Schiedsgutachten
Schiedsgutachten
Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, im Rahmen eines Rechtsverhältnisses für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären. Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt.
Die Parteien beauftragen den Schiedsgutachter,
tatsächliche Zustände und Eigenschaften von Anlagen, Einrichtungen, Warenlieferungen oder Werkleistungen zu untersuchen und zu beurteilen,
Abrechnungsdifferenzen aufzuklären sowie
Geschehensabläufe zu rekonstruieren,
Ursachenzusammenhänge zu analysieren und
das Ausmaß von Schäden festzustellen.
Die Parteien beauftragen den Schiedsgutachter,
den angemessenen Kauf- oder Marktpreis einer Ware,
den Verkehrs- oder Beleihungswert eines Grundstücks oder
den Wert einer Arztpraxis oder eines Unternehmens
festzustellen.