Arbeitssicherheitsseminare

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Deutschland, Bayreuth
CYDA Consulting - Ihr Partner für Datenschutz und Cyber Security. Unsere einzigartige Expertise liegt in der nahtlosen Verschmelzung von Informationssicherheit und Datenschutz. Dadurch bieten wir Ihnen eine herausragende Lösung, die das Beste aus beiden Welten vereint. In einer digital vernetzten Welt, in der die Bedrohungen für die Sicherheit und die Vertraulichkeit sensibler Daten ständig zuneh...
Augen-, Gesichts- und Kopfschutz für Schweißer mit den 3M™ Speedglas™ Schweißmasken

Augen-, Gesichts- und Kopfschutz für Schweißer mit den 3M™ Speedglas™ Schweißmasken

Durch das ständige Absetzen ihrer Schweißmasken waren Schweißer vor 35 Jahren oft ungeschützt dem Lichtbogen und damit die Augen Verletzungsgefahren ausgesetzt, sei es durch schweißende Kollegen oder durch eigenes Versehen. Die Leute von Speedglas fragten sich "Was, wenn ein Absetzen der Maske nicht mehr nötig wäre?" Seitdem befasst sich Speedglas systematisch mit allen Herausforderungen, die der Schweißerschutz an die Ergonomie stellt. 3M™ Speedglas™ ist mit einem großen Angebot an persönlicher Schutzausrüstung für Schweißer ein Marktführer im Schweißerschutz. Seit fast drei Jahrzehnten arbeitet Speedglas eng mit Schweißern, Sicherheitsingenieuren und Ergonomie-Fachleuten zusammen, um die Leistung und den Komfort seiner Produkte kontinuierlich zu verbessern. Die Speedglas™ Schweißmasken und Atemschutzsysteme setzen Marktstandards und können in nahezu jedem Arbeitsbereich angewendet werden. Speedglas 9100 Speedglas 100 Speedglas 100 "Graphic Edition" Speedglas SL Speedglas 9100-QR Speedglas 9100-FX Speedglas 9100-Air Speedglas 9100-FX Air Speedglas 9100-MP Versaflo Klarsichtvisiere Adflo-Atemschutzsysteme Hochleistungs-Schweißmaske G5-01 Persönliche Atemschutzausrüstung für Schweißer Eine gesunde Atemsphäre ist für alle Arbeitsbedingungen eine selbstverständliche Grundvoraussetzung. Um Schweißrauch zu erfassen, werden gewöhnlich Schweißrauchabsaugeinrichtungen - stationär oder mobil - bzw. Schweißrauchabsaugbrenner benutzt. Je nach Anwendungsfall ist es jedoch in der Praxis oft schwierig, diese Lösungen so in den Arbeitsprozess zu integrieren, dass sie den geforderten Wirkungsgrad entwickeln können. Die korrekte Positionierung und das Nachführen der Absaugeinrichtungen sind dabei nur zwei häufige Schwierigkeiten, mit denen sich die Verantwortlichen und die Anwender auseinanderzusetzen haben. Daher ist es in vielen Fällen ratsam, die genannten technischen Lösungen um die gleichzeitige Anwendung von persönlicher Atemschutzausrüstung zu ergänzen. Die Kombination von technischen Maßnahmen und persönlicher Atemschutzausrüstung bietet die vielversprechendste Möglichkeit, das geringste Belastungsniveau zu erreichen.
Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung

Welche persönliche Schutzausrüstung an den verschiedenen Arbeitsplätzen erforderlich ist, leiten wir gemeinsam mit Ihnen aus der Gefährdungsbeurteilung ab.
Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit

