
(Auszug aus BetrSichV)
Bei Maschinen, die seit dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurden und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, wird vermutet, dass sie den o. g. Anforderungen entsprechen, sofern sie vom Anwender nicht verändert wurden.
Bei Maschinen, die vor dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurden, gilt:
Wurden wesentliche Veränderungen vorgenommen, kann die Maschine zur „neuen Maschine“ werden. Dann ist das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und die Maschine ist mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen.
Wurden keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen, muss die Maschine mindestens den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen und eventuell auf diesen Mindestsicherheitsstandard nachgerüstet werden.
Ingenieurleistungen für Altmaschinen bei Umbau oder Nachrüstung
Prüfung der Veränderung bezüglich einer eventuell erforderlichen CE-Kennzeichnung
Ermittlung der einzuhaltenden Mindestsicherheitsanforderungen für Altmaschinen
Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für umgebaute Altmaschinen
Erstellung der Gefährdungs- oder Risikobeurteilung
Begleitung und Durchführung von Bewertung von Sicherheitsfunktionen gemäß EN ISO 13849 Teil 1 oder EN ISO 62061
Begleitung und Unterstützung zur Erstellung von technischen Dokumentationen
Erstellung der Konformitätserklärung bis zur Unterschriftsreife
Beratung und Unterstützung bei Endabnahmen bis zur CE-Kennzeichnung
Besondere Vorteile der Ingenieurleistungen:
Vermeidung von Unfallgefahren
Sie erhöhen die Rechtssicherheit bei der Nutzung und Vermarktung Ihrer Produkte.
Sie wahren den Versicherungsschutz von Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherern.
CE-Kennzeichnung
Konformitätserklärung
Konformitätserklärung
CE Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte eine verbindliche Aussage des Herstellers. Der Hersteller bzw. Inverkehrbringer erklärt damit, dass sein Produkt den geltenden rechtlichen Anforderungen der EU genügt. Das CE-Zeichen stellt jedoch kein Prüfsiegel dar.
CE ist eine verbindliche und wichtige Aussage des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers, mit der dieser die Konformität seines Produkts mit den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU erklärt
Konformitätserklärung
Bei der EG-Konformitätserklärung handelt es sich um eine gesetzlich geregelte spezielle Art zur Konformitätserklärung, die auch der Erlangung der CE-Kennzeichnung dient.
Der Hersteller bestätigt mit der EG-Konformitätserklärung, dass Produkte, die dieser auf den Markt bringt, den grundlegenden und verpflichtenden Anforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit entsprechen und somit den relevanten Richtlinien der EU folgen, dass also Konformität hiermit gegeben ist. Hat ein Händler seinen Firmensitz außerhalb der EU, so ist die Erklärung zur Konformität durch seinen jeweiligen Bevollmächtigten mit Sitz in der EU abzugeben. Die Konformitätserklärung der EG gilt als Basis zur Erlangung der CE-Kennzeichnung eines Produktes.
Meine Leistungen
Beratung
1. Beratung, Erstellen von Konformitätserklärung
2. Erstellung von CE-Kennzeichnungen
3. Erstellung von Risikoanalysen
CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
Wir unterstützen Sie bei dem Prozess zur Erlangung der CE-Kennzeichnung im Hinblick auf: bestimmungsgemäße Verwendung, zutreffende Richtlinien, anzuwendende Normen, Konformitätsbewertungsverfahren, technische Dokumentation, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung.
Dienstleistung: CE-Prozess
Phase 1: Vor-Ort-Termin Workshop CE-Prozess
Phase 2: Richtlinien- und Normenrecherche
Phase 3: Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
Phase 4: und Vor-Ort-Besprechung der Ergebnisse
Phase 5: Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Bei der CE-Kennzeichnung unterstützen wir Sie kompetent und umfassend, von der Idee bis zur Markteinführung.
• Konformitätsbewertungsverfahren für die CE-Kennzeichnung, von der Idee bis zur Markteinführung.
• Hilfe bei individuellen Fragestellungen rund um die CE-Kennzeichnung.
• Einen Ansprechpartner für das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren.
• Praxisbezogene Schulungen zur Risikobeurteilung und Betriebsanleitungen an Maschinen aus Ihrem Betrieb.
