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Feuerlöschgeräte

Feuerlöschgeräte

Mobiler Prüfdienst - Prüfung alle zwei Jahre Tragbare Feuerlöscher müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft werden. Nach § 20 Z 5 der Versandbehälterverordnung müssen Sachkundige – im Regelfall alle zwei Jahre – eine Überprüfung vornehmen. Wie das geschieht, ist in ÖNORM F 1053 geregelt, die seit 1. November 2004 in aktualisierter Fassung vorliegt. Sie behandelt Überprüfung, Instandhaltung und Kennzeichnung tragbarer Feuerlöscher sowie die Überprüfungsplakette. Weitere Prüfkriterien werden in den Prüf- und Füllvorschriften der Erzeuger geregelt. Nach Feststellung der Einsatzbereitschaft wird die einwandfreie Funktion des Feuerlöschers durch eine Überprüfungsplakette bestätigt. Füllungen und Reparaturen werden in unserer durch den TÜV Österreich zertifizierten Werkstätte durchgeführt. Durch die EDV-mäßige Erfassung unserer Kunden- und Prüfdaten garantieren wir eine optimale Kundenbetreuung. Zur jeder Überprüfung stellen wir einen Standortliste aus, die den Standort, die Typenbezeichnung, das Baujahr, die Gerätenummer und die durchgeführten Arbeiten beinhaltet.
Frostsicherer Schaum-Aufladelöscher 9l Vulkan - Sf9H

Frostsicherer Schaum-Aufladelöscher 9l Vulkan - Sf9H

Lieferung inkl. Wandhalterung und Auslieferungsplakette! Brandklassen A + B! frostsicher Lieferung inkl. Wandhalterung und Auslieferungsplakette! Frostsicherer Schaum-Aufladefeuerlöscher 9 Liter: Hersteller: Vulkan Auslöser: Druckhebel Bauart: Aufladelöscher Rating: 27A, 183B Löschmitteleinheiten: 9 LE Löschmittel: frostsicheres AB-Premix Menge: 9 Liter Funktionsbereich: -30°C bis +60°C Spritzdauer ca.: 74 sek. Spritzweite ca.: 6 m Höhe x Breite: 550 x 320 mm Behälter: 190 mm Durchmesser Gewicht: 15,0 kg
Branddämmung

Branddämmung

Mittels Schotts verschließen wir Öffnungen in Brandschutzwänden sowie Decken, in dem wir verschiedenste Ausführungen an Weichschotts mit Steinwollplatten, Hartschotts mit Mörtel, Verkleidungen von Lüftungskanälen mit harten Brandschutzplatten und Abschottungen von Brandschutzklappen, durchführen. Stahlträger, Stützen sowie Trapezblechdächer müssen auch im Brandfall standhalten und deren Festigkeit über eine bestimmte Zeit behalten und sollten daher mit Brandschutzplatten oder Brandschutzanstrichen geschützt werden. Bau- Fugen müssen, wie die angrenzenden Bauteile, den Brandschutzbestimmungen entsprechen und daher ebenso fachgerecht abgeschottet werden.
Abgasschalldämpfer

Abgasschalldämpfer

Unsere Abgasschalldämpfer für Industrie und Gewerbe sind entsprechend der akustischen Charakteristik auf die jeweilige Schallquelle abgestimmt.