Wir beraten und unterstützen Sie bei dem betrieblichen Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit), bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Dabei integrieren wir Ihre betrieblichen Ziele mit wirkungsvollen und effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Unsere Leistungen bei Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit: - Unterstützung beim Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation - Pro Aktive Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes - Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung von Maßnahmen - Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz - Beratung bei neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen - Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen - Beratung bei der Auswahl und der Verwendung von Körperschutzmitteln - Durchführen von Sicherheitsunterweisungen - Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen Flexible Lösungen für den Arbeitsschutz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen zu schützen.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Ermittlung arbeitsplatzspezifischer Gefährdungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie hilft dem Unternehmer, frühzeitig und systematisch Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen im Betrieb zu ermitteln. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zeigen auf, an welchen Stellen und bei welchen Tätigkeiten im Unternehmen Handlungsbedarf besteht, um Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern. Dass jeder Unternehmer in seinem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchführen muss, ist gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Ebenfalls vorgeschrieben ist, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden müssen. Wie der Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen bzw. bei der Gestaltung der Dokumentation vorgehen muss, hat der Gesetzgeber nicht vorgegeben. Die Gefährdungsbeurteilung soll die Eigenverantwortlichkeit des Unternehmers für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten stärken und ihn dazu anhalten, die Arbeitsschutzmaßnahmen in die Arbeitsabläufe des Unternehmens zu integrieren. Somit kann eine gewissenhaft durchgeführte und vollständige Gefährdungsbeurteilung auch zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess beitragen und positive Effekte nicht nur auf den Arbeitsschutz, sondern auf alle Betriebsabläufe haben. Das deutsche System des Arbeitsschutzes erlebt gegenwärtig einige gravierende Umstellungen. Die Fülle der Vorschriften wird ausgedünnt. Viele Anforderungen des Arbeitsschutzes werden anhand von Schutzzielen in allgemeiner Form beschrieben. Das bedeutet einerseits viel Übersichtlichkeit und Gestaltungsspielraum, andererseits aber auch viel Unsicherheit. In der betrieblichen Praxis ist es erforderlich, dass die Schutzziele für den Betrieb konkretisiert und durch die entsprechende Festlegung von Schutzmaßnahmen verwirklicht werden.
Sicherheit durch Schutzbrille, Augen- und Gesichtsschutz

Sicherheit durch Schutzbrille, Augen- und Gesichtsschutz

Unser Gesicht ist ein empfindlicher Körperteil. Es befindet sich oft nahe am Arbeitsort. Die Haut sowie Augen, Nase und Atemwege sind daher besonders exponiert. Allein die Gefahren, denen unsere Augen bei der Arbeit ausgesetzt sind, sind vielseitig. Schäden an Hornhaut, Pupille, Linsen oder Netzhaut sollten im eigenen Interesse vermieden werden. Als Verursacher von Verletzungen können mechanische, thermische, chemische, biologische, strahlenbedingte oder durch Elektrizität ausgelöste Einwirkungen am Arbeitsplatz genannt werden. Schutzbrillen schützen die Augen vor arbeitsbedingten Risiken. Darüber hinaus kann bei bestimmten Tätigkeiten ein erweiterter Gesichtsschutz notwendig werden.
Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Das Ingenieurbüro Jödicke bietet folgende Leistungen an: - Erarbeitung betrieblicher Arbeitsschutzkonzeptionen - Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation nach Maßgabe des § 3 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten - Anfertigung von Betriebs-/ Dienstanweisungen als Handlungsgrundlage für Führungskräfte und Beschäftigte - Durchführung von Schulungen für Führungskräfte und Unterweisungen von Arbeitnehmern - Anfertigung von Arbeits- und Unterweisungsunterlagen für Unternehmer und Führungskräfte - Erfassung von Gefahrstoffen und Führung von Gefahrstoffkatastern gemäß Gefahrstoffverordnung - Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Beratung bei Arbeitsschutzproblemen - Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsanalysen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung - Erstellung der Dokumentation und Maßnahmepläne - Betreuung von Betriebsstätten, Verwaltungen und Baustellen zur Umsetzung von getroffenen Maßnahmen - Beratung bei Planung und Einrichtungen von Arbeitsplätzen gemäß Arbeitsstättenverordnung - Ergonomische Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen - Lichttechnische Messungen - Lärmvergleichsmessungen - Mitwirkung bei der Einführung von Qualitätsmanagement-Systemen - Vorbereitung und Einführung von Arbeitsschutzmanagement-Systemen - Mitwirkung bei der Anfertigung von QM-Handbüchern und QM-Unterlagen - Mitwirkung bei der Vorbereitung der Audits und Zertifizierung - Leistungsspektrum: Arbeitssicherheit, Brandschutz, Sicherheitskoordinierung, Sachkundige nach BGR 128 und für Asbest, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Hilfe im Umgang mit Corona / COVID-19
Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung

