Wir stellen Energieausweise für Nicht-Wohngebäude aus
Für Eigentümer von Gebäuden und deren Vertreter, wie Liegenschaftsverwaltungen und Makler, ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Energieausweis vorzulegen, wenn ein Gebäude oder ein Teil davon vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. Insbesondere bei kommerziellen Immobilienanzeigen für Nichtwohngebäude müssen Informationen zum Energieausweis, wie die Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), der Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs und der verwendete Energieträger für die Heizung, genannt werden.
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude wird nach der DIN V 18599 berechnet. Wenn Verbrauchsdaten für Heizenergie und Kälteversorgung vorhanden sind, idealerweise auch für Beleuchtung und Belüftung, kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Falls Verbrauchsdaten für Belüftung und Beleuchtung fehlen, können wir diese berechnen, wodurch eine Kombination aus Bedarfs- und Verbrauchsausweis entsteht. Die Verbrauchsausweisberechnung vergleicht das untersuchte Gebäude mit typischen Werten, die vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht werden.
Der Energieausweis Nichtwohngebäude ist ein fünfseitiges Dokument, das dem Anbieter einer Immobilie ermöglicht, seine rechtlichen Pflichten zu erfüllen und dem Interessenten grundlegende Informationen zum Energiebedarf des Gebäudes zu geben.
Es gibt keine Förderung für den Energieausweis Nichtwohngebäude.