• Nutzen Sie unser Know-how, um Unklarheiten zeitnah und sicher auszuräumen.
• Wir helfen Ihnen, entstehende Synergieeffekte erfolgreich zu nutzen.
Kompetenz, Erfahrung und Kreativität, sichere Arbeitsplätze und Maschinen
Arbeitsschutz & Maschinensicherheit
Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist oft die Grundlage zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise. Pi-Tech geht die Aufgaben im Arbeitsschutz an und liefert kompetente und umfassende Unterstützung.
Diese unternehmensspezifische Beratung erfolgt auf Augenhöhe mit allen beteiligten Partnern und gibt der Unternehmensführung die Möglichkeit, sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Kompetenz und Erfahrung für sichere Arbeitsplätze und Maschinen
Arbeitsschutz & Maschinensicherheit
Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist oft die Grundlage zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise. PI-TECH geht die wesentlichen Herausforderungen im Arbeitsschutz zielsicher an und liefert kompetente und umfassende Unterstützung. Diese unternehmensspezifische Beratung erfolgt auf Augenhöhe mit allen beteiligten Partnern und gibt der Unternehmensführung die Möglichkeit, sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Wo Technik zum Einsatz kommt, entsteht immer auch ein gewisses Gefahrenpotenzial. Konstruktionsfehler und mangelnde Sicherheit von Maschinen und Anlagen können zu Risiken für Personen, Umwelt oder Sachwerte führen. Maschinensicherheit ist deshalb europaweit ein zentrales Thema und wird seit 1995 auf Grundlage der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und weiterer Rechtsvorschriften geregelt.
Als Experten im Bereich Maschinensicherheit kennen wir dieses komplexe Thema sehr gut und können auf Erfahrungswerte aus zahlreichen erfolgreichen Projekten praxisgerechte Umsetzungsmöglichkeiten ableiten. Als Dienstleister und Partner legt PI-TECH großen Wert darauf, neben der Durchführung von CE-Projekten, auch Verbesserungspotenziale aufzuzeigen, um so Verluste nachhaltig zu verhindern.
In akuten Notfallsituationen ist darüber hinaus schnelles und effektives Handeln entscheidend, um negative Folgen für Mensch und Umwelt sowie finanzielle Schäden zu minimieren. Selbst Unternehmen mit einem Krisenstab sind oft nicht ausreichend auf unvorhergesehenen Ereignisse vorbereitet. Eine gründliche Risikoanalyse und -bewertung ist die Grundlage für ein professionelles Notfall- und Krisenmanagement. Auf dieser Basis können praxisgerechte Alarmpläne entwickelt und eine effiziente Notfallorganisation im Unternehmen etabliert werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihr Unternehmen auf den Ernstfall vorzubereiten und angemessen zu reagieren.
Unsere Leistungen im Arbeitsschutz:
Sicherheitstechnische Begehungen und Beurteilungen von Arbeitsplätzen und Maschinen
Gefährdungsbeurteilungen – zum Beispiel nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und dem Mutterschutzgesetz etc.
Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
Unfallanalysen und Planung von Präventivmaßnahmen
Beratung beim Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach ISO 45001
Entwicklung von Programmen zum verhaltensorientierten Arbeitsschutz
Zusammenarbeit mit Behörden
Schulungen und Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unsere Leistungen für mehr Maschinensicherheit:
Fachliche Unterstützung bei der Beschaffung, beim Umbau oder der Verkettung sowie bei der Modernisierungen von Maschinen und Anlagen
Moderation und Durchführung der Risikobeurteilung gemäß der Maschinenrichtlinie zusammen mit Ihrem Konstruktionsteam
Normenrecherche und Vorbereitung der Einbau- oder Konformitätserklärung
Durchführung von technischen Gefährdungsbeurteilungen
Überprüfung der funktionalen Sicherheit und Festlegung des erforderlichen Performance Level gem. EN ISO 13849-1
Prüfungen von Sicherheitseinrichtungen wie der Nachlaufmessungen an Maschinen mit Sicherheitslichtvorhängen
Gemeinsam mit Ihnen erstelle ich alle für die CE-Kennzeichnung notwendigen Dokumente gemäß der aktuellen EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. neuen Maschinenverordnung.