Otoplastiken – Gehörschutz nach Maß Um zuverlässigen Lärmschutz zu realisieren, ist eine perfekte Passform essenziell, nur dann werden Otoplastiken von Mitarbeitern akzeptiert und getragen. Unsere Partner sorgen für eine perfekte Lärmdämmung ohne Verrutschen, Druckstellen und Wärmestau. Kommunikationssysteme für klare Verständigung
Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen

Bereits seit 1996 fordert der Gesetzgeber gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz von jedem Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung. Im Laufe der Zeit kamen immer mehr Gesetze und Verordnungen hinzu, darunter: die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Biostoffverordnung (BioStoffV) die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in denen auch jeweils eine Gefährdungsbeurteilung und deren schriftliche Dokumentation gefordert wird. Durch den Wegfall von Unfallverhütungsvorschriften hat der Unternehmer im Laufe der letzten Jahre immer mehr eigenverantwortlichen Gestaltungsspielraum erhalten, was die Organisation und Gestaltung von Arbeits- und Betriebsabläufen betrifft. Dadurch wird es aber auch immer schwieriger für den Arbeitgeber/Unternehmer, Gefährdungen für Mensch und Umwelt rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Der Gesetzgeber gibt dem Arbeitgeber/Unternehmer die Möglichkeit vor sich fachkundig beraten zu lassen, falls er nicht selbst über das nötige Fachwissen verfügt. Für diese fachkundige und sachkundige Beratung ist die ASA Manfred Cuiper GmbH Ihr kompetenter Partner. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen stehen wir Ihnen als verantwortlichem Arbeitgeber/Unternehmer, bei der Ausarbeitung und der Umsetzung der in den Gefährdungsbeurteilungen festzulegenden Maßnahmen im Rahmen der Grundbetreuung (gemäß DGUV Vorschrift 2) beratend zur Seite. Natürlich können wir mit unseren Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit auch die verschiedenen Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation für Sie übernehmen.
Arbeitssicherheit | Arbeitsschutz

