Miethausverwaltung
Der Aufgabenbereich der Miethausverwaltung umfasst insbesondere:
- Vertretung des Eigentümers
- Einrichtung und Führung eines separaten Hausverwaltungskontos für den gesamten Zahlungsverkehr
- Überwachung der Mietzahlungen und Betriebskosten
- Jährliche Abrechnung der vertraglich vereinbarten Betriebskosten (Nebenkosten) mit den Mietern
- Mahnen von säumigen Zahlern
- Zahlung der Gebühren und Abgaben für das Grundstück vom Hausverwaltungskonto (z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr-, Straßenreinigungs-, Abwasser- und Schornsteinfegergebühren)
- Zahlung der Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) und der Versicherungsprämien (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Haftpflicht) vom Hausverwaltungskonto
- Mietersuche mit Bonitätsprüfung (Mietercheck) von Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages, Erstellung und Abschluss der Mietverträge bei Neuvermietung, Anlage von Mietkautionen auf einem jeweils separaten Kautionssparbuch
- Prüfung und Bearbeitung rechtlicher Fragen, die sich aus Miet-, Pacht-, Versicherungs- und Werkverträgen in bezug auf die Immobilie ergeben
- Überprüfung des baulichen Zustands der verwalteten Immobilie durch unseren Bautechniker, Erarbeitung von Modernisierungsvorschlägen, Einholung von Vergleichsangeboten
- Selbständige Vergabe von Reparaturarbeiten bis zu einem mit dem Eigentümer vereinbarten Betrag, Beauftragung und Überwachung von Handwerkern bei Instandsetzungsarbeiten, Prüfung und Abrechnung der beauftragten Leistung
- In Notfällen unmittelbare Beauftragung eines Handwerkers zur Schadensabwendung
- Erstellung einer Einnahmen- und Ausgabengegenüberstellung jeweils zum Ablauf eines Wirtschaftsjahres (V+V-Aufstellung für die Steuererklärung des Eigentümers)
- Bei Mieterwechsel Abnahme der Wohnung bzw. Gewerbeeinheit und Übergabe an den neuen Mieter, Aufforderung mit Fristsetzung zur Erledigung von Schönheitsreparaturen und Beseitigung von Schäden