CE-Kennzeichnung für Maschinen
Ich unterstütze Sie gern auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung für Ihre Maschinen und Anlagen. Sie gewährleistet die Sicherheit der betreffenden Produkte zum Zeitpunkt ihrer Übergabe von einem Hersteller an einen Betreiber. Schritt für Schritt begleite ich Sie durch den Prozess von der Risikobeurteilung über die technische Dokumentation bis zur CE-Kennzeichnung und berücksichtige dabei unter anderem die folgenden Punkte:
• Sicherheit und Professionalität der Risikobeurteilung
• Korrekte Anwendung von SISTEMA zur Ermittlung des Performance Levels Ihrer Maschine
• Konformität der technischen Dokumentation gegenüber allen Richtlinien und Normen
• Erstellung einer Konformitäts- oder Einbauerklärung je nach individuellem Bedarf
Gemeinsam mit Ihnen erstelle ich alle für die CE-Kennzeichnung notwendigen Dokumente. Dabei habe ich stets die aktuelle EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. neuen Maschinenverordnung im Blick, sodass die rechtliche Absicherung Ihrer finalen CE-Kennzeichnung garantiert ist.
ZIMMERMANN ist seit über 25 Jahren Ihr kompetenter Partner im Bereich der CE-Kennzeichnung von Maschinen, verfahrenstechnischen Anlagen und anderen Produkten. Von der ersten Beratung bis zur kompletten Konformitätsbewertung!
Was ist die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung wird oftmals als ein Symbol neuen Denkens beschrieben, so ist nun der Hersteller für sein Produkt dauerhaft verantwortlich und der Gesetzgeber legt nur noch die Rahmenbedingungen fest. Die europäischen Richtlinien schreiben die Vergabe von CE-Kennzeichnungen vor. Nur wenn eine entsprechende Richtlinie das CE-Kennzeichen für ein Produkt fordert, ist es zulässig, dann aber auch zwingend erforderlich, das Zeichen anzubringen. Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt die Anforderungen aller für dieses Produkt gültigen EU-Richtlinien erfüllt. Das CE-Kennzeichen wird vom Hersteller selbst angebracht. Zusammen mit der EU-Konformitätserklärung bescheinigt er dadurch, dass er bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien eingehalten hat.
Wer muss eine CE-Kennzeichnung anbringen?
Verantwortlich für das ordnungsgemäße Durchführen des Verfahrens zur Konformitätsbewertung mit allen dazu gehörenden Pflichten wie Ermitteln von Risiken oder Erstellen einer Betriebsanleitung bis zur CE-Kennzeichnung ist der Hersteller.
Zum Hersteller wird auch der Betreiber einer Maschine, der eine wesentliche Veränderung an einer bestehenden Anlage vornimmt.
Die Verantwortung des Herstellers kann nicht ohne weiteres auf eine dritte externe Person oder Stelle abgegeben/delegiert werden.
Das bietet die Firma Graubner
Die Firma Graubner Industrie-Beratung GmbH überprüft für Sie welche EU-Richtlinien, Verordnungen und Normen für Ihr Produkt relevant sind.
Wir wählen das für Sie passende Modul für das Konformitäts-Bewertungsverfahren und führen für Sie die Risikobeurteilung nach den aktuellen Gesetzesvorgaben durch.
Zusätzlich erstellen wir für Sie die Betriebsanleitung und recherchieren die benötigten Unterlagen der Zukaufteile. Abschließend erstellen wir für Sie die Konformitäts- oder Einbauerklärung und das Typenschild mit CE-Kennzeichnung.
Im Rahmen einer EU Zertifizierung gemäß der RED empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer notifizierten Stelle. Als unabhängige Organisation, die von der Europäischen Kommission benannt wurde, führt eine notifizierte Stelle die notwendigen Konformitätsbewertungen durch und unterstützt Hersteller insbesondere, wenn keine harmonisierten Normen anwendbar sind. Eine notifizierte Stelle führt das Konformitätsverfahren im Auftrag des Antragstellers durch und kann die Bewertung und die entsprechende Baumusterprüfung (TCF) überprüfen.
Der Prozess zur CE-Kennzeichnung
Wenn man von harmonisierten Normen abweicht oder diese nicht existieren, kann eine notifizierte Stelle spezifische Tests definieren und dazu beitragen, die entsprechenden Testpläne festzulegen. Im Falle von nicht harmonisierten (länderspezifischen) Frequenzbereichen kann sie bei der Auswahl geeigneter Frequenzbänder unterstützen, sodass Hersteller ihre Produkte auf den Markt bringen können.