Arbeitssicherheit | Arbeitsschutz

SiFa | FaSi - Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASIG resp. DGUV V2 Jedes Unternehmen hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie nach der DGUV V2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und sich bei der Umsetzung der ihnen gemäß § 6 ASiG genannten Aufgaben unterstützen zu lassen. Dabei bleibt der Unternehmer immer verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Die unmittelbare Zusammenarbeit und die enge Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen dem Unternehmer den ihm vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten nachzukommen und Prozesse im Betrieb sicher und störungsfrei zu gestalten. Bereits seit 01.01.2011 gilt ebenfalls die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) als Grundlage zur Berechnung der jährlichen Einsatzzeiten. Hier die wichtigsten Fakten DGUV V2: Die Unfallverhütungsvorschrift ist die Bemessungsgrundlage der Einsatz-zeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische jährliche Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und einem zusätzlichen betriebs-spezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert. Die Unternehmen werden über ihre Hauptbetriebsart nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ Code 2008) des statistischen Bundesamtes Wiesbaden einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet, die den Umfang der jährlichen Grundbetreuung festlegt. Jährliche Grundbetreuung         Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigten) Gruppe I                                  2,5 Gruppe II                                 1,5 Gruppe III                                0,5 Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sollen zwischen dem Betriebsarzt (i.d.R. 20%) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (80%) aufgeteilt werden. Sowohl die Grundbetreuung als auch eine angemessene betriebs-spezifische Betreuung müssen dem Unfallversicherungsträger bereits seit 2012 nachgewiesen werden. Mit dieser Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift soll die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit innerhalb der Grundbetreuung weiter verbessert und Synergien im Arbeits- und Gesundheitsschutz mehr genutzt werden. Unsere Fachkräfte beraten Sie umfassend im Bereich Arbeitssicherheit u.a. unterstützen wir Ihre Schulungen/Training, bei der Gefährdungsbeurteilung. Umso mehr sind die Fachkompetenz und das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. Hier unterstützen und beraten Sie unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit in allen relevanten Dingen der Arbeitssicherheit. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben hat sich die Praxis bewährt, die Verantwortlichen bei der Umsetzung dieser Pflichten durch eine externe Fachkraft zu unterstützen. Konkret zu den im ASiG beschriebenen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und darüber hinaus, betreuen und beraten wir Sie gerne. Für ein individuelles Angebot, benötigen wir von Ihnen: die Angabe Ihres Unfallversicherungsträgers (BG, Unfallkasse) wenn bekannt den WZ-Code nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes Wiesbaden die voraussichtliche Zahl Ihrer Beschäftigten (Köpfe) im Jahresmittel
Arbeitssicherheit in Unternehmen

