Ausfuhranmeldung
was ist eine Ausfuhranmeldung? Was ist ein ABD?
Für Sendungen in ein Land außerhalb der EU verlangen der deutsche Zoll und das statistische Bundesamt eine Ausfuhranmeldung ab einem Warenwert von 1.000 € (oder ab einem Sendungsgewicht von 1.000 kg).
Die Ausfuhranmeldung wird zur Kontrolle der Einhaltung von Exportbestimmungen und zur statistischen Erfassung von Warenströmen benötigt.
Ausfuhranmeldungen sind EU-weit elektronisch zu übermitteln.
Dabei wird die Anmeldung an das zuständige, örtliche Zollamt (Ausfuhrzollstelle) gesendet, die angegebenen Sendungsdetails werden dort geprüft und nach erfolgreicher Prüfung wird die Sendung in Form eines Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) zur Ausfuhr überlassen.
Achtung: Dem Ausfuhrzollamt ist es vorbehalten, die Sendung physisch oder dokumentarisch zu beschauen.
Das ABD begleitet die Sendung bis zur EU-Außengrenze und wird beim Grenzzollamt (Ausgangszollstelle) abgeschlossen, indem der Ausgang der Ware aus dem Zollgebiet der EU bestätigt wird.
Ein Ausgangsvermerk kann im Nachgang bei der Ausfuhrzollstelle beantragt bzw. ausgestellt werden.
Dieser Ausgangsvermerk dient der Umsatzsteuerrückerstattung.