Eine notifizierte Stelle kann nach der RED notwendige Zulassungen für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) behandeln, erstellt auf Basis der eingereichten Dokumentation die Baumusterprüfung und stellt im positiven Falle eine Baumusterprüfbescheinigung aus.
Als notifizierte Stelle für verschiedene EU-Richtlinien können wir Sie beim CE-Kennzeichnungsprozess unterstützen und Ihnen helfen, den Zugang zum europäischen Markt zu erlangen. Obwohl ein Selbstdeklarationsverfahren erlaubt ist, benötigen einige Produkte eine unabhängige Prüfung oder Zertifizierung durch die notifizierte Stelle.
Zertifizierungsstelle Notified Body
Wenn von harmonisierten Normen abgewichen wird oder diese nicht existieren, muss eine notifizierte Stelle miteinbezogen werden. Wenn Sie mit dem Verfahren der Konformitätsbewertung nicht vertraut sind, empfiehlt es sich, eine notifizierte Stelle auf freiwilliger Basis einzubeziehen.
Maschinen und Anlagen, die in Europa verkauft und betrieben werden, unterliegen den strengen Sicherheitsvorgaben der CE-Kennzeichnung. Das Team von der Lauer CE-Safety kennt die Gesetze, Vorschriften und Normen genau, die Ihre Maschinen und Anlagen erfüllen müssen, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten.
Sicherheitsbewertung von geänderten Anlagen
Funktionale Sicherheit, Verifikation & Validierung
Functional Safety Engineering (FSE)
Betriebs- und Montageanleitungen
CE-Software
Wer Maschinen und Anlagen betreibt, die CE-gekennzeichnet sind, sieht sich mit einer Reihe von rechtlichen Anforderungen konfrontiert.
steht Ihnen ein kundenorientiertes Werkzeug für die Beantwortung von Fragestellungen im Hinblick auf die CE-Anforderungen Ihrer Maschinen zur Verfügung.
SARS-CoV-2 Antigen Corona Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien
Einzeln verpackte Testkits in Softbag
Freigegeben zur Abgabe an Laien (Selbsttest/ Schnelltest)
Auf Lager in Berlin!
SARS-CoV-2 Antigen Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien
Zum qualitativen Nachweis einer akuten SARS-CoV-2 Infektion
Einfache Testdurchführung am POC durch vorderer Nasen-Abstrich
Ermöglicht ortsunabhängiges Testen ohne Labor
Vorliegen des Testergebnisses nach 15 Minuten
Sensitivität von 96,30%
Spezifität von 99,13%
Freigegeben zur Abgabe an Laien gemäß §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2
Einzeln verpackte Testkits in Softbag
EAN/ GTIN: 6970297534073
Auf Lager in Berlin!
EAN: 6970297534073
Gebindemenge: 400 je Karton
Lagerstandort: Auf Lager in Berlin
Rechtssicherheit für Hersteller, Handel und Betreiber durch rechtskonforme CE-Kennzeichnung
Haftungsrisiken bei der CE-Kennzeichnung
Verstöße gegen die rechtlichen Grundlagen bei der CE-Kennzeichnung können extrem kostspielige Folgen haben, wie strafrechtliche-, vertragsrechtliche-, haftungsrechtliche- und öffentlich-rechtliche Konsequenzen. Hersteller, bzw. Lieferanten müssen die in den Richtlinien und Normen enthaltenen Vorgaben genau einhalten und dabei gibt es keinen Spielraum. Folgen von mangelhafter Umsetzung beim Konformitätsverfahren könnten sein:
Unfälle mit Personenschäden
Stilllegung von Anlagen
Teure Nachrüstung von Anlagen
Rückrufaktionen
Hohe Schadenersatz-Forderungen
Komponentenkennzeichnung
Ausführung
gravierte Schilder in verschiedenen Materialien
Material
Kunststoff, Aluminium, Edelstahl
Farben
Kunststoff
Weißer Text: schwarz, braun, rot, orange, gelb, grün, blau oder grau
Schwarzer Text: weiß, rot, orange, gelb, silber, grau und hellblau
Druck
Lasergravur
Text
Arial oder Times New Roman
Befestigung
Klebeband oder Schraube
Artikelnummer: PE
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von CE-Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnung von Anlagen, Geräten und Maschinen gemäß EU-Richtlinien und Normen.