Arbeitssicherheit in Unternehmen

Unfälle und damit verbundene Schädigungen von Beschäftigten bis hin zur Todesfolge, gehören oftmals zu den dramatischsten und nachhaltigsten Ereignissen innerhalb eines Unternehmens. Verantwortliche und Beschäftigte leiden oft noch Jahre unter den Folgen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen Ihnen dabei, Gefahrenquellen zu erkennen, um Unfallereignisse und andere negative gesundheitliche Auswirkungen für Ihre Beschäftigten durch frühzeitiges Handeln möglichst zu vermeiden. Die gesetzliche Grundlage für die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen bildet, wie auch in der Arbeitsmedizin, das Gesetz über Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Sicherheitsingenieure / Sicherheits-ingenieurinnen und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz „Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier heißt es in § 5: „Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure,-techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und Ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen…“ Diese Forderung des Gesetzgebers kann gemäß § 19 des Arbeitssicherheits-gesetzes auch erfüllt werden, indem „der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet.“ Die Zusammenarbeit mit der ASD Rhein-Ruhr GmbH basiert auf § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Eine schriftliche Bestellung ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Anforderungen an Sicherheitsfachkräfte Bei den Sicherheitsfachkräften bzw. den Sicherheitsingenieuren handelt es sich um Experten, die den Unternehmer zu allen in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes genannten Themen des Arbeitsschutzes fachkundig beraten. Zur Sicherheitsfachkraft bestellt werden darf nur, wer über die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde verfügt und berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur*in zu führen, oder Sicherheitstechniker*in oder -meister*in mit der entsprechenden Fachkunde ist. Die Fachkunde wird in umfangreichen Fortbildungen vermittelt, die hauptsächlich durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angeboten werden. Die Mitarbeiter der ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützen Sie bei allen sicherheitstechnischen Fragestellungen z.B. bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Planung und Durchführung von Unterweisungen, bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und vielem mehr. Wenn sich Ihr Unternehmen in einer der nachfolgenden Städte/Gemeinden befindet, ist eine Vollbetreuung durch unser Haus nach DGUV Vorschrift 2 möglich: Alpen, Bedburg-Hau, Bocholt, Bochum, Bottrop, Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Ennepetal, Erkrath, Essen, Geldern, Gelsenkirchen, Gladbeck, Goch, Grefrath, Grevenbroich, Hamminkeln, Hattingen, Heiligenhaus, Herten, Hilden, Hünxe, Isselburg, Issum, Kalkar, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerken, Kevelaer, Kleve, Korschenbroich, Kranenburg, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Meerbusch, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Oberhausen, Ratingen, Rees, Rheinberg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen, Uedem, Velbert, Viersen, Voerde, Wachtendonk, Weeze, Wesel, Wuppertal, Xanten. Sollte Ihr Unternehmensstandort hier nicht aufgeführt sein, informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Auto-Retract Volo™ Sicherheitsmesser Pacific Handy Cutter® - SPG® Das Auto-Retract Volo™ Sicherheitsmesser von Pacific Handy Cutter® ist ein innovatives und hochwertiges Werkzeug, das speziell für den Einsatz in stressigen Arbeitsumfeldern entwickelt wurde. Mit seinem automatischen Klingenrückzug und seinem leichten, schlanken Design ist dieses Sicherheitsmesser die ideale Wahl für eine Vielzahl von Schneidmaterialien. In diesem Artikel werden wir genauer auf die Merkmale und Vorteile dieses Produkts eingehen, um Ihnen einen umfassenden Überblick zu bieten. Leichtes und schlankes Design für stressige Arbeitsumfelder Das Auto-Retract Volo™ Sicherheitsmesser zeichnet sich durch sein leichtes und schlankes Design aus, das speziell für den Einsatz in stressigen Arbeitsumfeldern konzipiert wurde. Das ergonomische Design sorgt für eine komfortable Handhabung und ermöglicht präzises Schneiden, selbst bei langen Arbeitsschichten. Darüber hinaus ist das Sicherheitsmesser mit einem automatischen Klingenrückzug ausgestattet, der für zusätzliche Sicherheit sorgt und das Risiko von Schnittverletzungen minimiert. Hochwertiges Material und zuverlässige Leistung Das Auto-Retract Volo™ Sicherheitsmesser besteht aus hochwertigem Kunststoff, der eine lange Lebensdauer und zuverlässige Leistung gewährleistet. Die scharfe Klinge ermöglicht präzise Schnitte in einer Vielzahl von Materialien, darunter Karton, Kunststofffolie, Verpackungsband und vieles mehr. Dank seiner robusten Konstruktion ist dieses Sicherheitsmesser bestens für den täglichen Einsatz in Logistik, Industrie und Handel geeignet. Vielseitige Einsatzgebiete und praktische Anwendung Das Auto-Retract Volo™ Sicherheitsmesser eignet sich für eine Vielzahl von Einsatzgebieten, darunter Logistik, Industrie und Handel. Ob beim Verpacken von Waren, beim Öffnen von Kartons oder beim Schneiden von Materialien in der Produktion – dieses Sicherheitsmesser ist ein unverzichtbares Werkzeug, das Ihnen dabei hilft, Ihre Arbeitsabläufe effizienter und sicherer zu gestalten. Die verfügbaren Farben blau und grün sorgen zudem für eine einfache Identifizierung und Zuordnung in verschiedenen Arbeitsbereichen. Fazit Das Auto-Retract Volo™ Sicherheitsmesser Pacific Handy Cutter® - SPG® ist ein hochwertiges und zuverlässiges Werkzeug, das speziell für den Einsatz in stressigen Arbeitsumfeldern entwickelt wurde. Mit seinem leichten und schlanken Design, dem automatischen Klingenrückzug und seiner Vielseitigkeit ist dieses Sicherheitsmesser die ideale Wahl für den täglichen Einsatz in Logistik, Industrie und Handel. Überzeugen Sie sich selbst von der praktischen Anwendung und der zuverlässigen Leistung dieses innovativen Produkts. Artikelmerkmale Auto-Retract Volo™-Sicherheitsmesser Leicht und schlank Automatischer Klingenrückzug Geeignet für verschiedene Schneidmaterialien Aus Kunststoff gefertigt Verfügbar in den Farben blau und grün Besonderheiten Geeignet für stressige Arbeitsumfelder Einsatzgebiete in Logistik, Industrie und Handel Marke SPG® Hohe Sicherheit durch automatischen Klingenrückzug Leichtgewichtig und einfach zu handhaben
Arbeitssicherheit ‒ bestens geschützt durch unsere Leistungen

