beglaubigte Übersetzung
Beglaubigte Übersetzung von Urkunden, Zeugnissen, Führerscheinen, Handelsregisterauszügen oder anderen Bescheinigungen durch vereidigte Übersetzer
Urkunden, Zeugnisse, Führerscheine, Handelsregisterauszüge oder andere Bescheinigungen müssen deutschen Behörden oder auch Empfängern im Ausland oft als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden.
In fast allen Sprachen hat unser Übersetzungsbüro allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer. Sie haben bei einem Gericht einen allgemeinen Eid abgelegt und sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
In diesen beglaubigten Übersetzungen werden Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort und Datum, Unterschrift sowie dem Stempel des Übersetzers bescheinigt.
Beispiel:
„Vorstehende Übersetzung der mir im Original vorgelegten und in englischer Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig.
Dresden, 01.05.2017″
Die zu übersetzenden Dokumente sind stets im Original vorzulegen, andernfalls wird der Übersetzer nur die Übereinstimmung mit einer Kopie bestätigen, und dies könnte bei bestimmten Dokumenten nicht ausreichend sein. In Einzelfällen kann eine Apostille erforderlich sein, die von dem Gericht ausgestellt wird, das den Übersetzer vereidigt und bestellt hat. Auch diesen Service übernehmen wir gern für Sie.