Mit innovativer Entwicklungsarbeit und modernsten Methoden führen wir effizient und nachhaltig das UKCA-/ CE-Konformitätsbewertungsverfahren für Sie durch.
Wir sind bundesweit für Sie im vor-Ort-Einsatz und betreuen Unternehmen weltweit, bei den anspruchsvollen Aufgaben der CE-Kennzeichnung und dem Inverkehrbringen von Maschinen und Produkten im EWR.
Nachfolgend finden Sie einen Auszug unserer Leistungen zum Thema CE-Kennzeichnung:
UKCA-/ CE-Bewertungsverfahren für Anlagen, Geräte und Maschinen
UKCA-/ CE-Risikobeurteilung und UKCA-/ CE-Konformitätsvermutung nach harmonisierten Normen
UKCA-/ CE-konforme Betriebsanleitung & Dokumentation bzw. Montageanleitung
UKCA-/CE-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
Beratung für den Einkauf von Maschinen im Hinblick auf UKCA-/ CE-Konformität (Lastenheftprüfung, Dokumentenprüfung)
Unsere Risikobeurteilung gemäß ISO 12100 besteht aus den folgenden Elementen:
1. Festlegen der Grenzen der Maschine*
2. Identifizieren von Gefährdungen*
3. Risikoeinschätzung *
4. Risikobewertung
5. Wenn erforderlich entwickeln von Maßnahmen zur Risikominderung
*Risikoanalyse
Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir freuen uns auf Sie.
Maschinenrichtlinie: 2006/42/EG
Niederspannungsrichtlinie: 2014/35/EU
EMV-Richtlinie: 2014/30/EU
Funkanlagenrichtlinie: 2014/53/EU
RoHS: 2011/65/EU
Druckgeräterichtlinie: 2014/68/EU
Betriebsanleitung: ISO 20607, IEC 82079-1
EU-Maschinenverordnung: EU-MVO
Verordnung über Maschinen: (EU) 2023/1230
Maschinenprodukte: Verordnung (EU) 2023/1230
Sie stellen Maschinen für die Eigennnutzung oder den Verkauf her?
Dann sind Sie dazu verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Maschinenrichtlinie bzw. der Maschinenverordnung durchzuführen.
Im Rahmen dieses Verfahrens müssen Sie nachweisen, dass Ihre Maschine den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union genügt und Ihr Produkt anwendbaren Normen und Gesetzen entspricht.
Teil dieses Verfahrens ist die Durchführung einer Normen- und Anforderungsrecherche sowie die Ermittlung aller Gefährdungen im Rahmen einer umfassenden Risikobeurteilung.
Am Ende dieses Verfahrens steht die Anbringung des Typenschildes und der CE-Kennzeichnung.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir praxisorientierte Maßnahmen zur Reduktion der Risiken an der Maschine auf ein akzeptales Niveau.
Neben der vorgeschriebenen Dokumentation erhalten Sie von uns eine Maßnahmenliste in leichter Sprache.
Selbtveständlich begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Kennzeichnungsetiketten für Lager, Produktion, Produkte mit individueller Gestaltung, z. B. mit Logos, Barcodes, Nummerierung und Text
Kennzeichnungen selbstklebend oder magnetisch einfach drucken lassen
Banderolen sind gut geeignet für das Bündeln Ihrer z. B. Glückwunschkarten, Zeitschriften etc. Zuschnitte werden gerne als Zwischenlage eingesetzt.
Wir liefern diese Produkte in hochtransparentem OPP bzw. CPP (= PPCast) bzw. LDPE.
Hervorheben möchten wir unsere offenen Banderolen mit Klebeverschluss (Adhäsionsverschluss). Sie sind ideal für händisches Banderolieren.
Schutzstreifen abziehen, zukleben, fertig!
• in beliebigen Breiten und Folienstärken
• offen oder geschlossen verschweißt
• mit oder ohne Klebeverschluss
• unbedruckt oder bedruckt
• bis zu 10-farbig im Flexodruck