Arbeitssicherheit ‒ bestens geschützt durch unsere Leistungen

Arbeitssicherheit bedeutet Schutz vor berufsbedingten Gefahren und Belastungen. Ziel ist es, Gefährdungen durch präventive Maßnahmen zu minimieren und damit ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Wir schaffen die Grundlage dafür.
Umsetzung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen im betrieblichen Arbeitsschutz

Umsetzung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen im betrieblichen Arbeitsschutz

Mit den „DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ bündelt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ihre Empfehlungen zu arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen und löst die 6. Auflage der „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ ab.
Beratung zur Arbeitssicherheit

Beratung zur Arbeitssicherheit

Profitieren Sie vom vollumfänglichen Service als Berater in Sachen Arbeitssicherheit. Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Schulung der Mitarbeiter im Arbeitsschutz sind unsere Spezialitäten.
Vanur Weiss

Vanur Weiss

Schürze Vanur Vliesstoff Weis s Artikelnummer: 477579 Druckbereich: 9 X 9 / zentrale Tasche / 15 X 15 Gewicht: 0,040000 kg Größe: 50 X 73 X 0 Verpackungseinheit: 10 Zolltarifnummer: 62114310000
Arbeitssicherheit - GEAdoc Dienstleistung für die technischen Dokumentation

Arbeitssicherheit - GEAdoc Dienstleistung für die technischen Dokumentation

Wir erstellen Ihre Anleitungen, unterstützen Sie bei Ihrem CE-Verfahren und leiten Ihre Dokumentationsprojekte. GEAdoc ist Dienstleister für alle Bereiche der Technischen Dokumentation. Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sind Ihnen wichtig! Sie nehmen an der „Alternativen Betreuung“ teil und haben bereits die Ausbildungsstufe 2 absolviert? Wir unterstützen Sie, in dem wir in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Ihre Arbeitsbereiche erstellen. Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Juni 2015 macht es ausdrücklich erforderlich, dass der Betreiber bereits vor der Anschaffung eines neuen Geräts oder einer neuen Maschine eine Gefährdungsanalyse für seinen Betrieb durchführt. Es soll beurteilt werden, welchen Einfluss neue Arbeitsmittel auf sichere Arbeitsprozesse haben. Besondere Unfallschwerpunkte, z.B. bei der Instandhaltung, besonderen Betriebszuständen, Betriebsstörungen und Manipulationen werden dabei betrachtet. Aber auch Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung, sowie ergonomische und psychische Belastungen sollen berücksichtigt werden. Alte Maschinen, z.B. solche, die kein CE-Zeichen haben, müssen sicher betrieben werden. Deshalb werden auch für solche Maschinen eine Gefährdungsbeurteilung, nötigenfalls Wartungspläne aber auch Betriebsanweisungen erstellt. Auch Einzelunternehmer und Familienbetriebe sind nun verpflichtet die genannten Maßnahmen durchzuführen. Bei der Erstellung der oben genannten Unterlagen können wir Ihnen sicher behilflich sein.
Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen

Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen

Größe und Gefährdungsklasse. Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgaben: - Analyse der Arbeitsbedingungen - Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung - Beratung zur Auswahl von geeigneten Schutzmaßnahmen - Schulung der Mitarbeiter:innen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Überwachung der Umsetzung der Schutzmaßnahmen Darüber hinaus bietet unser Unternehmen auch eine erweiterte Betreuung an, die zusätzliche Leistungen wie Untersuchungen nach ArbMedVV, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Notfallplanung beinhaltet. Unsere Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über langjährige Erfahrung und sind mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vertraut. Sie unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder ein individuelles Angebot.
Informationen / Instruktionen / Ausbildungen / E-Learning / B-Learning / auf Wunsch auch CZV

Informationen / Instruktionen / Ausbildungen / E-Learning / B-Learning / auf Wunsch auch CZV

Kurs-Veranstaltungskalender ARGE SafetyWorks AG Grundlagen Arbeitssicherheit Lebenswichtige Regeln SUVA Transport Betriebssicherheit Hubarbeitsbühnen Stapler Kran Weitere Kursthemen und komplette Schulungskonzepte auf Anfrage
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Betreuende (ALBE) mit ARTISET Securit

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Betreuende (ALBE) mit ARTISET Securit

Dieser 2-tägige Kurs vermittelt Grundlagen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Er entspricht dem gleichnamigen Kurs, den die Suva bisher angeboten hat. Angesprochen sind Betreuende und Gruppenleitende in Beschäftigungsmassnahmen sowie Organisatoren von arbeitsmarktlichen Massnahmen. Ziel Die Kursteilnehmenden kennen die für ihre Tätigkeit wichtigen rechtlichen Grundlagen bezüglich AS/GS und leiten daraus ihre Verantwortung für ihren Arbeitsalltag ab. erkennen systematisch die wichtigsten Gefahren und unsicheren Handlungen und Bedingungen in ihren Betrieben. Sie können dazu anerkannte Regeln zuordnen und notwendige Massnahmen ableiten. wissen, wo sie spezifische Hilfsmittel beziehen und Spezialisten zur Erfüllung ihrer Aufgaben bezüglich AS/GS beiziehen können. verstehen, warum sich Menschen unsicher verhalten und kennen Techniken zur Verhaltensveränderung. Schulungsinhalt Rechtliche Grundlagen Grundlagen der Arbeitssicherheit Sicherheit mit System (10 Punkte-System) Gefährdungen, Belastungen und Massnahmen Psychosoziale Risiken Verhaltensorientierte Sicherheit (Verhalten und Motivation) Notfallorganisation Prävention Kosten Präsenzkurs: CHF 860.- für 2 Tage, inkl. Mittagessen, Pausengetränke und Kursunterlagen. Es gelten unsere " Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Kurswesen Kursbestätigung Während des Kurses absolvieren die Teilnehmenden, eine Praxisarbeit und erhalten einen Kompetenznachweis sowie eine Teilnahmebestätigung, sofern 80% des Kurses absolviert wurden. Kurs Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Kursprogramm
Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung für Berlin

Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung für Berlin

Ihre Sicherheit ist unser Beruf! Wir gestalten den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb schlank und kostengünstig. Ohne Paragraphen-Dschungel und Getöse.
2. Schwingungsanalyse an Radialgebläsen und Speisewasserpumpen

2. Schwingungsanalyse an Radialgebläsen und Speisewasserpumpen

In einem Kraftwerk wurden im Vorfeld eines geplanten Anlagenstillstandes Schwingungsanalysen an Radialgebläsen und Speisewasserpumpen durchgeführt. Diese dienten zur Beurteilung des Maschinenzustands, insbesondere der Lager und zur Festlegung und Planung notwendiger Maßnahmen.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Volle Verantwortung zu jeder Zeit: Zum Schutz Ihrer Mitarbeiter müssen drohende Gefahren abgewendet werden. Anhand der Gefährdungsbeurteilung werden mögliche Gefahren identifiziert sowie Maßnahmen etabliert.
Arbeitssicherheitsberatung

Arbeitssicherheitsberatung

Unsere Arbeitssicherheitsberatung bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Wir verstehen die vielfältigen Anforderungen und Herausforderungen, denen Unternehmen in Bezug auf Arbeitssicherheit gegenüberstehen, und bieten Ihnen professionelle Beratungsdienste, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser erfahrenes Team von Arbeitssicherheitsexperten arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um eine gründliche Analyse Ihrer Arbeitsplätze durchzuführen und potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren. Basierend auf diesen Erkenntnissen entwickeln wir individuelle Sicherheitskonzepte und -maßnahmen, die darauf abzielen, Unfälle zu vermeiden, Gesundheitsrisiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Unsere Dienstleistungen umfassen: Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen: Wir führen umfassende Bewertungen Ihrer Arbeitsplätze durch, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und Risiken zu bewerten. Entwicklung von Sicherheitskonzepten: Basierend auf den Ergebnissen unserer Analyse erstellen wir maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Schulungen und Schulungen: Wir bieten Schulungen und Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte an, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu schärfen und das Wissen über sicherheitsrelevante Verfahren und Protokolle zu verbessern. Compliance-Unterstützung: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und Standards im Bereich Arbeitssicherheit. Kontinuierliche Beratung und Unterstützung: Unser Team steht Ihnen kontinuierlich zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Unterstützung zu bieten und sicherzustellen, dass Ihre Arbeitsumgebung stets sicher und gesund bleibt. Mit unserer Arbeitssicherheitsberatung können Sie nicht nur das Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen minimieren, sondern auch das Wohlbefinden und die Produktivität Ihrer Mitarbeiter fördern. Investieren Sie in die Sicherheit Ihrer Arbeitsumgebung und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter sicher und geschützt arbeiten können.
Arbeitsschutz im Homeoffice

Arbeitsschutz im Homeoffice

Durch die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschriebene Verpflichtung, Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, stellt Unternehmer und Arbeitsschutz-Akteure vor die Herausforderung, nötige Arbeitsschutzmaßnahmen auch abseits des Büroarbeitsplatzes zu definieren und zu gewährleisten. Mit unserem Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice wird Ihnen dies einfach und schnell ermöglicht.
Chef Schwarz

Chef Schwarz

Schürze Nicht gewebt Schwarz Artikelnummer: 480011 Druckbereich: 15 X 15 / Brustbereich / 14 X 14 Gewicht: 0,042500 kg Größe: 50 X 73 X 0 Verpackungseinheit: 50 Zolltarifnummer: 621142100000
Arbeits- und Industrieschürzen

Arbeits- und Industrieschürzen

• Auswahl an verschiedenen Materialqualitäten • diverse Farben wählbar • Gewebe mit Beschichtung sorgt für Beständigkeit gegenüber Ölen, Säuren und Laugen • in verschiedenen Ausführungen verfügbar Einsatzmöglichkeiten: Schutz der Kleidung in verschiedenen Arbeitsbereichen vor Nässe, Schmutz und Beschädigung.
Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilung

Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen unserer Tätigkeiten in der Industrie und in Klärwerken kommen immer wieder Fragen zum Arbeitsschutz auf. Umfangreiche Dienstleitungen für die Arbeitssicherheit sind neben einer fundierten Beratung für die richtige Anwendung zur Unfallverhütung maßgeblich. Bei der IW Süd erhalten Sie beides: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und dazu Einsatzberatung, Gefährdungsbeurteilung und Prüfungen. Unser Angebot für mehr Arbeitssicherheit in der Industrie: • Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit • Vor-Ort-Einsätze aufgrund der BG-Vorschriften • Unternehmensspezifische Beratungen zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Erstellen von Maßnahmenkonzepten zur Vermeidung von Unfällen • Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz • Beratung bei neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen • Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen • Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe • Beratung bei der Auswahl, beim Einkauf und der Verwendung von Körperschutzmitteln • Durchführen von Sicherheitsunterweisungen • Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen, kurz ASA-Sitzungen • Unterstützen von Unternehmern, Sicherheitsbeauftragten und Beschäftigten im Wahrnehmen der jeweiligen Arbeitsschutz-Vorschriften, wie z.B. ArbSchG, BetrSichV, Chem.-Gesetz, GefStoffV • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowie mit dem Betriebsrat • Regelmäßige Betriebsbegehungen • Erstellen der Gefährdungsanalysen nach § 5 ArbSchG • Durchführen, der durch die Vorschriften geforderten Unterweisungen mit deren Dokumentation (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV) • Integrieren neuer/geänderter Regelungen